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Die Kernaufgaben der Justiz

  • Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat am 25.11.2004 die Entwicklung des Gesamtkonzepts für eine Große Justizreform beschlossen. Deregulierung durch Vereinheitlichung der Prozessordnungen und generelle Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz, Aufgabenübertragung und Aufgabenauslagerung, Konzentration und Qualitätssicherung lauten die nahezu einstimmig beschlossenen Kernaussagen. Dem Beschluss liegt das Konzept zugrunde, der Justiz die notwendige Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit langfristig zu sichern. Da die Ressourcen in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche, von Sparzwängen der öffentlichen Haushalte und Einschnitten in die sozialen Sicherungssysteme nicht beliebig vermehrbar sind, soll die Justiz zu diesem Zweck auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt werden. Hiermit gerät der Inhalt der Kernaufgaben von Rechtsprechung in das Zentrum der Diskussion. Was sind die für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendigen Funktionen von Justiz? Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für ihre Ausgestaltung? Diese grundlegenden Fragen, die in der rechtspolitischen Debatte meist vorausgesetzt, aber nicht reflektiert werden, sind Gegenstand des Vortrags.

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Metadaten
Verfasserangaben:Thomas Mayen
URN:urn:nbn:de:hbz:385-6906
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (30)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:19.09.2011
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:19.09.2011
Freies Schlagwort / Tag:Art. 19 IV GG; Unabhängigkeit des Richters
GND-Schlagwort:Justizreform; Rechtsstaat; Vertrauen
Quelle:Rechtspolitisches Forum; 30
Sonstige beteiligte Person:Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

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