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Der 11. September und seine rechtlichen Konsequenzen

  • Der terroristische Anschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hat nicht nur den Themenkatalog der internationalen Politik durcheinandergebracht, sondern auch das Völkerrecht vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Traditionell versteht man das Völkerrecht als ein Recht der zwischenstaatlichen Beziehungen. Terroristen werden als Kriminelle gesehen, die es mit allen Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen gilt. Freilich versagen die üblichen Methoden der internationalen Zusammenarbeit, wenn ein Staat terroristischen Handlungen seine Rückendeckung gibt. Es bereitet erhebliche Schwierigkeiten, ein derartiges Komplizentum richtig einzuordnen. Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht heute die Frage, ob Afghanistan durch die Usama bin Laden gewährte Unterstützung selbst einen bewaffneten Angriff gegen die USA geführt hat, der die USA nach Artikel 51 der UNO-Charta zur Selbstverteidigung berechtigt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Christian Tomuschat
URN:urn:nbn:de:hbz:385-7163
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (5)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:05.10.2011
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:05.10.2011
GND-Schlagwort:Terrorismus; USA; Vereinte Nationen / Charta; Völkerrecht
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 5
Sonstige beteiligte Person:Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

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