TY - BOOK A1 - Dorn, Franz A1 - von Ungern-Sternberg, Antje A1 - Rüfner, Thomas A2 - an der Universität Trier, Institut für Rechtspolitik T1 - Akademische Festveranstaltung "Demokratie Hoch Drei" N2 - Das Grundgesetz ist keine bloße Neuauflage, sondern vielmehr eine Weiterentwicklung der Weimarer Reichsverfassung. Obwohl dem Namen nach gar keine „Verfassung“, wird das Grundgesetz spätestens seit der Wiedervereinigung nicht mehr als vorläufige, sondern als endgültige gesamtdeutsche Verfassung angesehen. Strikte Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, umfassender Grundrechtsschutz und die Einführung der sog. „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79 Abs. 3 GG) sind nur einige Elemente, mit denen „Bonn“ korrigierte, was „Weimar“ noch nicht vermochte. Nicht zuletzt die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Grundgesetz zu dem umfassenden Regelwerk gemacht, das nunmehr 70 Jahre ohne eine größere Verfassungskrise überdauert hat. Die in dieser Ausgabe zusammengefassten Beiträge, die im Mai 2019 im Rahmen einer Festveranstaltung im Rokoko-Saal der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gehalten wurden, beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die Hintergründe der deutschen Verfassungsrechtsgeschichte und bieten eine Bestandsaufnahme über aktuelle Entwicklungen. T3 - Rechtspolitisches Forum - 81 KW - Verfassung (1849) KW - Verfassung des Deutschen Reichs (1919) KW - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland KW - Verfassungsrecht KW - Privatrecht KW - Freiheitliche demokratische Grundordnung Y1 - 2020 UR - https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1487 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:385-1-14875 ER -