TY - BOOK A1 - Fromme, Karl Friedrich T1 - Rechtspolitik und Medien N2 - Der Begriff "Rechtspolitik" stellt die Kombination von einander Widerstreitendem dar: Politik als Bewegung in Richtung auf ein Ziel, das Recht als Fixierung des erreichten Zustandes. Rechtspolitik in der Demokratie ist an bestimmte Legitimierungsmerkmale gebunden. Bei der Formulierung und Fixierung dieser Ziele spielen die Medien eine bestimmte Rolle. Sie bereiten Erwartungen im Volk vor, die sie den Politikern vermitteln, die wiederum in dem von den Medien konsistent aufgezeigten Stimmungen eine die Zeit zwischen den Wahlen füllende Legitimation, auch einen Ansporn finden. Der Bezug zwischen den von Übereinstimmungen oder Gegnerschaften gekennzeichneten Medien und rechtspolitischem Handeln wird an einigen Beispielen gezeigt. T3 - Rechtspolitisches Forum - 4 KW - Politische Wissenschaft KW - Rechtswissenschaft KW - Staatsrecht KW - Medien Y1 - 2001 UR - https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/498 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:385-7170 ER -