Verschleiernde Rechtssprache
- Rechtssprache verschleiert praktisch immer. Bloss das Wie und Warum, die handelnden Personen und ihre Motive sind zu differenzieren. Der Terminus "verschleiernde Rechtssprache" darf nicht im Sinn einer pauschalen Distanzierung oder Diskriminierung verstanden werden. Tatsachen sind zu analysieren, die wir uns zu oft zu wenig bewusst machen, die wir darum auch oft nicht präzis und umfassend genug einordnen können. Positive oder negative Wertungen sind für den jeweiligen Zusammenhang möglich, nicht vorschnell und simplifizierend darüber hinaus. Der Autor befasst sich anhand zahlreicher Beispiele mit der Unschärfe von Sprache im rechtlichen Gebrauch. Insbesondere die Auslegung und deren Instrumentalisierung ist Gegenstand des Beitrages.
Verfasserangaben: | Hans W. Kopp |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:385-6958 |
Schriftenreihe (Bandnummer): | Rechtspolitisches Forum (25) |
Dokumentart: | Buch (Monographie) |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Fertigstellung: | 21.09.2011 |
Veröffentlichende Institution: | Universität Trier |
Beteiligte Körperschaft: | Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier |
Datum der Freischaltung: | 21.09.2011 |
GND-Schlagwort: | Euphemismus; Rechtssprache; Sprachentwicklung |
Quelle: | Rechtspolitisches Forum ; 25 |
Sonstige beteiligte Person: | Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard |
Institute: | Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |