Friedensrichter, Streitschlichter, Schariagerichtshöfe: Ist die Rolle der Vermittler auf den säkularen Rechtsstaat übertragbar?

  • Kommt die Scharia auch in Deutschland zur Anwendung oder wäre die Inkorporation bestimmter Teile der Scharia in deutsches Recht zumindest wünschenswert? Könnte Großbritannien hier Vorbild sein, wo Schlichtungsgerichte für muslimische Streitparteien ebenso wie die staatlicherseits anerkannten Schariagerichtshöfe fest etabliert sind? Und wie sind islamische Friedensrichter in Deutschland zu bewerten, die vielerorts eine vermittelnde Rolle zwischen muslimischen Tätern und deutschen Strafverfolgungsbehörden übernehmen? Schiedssprüche zwischen Konfliktparteien gleich welcher Religionszugehörigkeit können nur dann als vorteilhaft beurteilt werden, wenn sie geeignete, rechtstreue, ausgebildete Personen durchführen, die nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilen und der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Schiedsverfahren dürften traditionellem Schariarecht nicht folgen, da es in seiner klassischen Auslegung staatlichem Recht widerspricht und ebenso wie das Operieren von "Friedensrichtern" integrationshemmend wirkt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Christine Schirrmacher
URN:urn:nbn:de:hbz:385-8175
Schriftenreihe (Bandnummer):Rechtspolitisches Forum (62)
Dokumentart:Buch (Monographie)
Sprache:Deutsch
Datum der Fertigstellung:24.10.2013
Veröffentlichende Institution:Universität Trier
Beteiligte Körperschaft:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Datum der Freischaltung:24.10.2013
Freies Schlagwort / Tag:Friedensrichter; Justizwesen; Paralleljustiz; Schariagericht
GND-Schlagwort:Gewaltmonopol; Integration; Justiz; Mediation; Rechtsstaat; Scharia; Schlichtung
Quelle:Rechtspolitisches Forum ; 62
Sonstige beteiligte Person:Robbers, Gerhard; Raab, Thomas
Institute:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

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