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Die Bekämpfung von Terroristen und Piraten - ist der Einsatz der deutschen Marine im Rahmen von OEF, PSI und Operation Atalanta mit dem Völkerrecht vereinbar?

  • Der Beitrag befasst sich mit dem Einsatz der deutschen Marine bei der Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF), bei der Verhinderung einer Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Rahmen der Proliferation Security Initiative (PSI) und bei dem Kampf gegen die Piraterie im Rahmen der EU-Operation Atalanta. Dabei hat die Marine u.a. die Befugnis, verdächtige Schiffe aufzubringen, an Bord zu gehen, Untersuchungen durchzuführen und ggf. verdächtige Personen in Gewahrsam zu nehmen. Die Autorin beleuchtet, inwieweit solche Maßnahmen mit der Schifffahrtsfreiheit, einem der fundamentalen Prinzipien des Seevölkerrechts, vereinbar sind. Sie geht außerdem der Frage nach, ob die im Zuge der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias erfolgende Übergabe mutmaßlicher Piraten an Kenia zum Zwecke der Strafverfolgung mit den grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Einklang steht.

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Metadaten
Verfasserangaben:Doris König
URN:urn:nbn:de:hbz:385-6723
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (48)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:19.09.2011
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:19.09.2011
Freies Schlagwort / Tag:Operation Atalanta; Operation Enduring Freedom; Proliferation Security Initiative
GND-Schlagwort:Internationaler Terrorismus; Marine; Seeräuber; Terrorist; Völkerrecht
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 48
Sonstige beteiligte Person:Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

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