Die Rechtsfigur des Indigenats in der Geschichte Preußens und Württembergs von der Zeit des Heiligen Römischen Reichs bis zur Gründung des deutschen Nationalstaats von 1871
- Der zentrale Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsfigur des Indigenats im Kontext der württembergischen und preußischen Staatenlandschaft. Das Indigenat lässt sich als ein Recht bestimmen, das seine potenziellen Rechtsträger maßgeblich über das Abstammungsprinzip definiert und ein Verhältnis zwischen Rechtsträger und einem übergeordneten Rechtssubjekt zum Ausdruck bringt, sei es lehns- oder standes-, staats- oder auch bundes- beziehungsweise reichsrechtlicher Natur. Der zeitliche Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf dem 19. Jahrhundert. Es werden jedoch auch Rückblicke in die Frühe Neuzeit geworfen, weil Wandel und Kontinuität in der Entwicklung des Indigenats in einer solch langen Perspektive besonders klar hervortreten können. Die zentrale These dieser Arbeit ist, dass ein enger Zusammenhang zwischen der im 19. Jahrhundert entstehenden und bis heute geläufigen Form der Zuordnung von Menschen zum Staat und den aus diesem Verhältnis entspringenden Rechten einerseits und dem frühneuzeitlichen Indigenat andererseits besteht. Dabei kann gezeigt werden, dass Gesellschaften ihre politischen Machtpositionen gegenüber „fremdstämmigen“, etwa zuwandernden Personen abschirmten, indem sie sich auf indigenatrechtliche, ethnische Bestimmungen beriefen.
- The central subject of this study is the legal institution „Indigenat“ in the context of the Württembergian and Prussian states. The „Indigenat“ can be defined as a right that defines its potential legal entities primarily through the principle of descent and expresses a relationship between a legal entity and a superior legal subject, whether it is of a feudal, estate, state, federal or imperial nature. The chronological focus of this study lies on the 19th century. However, it also looks back on the early modern period because change and continuity in the development of the „Indigenat“ can emerge particularly clearly in such a long perspective. The central thesis of this study is that there is a close connection between the form of the assignment of people to the state, which emerged in the 19th century and is still common today, and the rights arising from this relationship on the one hand, and the early modern „Indigenat“ on the other. It can be shown that societies shielded their political positions of power against „foreign-born“ people such as immigrants by invoking the ethnic provisions of the „Indigenat“.