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Die Verfahrensordnung des Internationalen Strafgerichtshofs - Modell eines universalen Strafverfahrensrechts?

  • In der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 1998 wurde das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) auf der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet. Das IStGH-Statut ist am 01.07.2002 in Kraft getreten. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist zuständig für schwerste Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, zudem " wenn auch erst zukünftig - Verbrechen der Aggression. Hierbei ersetzt der IStGH allerdings nicht die nationale Strafgewalt, sondern wird nur ergänzend zu den nationalen Gerichten tätig (Grundsatz der Komplementarität). Das IStGH-Statut ist bisher von 93 Staaten ratifiziert worden. Deutschland hat das Statut am 10.12.1998 unterschrieben und am 11.12.2000 ratifiziert. Die Verfasserin zeigt auf, wie die Verfahrensordnung des IStGH einerseits durch das Common Law, andererseits aber auch stark vom kontinental-europäischen Rechtssystem beeinflusst wurde und warum gerade der durch diese wechselseitige Beeinflussung entstandene Kompromiss die Verfahrensordnung des IStGH zu einem Modell eines universalen Strafverfahrensrechts qualifizieren könnte.

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Metadaten
Author:Theresa Wilhelmi
URN:urn:nbn:de:hbz:385-6965
Series (Volume no.):Rechtspolitisches Forum (24)
Document Type:Book
Language:German
Date of completion:2011/09/21
Publishing institution:Universität Trier
Contributing corporation:Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Release Date:2011/09/21
GND Keyword:Internationaler Strafgerichtshof <Körperschaft>; Internationales Strafverfahrensrecht
Source:Rechtspolitisches Forum ; 24
Contributor:Hoffmann, Bernd von; Robbers, Gerhard
Institutes:Fachbereich 5 / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht

$Rev: 13581 $