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Akademische Festveranstaltung "Demokratie Hoch Drei"

  • Das Grundgesetz ist keine bloße Neuauflage, sondern vielmehr eine Weiterentwicklung der Weimarer Reichsverfassung. Obwohl dem Namen nach gar keine „Verfassung“, wird das Grundgesetz spätestens seit der Wiedervereinigung nicht mehr als vorläufige, sondern als endgültige gesamtdeutsche Verfassung angesehen. Strikte Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, umfassender Grundrechtsschutz und die Einführung der sog. „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79 Abs. 3 GG) sind nur einige Elemente, mit denen „Bonn“ korrigierte, was „Weimar“ noch nicht vermochte. Nicht zuletzt die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Grundgesetz zu dem umfassenden Regelwerk gemacht, das nunmehr 70 Jahre ohne eine größere Verfassungskrise überdauert hat. Die in dieser Ausgabe zusammengefassten Beiträge, die im Mai 2019 im Rahmen einer Festveranstaltung im Rokoko-Saal der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gehalten wurden, beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die Hintergründe der deutschen Verfassungsrechtsgeschichte und bieten eine Bestandsaufnahme über aktuelle Entwicklungen.

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Verfasserangaben:Franz Dorn, Antje von Ungern-Sternberg, Thomas Rüfner
URN:urn:nbn:de:hbz:385-1-14875
DOI:https://doi.org/10.25353/ubtr-xxxx-581d-c707
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (81)
Herausgeber:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:05.11.2020
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Datum der Freischaltung:16.02.2021
GND-Schlagwort:Freiheitliche demokratische Grundordnung; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland; Privatrecht; Verfassung (1849); Verfassung des Deutschen Reichs (1919); Verfassungsrecht
Institute:Fachbereich 5
Lizenz (Deutsch):License LogoCC BY-NC-ND: Creative-Commons-Lizenz 4.0 International

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