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Der Bürgerbeauftragte in Bulgarien

  • In der Welt existieren zahlreiche Institutionen zur Verteidigung der Menschenrechte. Besonderes Interesse verdient dabei eine relativ neue Möglichkeit zur Wahrung dieser Rechte " das Amt des Bürgerbeauftragten. In Bulgarien sind die ersten derartigen Institutionen 1998 als Projekt auf Gemeindeebene ins Leben gerufen worden. Seit 2003 sind die Institutionen eines Ombudsmanns auf nationaler Ebene sowie eines gesellschaftlichen Vermittlers auf Gemeindeebene gesetzlich geregelt. Die wesentliche Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist die Annahme von Bürgerbeschwerden über Verletzungen ihrer Rechte durch die Staats- oder Gemeindeverwaltung. Der Bürgerbeauftragte in Bulgarien stellt eine demokratische Garantie zur Wahrung der Menschenrechte sowie zur weiteren Entwicklung des Rechtsstaates dar.

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Metadaten
Verfasserangaben:Hristo Ormandzhiev
URN:urn:nbn:de:hbz:385-8287
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (64)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:24.10.2013
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:24.10.2013
Freies Schlagwort / Tag:Bürgerbeauftragter
GND-Schlagwort:Bulgarien; Grundrecht; Kommunale Selbstverwaltung; Menschenrecht; Ombudsmann; Verfassungsrecht; Verwaltung
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 64
Sonstige beteiligte Person:Robbers, Gerhard; Raab, Thomas
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $