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Der juristische Begriff des Politischen

  • Recht als begründete Ableitung aus politisch Vorentschiedenem und Politik als autokratischer Erstentscheid blicken als zwei Welten aufeinander, mit verschiedenen Augen und auf jeweils für sie verschiedene Gegenstände. Strukturelle Unterschiede, aber auch die gegenseitige Durchdringung von Recht und Politik hebt der Verfasser hervor und versteht Rechtspolitik auch als Kampf für die Belange eines konsistenten Rechtssystems. Politik erscheine heute nicht mehr als der große Integrationsentwurf, sondern als Lavieren zwischen den Zwängen aller anderen Funktionssysteme der Gesellschaft. Grundlegend den Zustand unserer Demokratie hinterfragend mahnt der Verfasser, das Recht und die Juristen dürften nicht uneingeschränkt auf eingefahrene Kontrollmechanismen vertrauen, wenn der verfassungsrechtliche Sozialstaatsauftrag unter dem Standortwettbewerb und der wirtschaftlichen Funktionslogik ins Wanken gerate und Verantwortung zunehmend an Private delegiert werde.

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Metadaten
Verfasserangaben:Udo Di Fabio
URN:urn:nbn:de:hbz:385-8105
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (1)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:22.05.2013
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:22.05.2013
Freies Schlagwort / Tag:Politikbegriff
GND-Schlagwort:Demokratie; Politik; Rechtspolitik
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 1 (2. Auflage)
Sonstige beteiligte Person:Robbers, Gerhard; Raab, Thomas
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $