TY - BOOK A1 - Schirrmacher, Christine T1 - Friedensrichter, Streitschlichter, Schariagerichtshöfe: Ist die Rolle der Vermittler auf den säkularen Rechtsstaat übertragbar? N2 - Kommt die Scharia auch in Deutschland zur Anwendung oder wäre die Inkorporation bestimmter Teile der Scharia in deutsches Recht zumindest wünschenswert? Könnte Großbritannien hier Vorbild sein, wo Schlichtungsgerichte für muslimische Streitparteien ebenso wie die staatlicherseits anerkannten Schariagerichtshöfe fest etabliert sind? Und wie sind islamische Friedensrichter in Deutschland zu bewerten, die vielerorts eine vermittelnde Rolle zwischen muslimischen Tätern und deutschen Strafverfolgungsbehörden übernehmen? Schiedssprüche zwischen Konfliktparteien gleich welcher Religionszugehörigkeit können nur dann als vorteilhaft beurteilt werden, wenn sie geeignete, rechtstreue, ausgebildete Personen durchführen, die nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilen und der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Schiedsverfahren dürften traditionellem Schariarecht nicht folgen, da es in seiner klassischen Auslegung staatlichem Recht widerspricht und ebenso wie das Operieren von "Friedensrichtern" integrationshemmend wirkt. T3 - Rechtspolitisches Forum - 62 KW - Scharia KW - Mediation KW - Schlichtung KW - Gewaltmonopol KW - Justiz KW - Rechtsstaat KW - Integration KW - Schariagericht KW - Friedensrichter KW - Justizwesen KW - Paralleljustiz Y1 - 2013 UR - https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/595 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:385-8175 ER -