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Die Rechtsmittelreform im Zivilprozess von 2001 - Ein Fortschritt?

  • Die Reform der Zivilprozessordnung von 2001 brachte erhebliche Veränderungen für das Berufungs- und Revisionsverfahren mit sich. Ihre Ziele waren vor allem die Stärkung der ersten Instanz, die Abschaffung der zweiten Instanz als Tatsacheninstanz sowie die Erleichterung der Revision auch für kleine Sachen. Damit ist jetzt selbst bei Bagatellsachen der Weg vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof möglich. Dieser Beitrag untersucht, ausgehend von der Lage, die der Gesetzgeber 2001 vorfand, die maßgeblichen Änderungen auf ihre Zweck- und Verfassungsmäßigkeit. Dabei wird die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt und auf die Frage eingegangen, ob durch die Reform tatsächlich ein Fortschritt erzielt wurde.

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Metadaten
Verfasserangaben:Hilmar Raeschke-Kessler
URN:urn:nbn:de:hbz:385-7010
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (20)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:27.09.2011
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:27.09.2011
Freies Schlagwort / Tag:Rechtsmittelreform; Revision; Tatsacheninstanz
GND-Schlagwort:Berufung <Prozessrecht>; Deutschland / Bundesgerichtshof; Prozessrecht; Rechtsmittel; Verfahrensgrundrecht; Zivilprozess
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 20
Sonstige beteiligte Person:Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $