Die amerikanische Besetzung von Guantánamo
- Im Jahre 1898, während des Krieges der USA gegen Spanien, besetzten die USA die Bucht von Guantánamo, eine bedeutende Hafenanlage. Gemäß dem sog. Platt-Amendment, das die kubanische Verfassungsgebende Versammlung unter Druck akzeptieren musste (sonst wäre die vierjährige amerikanische Besetzung nicht beendet worden), sollte den Amerikanern eine oder mehrere Stützpunkte zugesprochen werden. Dies geschah im Pachtvertrag vom 23. Februar 1903, wodurch Kuba die Bucht von Guantánamo "for coaling and naval purposes, and for no other purpose" an die USA verpachtete. Bis 1934 bezahlten die USA $ 2.000 pro Jahr. Seit 1938 wurde die Summe auf $ 4.085 erhöht. Jedoch akzeptiert Kuba seit 1959 die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und löst die Schecks nicht ein. Wie ist die amerikanische Präsenz in Guantánamo heute völkerrechtlich zu beurteilen?
Verfasserangaben: | Alfred De Zayas |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:385-6928 |
Schriftenreihe (Bandnummer): | Rechtspolitisches Forum (28) |
Dokumentart: | Buch (Monographie) |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Fertigstellung: | 21.09.2011 |
Veröffentlichende Institution: | Universität Trier |
Beteiligte Körperschaft: | Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier |
Datum der Freischaltung: | 21.09.2011 |
GND-Schlagwort: | Bucht von Guantánamo; Folter; Kriegsgefangener; Terrorist; Völkerrecht |
Quelle: | Rechtspolitisches Forum ; 28 |
Sonstige beteiligte Person: | Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard |
Institute: | Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |