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Ziel der Untersuchung ist, in dem durch die Grundkarte des Geschichtlichen Atlas der Rheinlande vorgegebenen Gebiet die höheren Bildungseinrichtungen zu erfassen, sie schulgeschichtlich zu analysieren und darauf aufbauend die Entwicklungslinien dieser Schulen über den Zeitraum vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, auf dem linken Rheinufer noch bis 1814 aufzuzeigen. Von besonderem Interessen sind dabei die Territorien Kurtriers und das pfälzische Gebiet links des Rheins. Zu den untersuchten Schultypen gehören Universitäten, Akademien, protestantische Archigymnasien, Jesuitengymnasien, protestantische Gymnasien sowie protestantische und katholischen Lateinschulen. Die Universitäten bildeten über Jahrhunderte die weltlichen und geistlichen Eliten aus, ließen sich unterschiedlich gut auf die neuen geistesgeschichtlichen Strömungen ein. Es entwickelten sich protestantische und katholische Hochburgen sowie Zentren des Humanismus oder der Aufklärung. Die häufig in der Forschung vertretene These der Rückständigkeit katholischer Einrichtungen kann nur bedingt gehalten werden, da auch die katholischen Universitäten sich Neuerungen öffneten. Dies trifft gerade für die Bonner Hochschule zu, die von den 1780er Jahren an bis zum Ende des Alten Reiches mit am konsequentesten die Anforderung der Aufklärung umsetzte. Die Akademien bzw. Spezialschulen, Gründungen des 18. Jahrhundert, dienten ebenso der Elitenausbildung, vermittelten in besonderem Maße praxisrelevantes Wissen und entstanden teilweise in bewusster Konkurrenz zu den Universitäten. Ihre Bildungsinhalte waren zeitgemäßer als das, was an den Universitäten gelehrt wurde, weshalb sie sich großer Beliebtheit erfreuten. Als dann aber im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts die alten Hochschulen in reformpolitischer Hinsicht gleichzogen, verloren die Akademien ihre anfängliche Attraktivität. Die protestantischen Archigymnasien entstanden hauptsächlich in den Herzogtümern Kleve-Jülich-Berg, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts über keine protestantische Universität verfügten; daher übernahmen diese Anstalten nach dem Konfessionswechsel eines Territoriums die Funktion einer Hochschule, auch wenn hier keine akademischen Grade verliehen werden konnten. Häufig auf den ausdrücklichen Wunsch der Bürgerschaft gegründet, versorgten diese Einrichtungen in akademischen Oberkursen ihr Umfeld mit Verwaltungskräften und Pfarrern und entwickelten sich zu kleineren Bildungszentren. Ihr Ziel war es nie, mit den Universitäten direkt zu konkurrieren. In erster Linie ging es bei diesen Einrichtungen darum, den lutherischen oder reformierten Glauben zu festigen und durch die Vermittlung von profundem Wissen auch auf den Besuch der Universität vorzubereiten. Sie verpflichteten sich fast durchgängig einer bestimmen Orthodoxie und wurden deshalb im 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung mehr und mehr hinterfragt.
In den Rheinlanden agierten in der Frühen Neuzeit zahlreiche Räuberbanden. Trotz zahlreicher Hinweise auf Bandenaktivitäten scheitert eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen dieser kollektiven Delinquenz jedoch an einer ungleichmäßigen Quellenüberlieferung; denn ausführliche Informationen, beispielsweise über das Deliktspektrum oder die bevorzugten Opfer, fehlen ebenso wie erschöpfende Auskünfte über die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit. Die wichtigste Grundlage bilden daher die Actenmäßigen Geschichten, die eine Übersicht der angeklagten Verbrechen enthalten. Die Vielzahl an Delikten, die hingegen nicht zur Anklage gelangten, erschließt sich allerdings nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf jene Bandenmitglieder, die nicht am Hauptverfahren beteiligt waren; über sie, ihre Straftaten und ihre Funktion innerhalb der Bande werden wir nicht unterrichtet. Aus diesen Gründen ist es schon als ausgesprochener Glücksfall zu bezeichnen, daß zumindest für die zwischen 1796 und 1802 agierende Schinderhannesbande vollständige Ermittlungsakten vorliegen. Zwischen 1796 und 1802 verübte sie mindestens 211 Verbrechen. Den Höhepunkt ihrer Aktivitäten entfaltete die Bande zwischen dem Herbst 1799 und dem September 1801: Mit seiner Bande erstürmte Bückler in diesen Jahren die Häuser begüterter Kaufleute oder überfiel auf offener Landstraße die Reisenden. Durch Brandbriefe, die er mit "Johannes durch den Wald" unterzeichnete, erpreßte er größere Geldsummen und stellte "Sicherheitskarten" aus, die den Besitzern sicheres Geleit garantieren sollten. Die Opfer der Bande wurden bei den Aktionen in der Regel brutal mißhandelt; einige Personen wurden sogar ermordet. Alle Versuche der Behörden, der Bande das Handwerk zu legen, schlugen zunächst fehl. Die Wende erfolgte 1801, als die Einwohner von Staudernheim und Obermoschel erstmals gegen die Räuber vorgingen; in der Folgezeit mißlangen viele Verbrechen. Auch die damaligen Justizorgane erhöhten permanent den Fahndungsdruck und engten so den Operationsraum mehr und mehr ein. Mit den noch verbliebenen Komplizen setzte sich der Schinderhannes auf das rechte, vermeintlich sicherere Rheinufer ab, um sich so dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Hier wurde er jedoch am 31. Mai 1802 in der Nähe von Wolfenhausen von kurtrierischen Behörden verhaftet und an die Franzosen ausgeliefert. In seinen Verhören gab er bereitwillig Auskunft über seine Verbrechen und nannte alle daran beteiligten Komplizen, die ebenfalls nach und nach ergriffen wurden. Die umfassenden Aussagen der Bandenmitglieder ermöglichen nicht nur eine Fallstudie zur Schinderhannesbande, sondern gewähren darüber hinaus Einblick in die verschiedenen Erscheinungsformen der kollektiven Delinquenz an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert: Die damaligen Räuberbanden bildeten keine hierarchischen Organisationen, an deren Spitze ein Räuberhauptmann stand. Vielmehr handelte es sich um "lockere Gesellungen", die nur bei schweren Verbrechen in größeren Verbänden auftraten. Meistens arbeiten die Mitglieder jedoch auf eigene Rechnung oder in kleineren Gruppen, die nicht mehr als drei Personen umfaßten. Ihre Mitglieder rekrutierten die Banden zu einem überwiegenden Teil aus den vagierenden Bevölkerungsschichten. Trotz zahlreicher Rückschläge ermöglichte die Verhaftung des Schinderhannes die Festnahme noch flüchtiger Bandenmitglieder zu veranlassen. Dabei kooperierten die französischen Behörden eng mit den rechtsrheinischen Stellen, so daß sich schon nach relativ kurzer Zeit weitere Erfolge einstellten: Ende November 1802 saßen in den Mainzer Gefängnissen fast ein hundert Personen. Nach Abschluß der Ermittlungen eröffnete das Mainzer Spezialgericht schließlich am 23. Oktober 1803 das Verfahren gegen 68 Angeklagte und verhandelte die in der Anklageschrift zusammengestellten Klagepunkte. Den 132 Zeugen der Anklage stellten die neun Anwälte, welche die Mandate der Angeklagten übernommen hatten, 202 Zeugen der Verteidigung gegenüber. Nach langandauernden Beratungen " das Spezialgericht mußte in nahezu 700 Einzelpunkten über die individuelle Schuld jedes Angeklagten befinden " erging am 20. November 1803 das Urteil: 19 Bandenmitglieder, unter ihnen auch Johannes Bückler, wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt, 24 Angeklagte erhielten zum Teil langjährige Gefängnisstrafen; die übrigen Angeklagten sprach das Spezialgericht frei. Die Todesurteile wurden einen Tag später vor einer großen Zuschauermenge vollstreckt. Endgültig unterbinden konnten die Behörden die Aktivitäten von Räuberbanden am Rhein nicht; schon im Mai 1803 war zum Beispiel im Soonwald eine neue Bande unter Führung von Peter Schwarz aktiv, und Berichte über die Aktivitäten von Räuberbanden sollten auch in den folgenden Jahren nicht enden. Offene Straßenüberfälle oder Raubzüge mit hoher Personalstärke sind für das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts allerdings nicht mehr belegt. Statt dessen verlegten die Räuber die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit auf Einbruch und Diebstahl.
Im Zentrum dieser Arbeit stehen die Darstellung und Analyse der Leitbilder und Konzeptionen für tugendhaftes Verhalten, bürgerliche Werte und Normen, wie sie in den niederländischen Moralischen Wochenschriften über beinahe die gesamte Dauer des 18. Jahrhunderts diskutiert wurden. Die Moralischen Wochenschriften richteten sich an den "Bürger" und "Mitmenschen", den sie zu einem "nützlichen" Mitglied der Gesellschaft zu bilden gedachten. Dem an Orientierung interessierten Leser konnten sie dabei mehr und anderes bieten als das bis dahin gängige Schrifttum. In regelmäßiger Folge und in unterhaltsamer fiktionaler Form behandelten sie Fragen der Religion und der Ethik, sowie aus der Lebenspraxis des Alltags. Aus diesem nur scheinbar unpolitischen Blickwinkel heraus berührten die Moralischen Wochenschriften einige der zentralen Aspekte der politischen Philosophie: die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem individuellen Glück des Menschen und dem Zustand der Gesellschaft, die Aporien der Freiheit und der Gleichheit, die Frage nach dem Verhältnis der Geschlechter und der Generationen, die Thematik von Geschichte und Fortschritt sowie Aspekte der Zeitkritik und Polemik. Ausgehend von ihrer klassisch-republikanisch inspirierten Staats- und Gesellschaftsauffassung nach der die gesamte Einwohnerschaft eines "guten" Gemeinwesens in ihrer gemeinsamen sittlichen Aufgabe, das Gemeinwohl zu verwirklichen, unlöslich miteinander verbunden war, entwickelten die Wochenschriftenschreiber ein ganz auf die Bedürfnisse eines modernen kommerziellen Gemeinwesens wie den nördlichen Niederlanden ausgerichtetes Ideal "guter" Bürgerschaft. Die Grundlage einer freien, auf Handel und Gewerbe beruhenden Republik wie der Niederländischen, so lautete die Kernbotschaft, beruhe auf dem offenen und zivilisierten Austausch zwischen verantwortungsbewussten und gebildeten Einwohnern. Von tugendhaften Bürgern erwarteten die Wochenschriftenschreiber, dass sie bei der Verfolgung ihrer individuellen Interessen in allen Lebensbereichen immer auch zugleich auf das Wohl und das Interesse des Gemeinwesens als Ganzem - der res publica - im Blick behielten und stets so handelten, dass die Maximen ihres eigenen Tuns auch Prinzip für das Wollen und Tun anderer sein könnten. Das für die Autoren der Moralischen Wochenschriften offenbar reizvolle an diesem Konzept bürgerlicher Tugend war, dass es ermöglichte, an die Verantwortlichkeit aller Mitglieder des Gemeinwesens zu appellieren, ohne die bestehende politisch-soziale Ordnung in Frage stellen zu müssen. Die - bei aller Kritik an den bestehenden Zuständen - im Kern stets konservative Tugendbotschaft der Moralischen Wochenschriften verlor erst seit den frühen 1780er Jahren an Glaubwürdigkeit, als die bestehende aristokratische Verfassung der niederländischen Republik unter dem Eindruck innenpolitischer Unruhen sowie revolutionärer Vorgänge in Amerika und in den benachbarten Ländern ihren paradigmatischen Wert als bestmögliche freiheitliche Ordnung zusehends einbüßte. So lag es nicht nur an der gegen Ende des 18. Jahrhunderts altmodisch gewordenen literarischen Form, dass die Moralische Wochenschrift in den 1790er Jahren als Gattung vom niederländischen Zeitschriftenmarkt verschwand, sondern auch an ihrer durch die revolutionären Umbrüche überholten politisch-sozialen Botschaft.
Untersucht wird die Geschichte des Führerkorps des nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienstes von seinen Anfängen im Freiwilligen Arbeitsdienst der Weimarer Republik bis zu den Traditionsverbänden der ehemaligen Führer in der Gegenwart. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sozial- und Institutionsgeschichte des Führerkorps, die um alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte ergänzt werden. Auf der Grundlage einer statistischen Auswertung von 1000 Personalakten werden die Zusammensetzung und die Sozialstruktur des Führerkorps, seine "Gleichschaltung" sowie seine Beziehungen zu Militär, Nationalsozialismus und Kirche analysiert. Als Folie für die Interpretation dient der Vergleich mit anderen Berufsgruppen sowie den Führerkorps anderer NS-Organisationen. Aufbauend auf dieser prosopographischen Untersuchung wird anhand von zeitgenössischen und autobiographischen Äußerungen von Arbeitsdienstführern erklärt, warum der Arbeitsdienst so positiv erlebt wurde, daß er Teil der Identität vieler Führer wurde, und welche Faktoren zur Entstehung einer Gemeinschaft unter den Führern beitrugen, die bis in die jüngste Vergangenheit hinein bestand. Das primäre Interesse gilt hierbei den Mechanismen, mit denen der totalitäre NS-Staat bei den Angehörigen seiner unteren und mittleren Führungs- und Trägerschichten Loyalität erzeugte und erhielt. Schließlich wird die Rolle der Führer im Lageralltag und in der Lagererziehung des Reichsarbeitsdienstes betrachtet. Die Strukturen der Lager und die zu konstatierende Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität der Lagererziehung lassen dabei Schlüsse auf Charakter und Funktion des Arbeitsdienstes im "Dritten Reich" zu.
Nicolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) ist eine bislang wenig beachtete Persönlichkeit der deutschen Frühaufklärung. Gleichwohl ist der Hallenser Publizist an der Entstehung eines neuen Entwurfs der Gesellschaft aktiv beteiligt: Ihm obliegt - wie vielen seiner in Vergessenheit geratenen Kollegen - die Ausbildung jener Beamter, die am Ausbau des modernen Anstaltsstaates mitwirken. Aus den akademisch geschulten Amtsträgern bildet sich eine neue soziale Schicht, die ihr Selbstverständnis an die folgenden Gelehrten- generationen weitergibt: Aus diesen rekrutiert sich im 19. Jahrhundert der Kern des "Bildungsbürgertums", dessen Verhältnis zu Staat und Obrigkeit bis heute umstritten ist. Priorität in Gundlings Lehre " der Thomasiusschüler rezipiert u. a. Hobbes, Locke und Pufendorf - hat die Erhaltung des Friedens, die auf der Trennung von Politik und Religion beruht: Mit Glaubensfragen soll sich das Individuum in seiner Privatsphäre auseinandersetzen, das öffentliche Leben soll allein durch Vernunft bestimmt sein " wobei Gundling insbesondere den juristisch und ökonomisch versierten Staatsdienern eine Schlüsselposition im politischen Geschehen einräumt, während er den Einfluß des Klerus zurückzudrängen bestrebt ist. Dieser Gedanke wird jedoch vom Autor selbst konterkariert. Gundling zweifelt grundlegend an der menschlichen Vernunftbegabung, so dass er auf den Glauben als traditionelles Disziplinierungsmittel nicht verzichten kann. Deshalb hält er " lehnt er das Gottesgnadentum auch strikt ab - an seinem Wunsch nach der väterlichen Zwangsgewalt eines allmächtigen Herrschers fest, der den Frieden bewahrt. Letzterer hängt damit eher von der undefinierten "Güte" des Monarchen als von der Vernunft der Amtsträger ab. Jedoch: Durch seine kritische Haltung nimmt Gundling selbst, im Rahmen der Möglichkeiten seines Wirkungskreises und seiner Zeit, durchaus politische Verantwortung wahr und gibt damit in der Praxis das Beispiel eines mündig werdenden Bürgers " auch wenn er sich dabei in Widersprüche verstrickt.