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Das neue Tarifeinheitsgesetz

  • Mit dem am 10. Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Tarifeinheit“ wird der durch das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 aufgegebene Grundsatz der Tarifeinheit durch den Gesetzgeber reaktiviert. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie durch die Auflösung von Tarifkollisionen zu sichern. Schon das Gesetzgebungsverfahren wurde durch vielstimmige Gutachten und Stellungnahmen begleitet, die sich nicht nur mit der verfassungsrechtlichen Problematik der gesetzlichen Regelung auseinandersetzen, sondern auch mit deren Anwendung in der tarifrechtlichen Praxis. Denn mit dem Instrument der Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags im jeweiligen Betrieb nach dem Mehrheitsprinzip in Fällen einer Tarifkollision hat der Gesetzgeber zugleich in vielerlei Hinsicht „Neuland“ betreten. Mit der vorstehenden Thematik befasst sich dieser Forums-Beitrag von Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht. Er geht dabei insbesondere auf Inhalt und Regelungssystematik der zentralen Kollisionsauflösungsregelung des § 4a Abs. 2 TVG ein.

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Verfasserangaben:Jürgen TreberGND
URN:urn:nbn:de:hbz:385-1-12037
DOI:https://doi.org/10.25353/ubtr-xxxx-3a69-7d6b
ISSN:1616-8828
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (76)
Verlagsort:Trier
Sonstige beteiligte Person(en):Jürgen Treber
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Jahr der Veröffentlichung:2017
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik der Universität Trier
Datum der Freischaltung:26.09.2019
GND-Schlagwort:Tarifeinheitsgesetz
Seitenzahl:38
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoCC BY-NC-ND: Creative-Commons-Lizenz 4.0 International

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