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Der moderne Terrorismus hat sich weltweit zur Bewährungsprobe für die Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Einerseits haben terroristisch motivierte Anschläge mittlerweile eine fast unübersehbare Anzahl von Menschenleben gefordert. Insbesondere der islamistischfundamentalistische Terror hat eine globale Gefahrenlage herbeigeführt, in der die Sicherheitsbehörden vor schwierigste Aufgaben gestellt sind. Andererseits ist der Eindruck entstanden, dass sich manche Strategien der Gefahrenabwehr und der Verfolgung mutmaßlicher Täter verselbständigt haben. Eine der Folgen scheint die systematische Missachtung grundlegender Freiheitsrechte zu sein. Zudem werden Techniken und Mittel der Kriegsführung zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob Folter und Entführung legitime Mittel der Verteidigung einer Rechtsordnung gegen schwerste Angriffe sein dürfen. Er erinnert auch an die Europäische Tradition der Menschenrechte und versucht Gesichtspunkte zu entwickeln, die für die notwendige Unterscheidung zwischen Staatsraison und Regierungskriminalität nützlich sein könnten.
"Scharia". Dieses Einzige ist an sich weder uniform, noch evident. Einförmigkeit und Eindeutigkeit sind aber Weisen unseres Verständnisses von gesichertem Wissen. Doch fehlt dem Ausdruck Scharia, zumindest dem ersten Anschein nach, diese Klarheit und Eindeutigkeit. Dass dem nicht so ist, dass sie ein historisch erwachsenes Ereignis darstellt, welches einen näher bestimmbaren Anfang, eine rekonstruierbare Entwicklung und schließlich einen präzisierbaren Abschluss gehabt hat, dass die zeitgenössische Auffassung von Scharia eigentlich wiederum etwas Neuartiges zu sein scheint, dies ist das Thema dieser Explikationen. Denn die sogenannte hermeneutische Situiertheit des Gegebenen oder Gegenwärtigen ist von größter Bedeutung. Fehlt seine hermeneutische Situation, so kann geschichtlich Existierendes nicht erkannt, verstanden und eigentlich erlebt werden. Ohne eine vorausgehende historisch-hermeneutische Analytik jedoch, lässt sich weder die sogenannte gottgesetzte Ordnung, noch der geschichtliche Sinn einer islamischen Normativität verstehen. Den Sinn von Scharia verstehen wir nur, wenn sie innerhalb eines sinnstiftenden historischen Rahmens ins Bewusstsein getragen wird.
Der Autor führt in das taiwanesische Strafverfahrensrecht unter Darstellung der Rechtsgrundlagen und der Entstehungsgeschichte ein, welches maßgeblich durch kontinental-europäische Einflüsse geprägt war. Ferner analysiert er die aktuellen Entwicklungstendenzen in Richtung des anglo-amerikanischen Rechtssystems, welche insbesondere im Rahmen der Beweiserhebung deutlich werden und skizziert die aus seiner Sicht hiermit verbundenen Problematiken. Abschließend bietet der Autor einen Ausblick unter Einbeziehung der aktuellen Reformansätze und hinterfragt kritisch die hierfür vordergründig genannte Notwendigkeit der Verstärkung des Menschenrechtsschutzes.