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Brauchen wir ein europäisches Zivilgesetzbuch?

  • Die Europäische Integration ist weit fortgeschritten. Das wirft die Frage nach einem Europäischen Zivilgesetzbuch auf: Welche Gebiete des Zivilrechts könnte oder sollte ein solches Gesetzbuch abdecken? In welchen Bereichen besteht ein echtes Bedürfnis nach der Vereinheitlichung des Rechts der Mitgliedstaaten? Gibt es eine Gemeinschaftskompetenz für die Schaffung eines Europäischen Zivilgesetzbuches? Wenn ja: Wie weit reicht diese? Welche Auswirkungen auf das Verhältnis zu Nichtmitgliedstaaten sind in Bezug auf eine solche regional begrenzte Rechtsvereinheitlichung denkbar? Diesen und anderen Fragestellungen geht der vorliegende Beitrag nach.

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Metadaten
Verfasserangaben:Herbert Kronke
URN:urn:nbn:de:hbz:385-7121
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (11)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:05.10.2011
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:05.10.2011
Freies Schlagwort / Tag:Europäisches Zivilgesetzbuch
GND-Schlagwort:Europäische Gemeinschaften / Kommission; Kommission für Europäisches Vertragsrecht; Vereinheitlichung
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 11
Sonstige beteiligte Person:Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

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