-§ 301 SGB V sektorale oder sektorenübergreifende Transparenz im Gesundheitswesen
n.a.
- Die vorliegende Arbeit versucht an dem Beispiel der Umsetzung der Vorschriften des -§ 301 SGB V " Datenaustausch zwischen stationären Einrichtungen und den Kran-kenkassen " zum einen die Probleme zum anderen aber auch die Lösungsmöglich-keiten eines Datenaustausches in einem sehr heterogenen Umfeld (-Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern) zu beschreiben. Ziel des Lösungs-ansatzes ist es gleichzeitig, neben der Erhebung und Weiterleitung der Daten von dem stationären Leistungserbringer an die jeweilige Krankenkasse (gesetzlicher Auf-trag) die erhobenen Daten für weitere Analysen " intern wie extern - zu nutzen. Hier-bei wird zum einen der Fokus auf die innerbetriebliche Nutzung der Daten gelegt - Kostenrechnung speziell Kostenträgerrechnung " zum anderen wird auch die Frage des externen Betriebsvergleiches (-§ 5 BPflV) beleuchtet. Insgesamt wird gezeigt, dass für die weitere Entwicklung des Gesundheitswesens ein in sich einheitliches Datenmodell zwingend notwendig ist um die seit vielen Jahren immer wieder einge-forderte Transparenz des Gesundheitswesen herzustellen. Dies gilt insbesondere für die sektorenübergreifende " ambulant / stationär - Datenzusammenführung. Die Ar-beit beschreibt die Fragen und Probleme sowohl der Informatik als auch der Ge-sundheitsökonomie und zeigt in Form des neu erarbeiteten Referenzmodells einen Lösungsansatz auf. Das Datenmodell enthält auch die notwendigen Informationen für ein DRG-System. Insofern ist eine Änderung des Datenmodells durch die aktuelle Einführung eines deutschen DRG - Systems nicht notwendig.
- n.a.