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Der juristische Begriff des Politischen

  • Recht als begründete Ableitung aus politisch Vorentschiedenem und Politik als autokratischer Erstentscheid blicken als zwei Welten aufeinander, mit verschiedenen Augen und auf jeweils für sie verschiedene Gegenstände. Strukturelle Unterschiede, aber auch die gegenseitige Durchdringung von Recht und Politik hebt der Verfasser hervor und versteht Rechtspolitik auch als Kampf für die Belange eines konsistenten Rechtssystems. Politik erscheine heute nicht mehr als der große Integrationsentwurf, sondern als Lavieren zwischen den Zwängen aller anderen Funktionssysteme der Gesellschaft. Grundlegend den Zustand unserer Demokratie hinterfragend mahnt der Verfasser, das Recht und die Juristen dürften nicht uneingeschränkt auf eingefahrene Kontrollmechanismen vertrauen, wenn der verfassungsrechtliche Sozialstaatsauftrag unter dem Standortwettbewerb und der wirtschaftlichen Funktionslogik ins Wanken gerate und Verantwortung zunehmend an Private delegiert werde.

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Metadaten
Author:Udo Di Fabio
URN:urn:nbn:de:hbz:385-8105
Series (Volume no.):Rechtspolitisches Forum (1)
Document Type:Book
Language:German
Date of completion:2013/05/22
Publishing institution:Universität Trier
Contributing corporation:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Release Date:2013/05/22
Tag:Politikbegriff
GND Keyword:Demokratie; Politik; Rechtspolitik
Source:Rechtspolitisches Forum ; 1 (2. Auflage)
Contributor:Robbers, Gerhard; Raab, Thomas
Institutes:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $