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Friedensrichter, Streitschlichter, Schariagerichtshöfe: Ist die Rolle der Vermittler auf den säkularen Rechtsstaat übertragbar?

  • Kommt die Scharia auch in Deutschland zur Anwendung oder wäre die Inkorporation bestimmter Teile der Scharia in deutsches Recht zumindest wünschenswert? Könnte Großbritannien hier Vorbild sein, wo Schlichtungsgerichte für muslimische Streitparteien ebenso wie die staatlicherseits anerkannten Schariagerichtshöfe fest etabliert sind? Und wie sind islamische Friedensrichter in Deutschland zu bewerten, die vielerorts eine vermittelnde Rolle zwischen muslimischen Tätern und deutschen Strafverfolgungsbehörden übernehmen? Schiedssprüche zwischen Konfliktparteien gleich welcher Religionszugehörigkeit können nur dann als vorteilhaft beurteilt werden, wenn sie geeignete, rechtstreue, ausgebildete Personen durchführen, die nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilen und der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Schiedsverfahren dürften traditionellem Schariarecht nicht folgen, da es in seiner klassischen Auslegung staatlichem Recht widerspricht und ebenso wie das Operieren von "Friedensrichtern" integrationshemmend wirkt.

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Metadaten
Author:Christine Schirrmacher
URN:urn:nbn:de:hbz:385-8175
Series (Volume no.):Rechtspolitisches Forum (62)
Document Type:Book
Language:German
Date of completion:2013/10/24
Publishing institution:Universität Trier
Contributing corporation:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Release Date:2013/10/24
Tag:Friedensrichter; Justizwesen; Paralleljustiz; Schariagericht
GND Keyword:Gewaltmonopol; Integration; Justiz; Mediation; Rechtsstaat; Scharia; Schlichtung
Source:Rechtspolitisches Forum ; 62
Contributor:Robbers, Gerhard; Raab, Thomas
Institutes:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $