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Der Grundsatz der Staatsferne und die Zusammensetzung der Rundfunkgremien

  • Schon seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob die Besetzung der Rundfunkgremien im Allgemeinen und beim ZDF im Besonderen mit dem aus der Rundfunkfreiheit abzuleitenden Gebot der Staatsferne vereinbar ist. Nachdem sieben der vierzehn Verwaltungsratsmitglieder des ZDF im September letzten Jahres gegen den Vorschlag des Intendanten Markus Schächter gestimmt haben, den Vertrag von Nikolaus Brender als Chefredakteur zu verlängern, hat diese Diskussion an Brisanz gewonnen. Kritiker halten die aus ihrer Sicht zu staats- und politiknahe Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates und des Fernsehrates für unvereinbar mit dem Grundgesetz. So will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Normenkontrollverfahren, für das sie allerdings ein Viertel der Mitglieder des Bundestages benötigt, durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die im ZDF-Staatsvertrag vorgesehene Zusammensetzung des Fernseh- und des Verwaltungsrates mit der Rundfunkfreiheit vereinbar ist. Nunmehr hat auch das Land Rheinland-Pfalz ein solches Normenkontrollverfahren angekündigt. Dabei geht es um eine wichtige Frage. Die Rundfunkfreiheit mit einem unabhängigen, staatsfernen und qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts für die Demokratie schlechthin konstituierend.

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Metadaten
Author:Dieter Dörr
URN:urn:nbn:de:hbz:385-6501
Series (Volume no.):Rechtspolitisches Forum (54)
Document Type:Book
Language:German
Date of completion:2011/05/30
Publishing institution:Universität Trier
Contributing corporation:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Release Date:2011/05/30
GND Keyword:Rundfunkrecht; öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Source:Rechtspolitisches Forum ; 54
Contributor:Robbers, Gerhard; Hoffmann, Bernd von
Institutes:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $