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Die Rechtsmittelreform im Zivilprozess von 2001 - Ein Fortschritt?
- Die Reform der Zivilprozessordnung von 2001 brachte erhebliche Veränderungen für das Berufungs- und Revisionsverfahren mit sich. Ihre Ziele waren vor allem die Stärkung der ersten Instanz, die Abschaffung der zweiten Instanz als Tatsacheninstanz sowie die Erleichterung der Revision auch für kleine Sachen. Damit ist jetzt selbst bei Bagatellsachen der Weg vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof möglich. Dieser Beitrag untersucht, ausgehend von der Lage, die der Gesetzgeber 2001 vorfand, die maßgeblichen Änderungen auf ihre Zweck- und Verfassungsmäßigkeit. Dabei wird die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt und auf die Frage eingegangen, ob durch die Reform tatsächlich ein Fortschritt erzielt wurde.
Verfasserangaben: | Hilmar Raeschke-Kessler |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:385-7010 |
Schriftenreihe (Bandnummer): | Rechtspolitisches Forum (20) |
Dokumentart: | Buch (Monographie) |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Fertigstellung: | 27.09.2011 |
Veröffentlichende Institution: | Universität Trier |
Beteiligte Körperschaft: | Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier |
Datum der Freischaltung: | 27.09.2011 |
Freies Schlagwort / Tag: | Rechtsmittelreform; Revision; Tatsacheninstanz |
GND-Schlagwort: | Berufung <Prozessrecht>; Deutschland / Bundesgerichtshof; Prozessrecht; Rechtsmittel; Verfahrensgrundrecht; Zivilprozess |
Quelle: | Rechtspolitisches Forum ; 20 |
Sonstige beteiligte Person: | Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard |
Institute: | Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |