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Der 11. September und seine rechtlichen Konsequenzen
- Der terroristische Anschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hat nicht nur den Themenkatalog der internationalen Politik durcheinandergebracht, sondern auch das Völkerrecht vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Traditionell versteht man das Völkerrecht als ein Recht der zwischenstaatlichen Beziehungen. Terroristen werden als Kriminelle gesehen, die es mit allen Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen gilt. Freilich versagen die üblichen Methoden der internationalen Zusammenarbeit, wenn ein Staat terroristischen Handlungen seine Rückendeckung gibt. Es bereitet erhebliche Schwierigkeiten, ein derartiges Komplizentum richtig einzuordnen. Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht heute die Frage, ob Afghanistan durch die Usama bin Laden gewährte Unterstützung selbst einen bewaffneten Angriff gegen die USA geführt hat, der die USA nach Artikel 51 der UNO-Charta zur Selbstverteidigung berechtigt.
Verfasserangaben: | Christian Tomuschat |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:385-7163 |
Schriftenreihe (Bandnummer): | Rechtspolitisches Forum (5) |
Dokumentart: | Buch (Monographie) |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Fertigstellung: | 05.10.2011 |
Veröffentlichende Institution: | Universität Trier |
Beteiligte Körperschaft: | Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier |
Datum der Freischaltung: | 05.10.2011 |
GND-Schlagwort: | Terrorismus; USA; Vereinte Nationen / Charta; Völkerrecht |
Quelle: | Rechtspolitisches Forum ; 5 |
Sonstige beteiligte Person: | Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard |
Institute: | Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |