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Mit dem am 10. Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Tarifeinheit“ wird der durch das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 aufgegebene Grundsatz der Tarifeinheit durch den Gesetzgeber reaktiviert. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie durch die Auflösung von Tarifkollisionen zu sichern. Schon das Gesetzgebungsverfahren wurde durch vielstimmige Gutachten und Stellungnahmen begleitet, die sich nicht nur mit der verfassungsrechtlichen Problematik der gesetzlichen Regelung auseinandersetzen, sondern auch mit deren Anwendung in der tarifrechtlichen Praxis. Denn mit dem Instrument der Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags im jeweiligen Betrieb nach dem Mehrheitsprinzip in Fällen einer Tarifkollision hat der Gesetzgeber zugleich in vielerlei Hinsicht „Neuland“ betreten.
Mit der vorstehenden Thematik befasst sich dieser Forums-Beitrag von Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht. Er geht dabei insbesondere auf Inhalt und Regelungssystematik der zentralen Kollisionsauflösungsregelung des § 4a Abs. 2 TVG ein.
Wladimir Putin beherrscht seit 15 Jahren die politische Bühne in Russland. In dieser Zeit hat kein anderes Land in Europa vergleichbar dramatische Änderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse, der wirtschaftlichen Ordnung und des politischen Systems erfahren. Die Verknüpfungen zwischen Wirtschaft, Militär, Sicherheitsdiensten, Politik und organisierter Kriminalität haben ein gefährliches Milieu geschaffen. Dort sind Gefahren und Bedrohungen entstanden, die über die Grenzen Russlands hinausreichen. Die Folgen dieser besorgniserregenden Entwicklung, bei der die Staatsfinanzen, aber auch die Aktivitäten der russischen organisierten Kriminalität wie etwa die Geldwäsche eine besondere Bedeutung haben, sind unter anderem Gegenstände dieser Schrift, die zum ersten Mal die strategischen und sicherheitspolitischen Zusammenhänge sowie die konkreten kriminellen Methoden der Beteiligten beschreibt.
Gerade in Zeiten des NSU-Skandals und internationaler Spionage-Affären ist eine Institution in der Bundesrepublik wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: der Verfassungsschutz. Die Rolle des Verfassungsschutzes bei der inneren Sicherheit wird in diesem Beitrag vom Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes sowie zwei seiner Mitarbeiter genauer dargestellt. Dabei werden zunächst die Strukturen und Kompetenzen der Behörde erläutert (Teil I). Zwei besondere Tätigkeitsfelder - die des Rechtsextremismus sowie des Islamismus - werden im Anschluss daran (Teile II und III) genauer beleuchtet und einige wichtige Erkenntnisse aus diesen Bereichen präsentiert.
Das Bundesverfassungsgericht ist an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik angesiedelt. Seine Entscheidungen haben eine hohe politische Relevanz und sehen sich nicht selten auch harscher Kritik ausgesetzt. Der Vorwurf, das Gericht würde als Ersatzgesetzgeber originäre Rechte des Parlaments beschneiden und zunehmend Politik betreiben, ist dabei oftmals zu hören. In der Bevölkerung hingegen genießt das Gericht seit jeher ein besonders hohes Vertrauen. Ihm wird die Sachkompetenz zugesprochen, das Verfassungsrecht politisch neutral zu schützen und zeitgemäß auszulegen. Wo aber liegen die kompetenziellen Grenzen zwischen Gericht und Gesetzgeber? Wie weit reicht die Entscheidungsbefugnis? Über diese spannenden und grundlegenden Fragen diskutierte ein hochkarätig besetztes Podium im Rahmen des vom Institut für Rechtspolitik veranstalteten Rechtspolitischen Kolloquiums am 18. Juli 2014.
Der vorliegende Artikel ist das Manuskript des Vortrages zum Thema "Rechtspolitik im Kontext der Globalisierung", der anlässlich der jährlichen Zeugnisvergabe an die Absolventen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Juli 2014 an der Universität Trier gehalten wurde. Er verdeutlicht die wachsende Bedeutung der vergleichenden Rechtspolitik in einer globalisierten Welt. Besonders bei integrativen Prozessen, wie sie auf Ebene der Europäischen Union und der Eurasischen Wirtschaftsunion stattfinden, sei die Forschung im Bereich der vergleichenden Rechtspolitik von großer Bedeutung, weshalb der Autor eine aktivere Zusammenarbeit verschiedener rechtspolitischer Forschungseinrichtungen anregt.
Der Aufsatz beschreibt zunächst die politische Publizistik der Mainzer Jakobiner und sodann die publizistische Reaktion der gegenrevolutionären Kräfte. Die abschließenden Überlegungen kreisen um die Findung von politischem Konsens als Zielvorstellung im Wirken der Mainzer Jakobiner und versuchen, der noch immer verbreiteten Auffassung von einem autoritären Demokratieverständnis der Mainzer Jakobiner entgegenzutreten.
Auf Twitter sind viele Journalisten mit persönlichen Accounts präsent und damit ein potenzieller Interaktionspartner für das Publikum. Untersuchungen aktiver Twitterer zeigen, dass auf der Netzwerkplattform politisch interessierte, persönlichkeitsstarke Nutzer interagieren, die sich vom Durchschnitt typischer Internetnutzer unterscheiden. Nachrichtenjournalisten berichten über negative Erfahrungen im direkten Publikumskontakt auf Twitter. Anders als bei Nutzerkommentaren auf Nachrichtenseiten sind öffentliche Anschriebe und Kontakte zu Journalisten auch unabhängig von einem Beitrag möglich. Zu diesem Phänomen existieren bislang jedoch kaum Studien. Über ein Tracking der Anschriebe wird daher erstens untersucht, wie häufig Politikjournalisten 2017 überhaupt in Tweets erwähnt wurden. Zweitens wurden die Nutzer befragt, die die Journalisten angeschrieben haben. Eine Nutzergruppe aus mehreren zehntausend Accounts nimmt Adressierungen vor. Die Erwähnungen verteilen sich unter den Journalisten ungleich. Die Nutzung von Blogs als alternative Informationsquelle und starke politische Orientierungen erklären das Vorkommen häufiger Interaktionen. Als Hauptmotivationen für Interaktionen zeigen sich das Bedürfnis nach eigener Meinungsäußerung und Kritik sowie das Weitergeben von neuen Informationen und Feedback an Journalisten. Sind diese Motivationen ausgeprägt, tendieren die Nutzer eher zu häufigen Interaktionen.
Das hier beschriebene Qualifizierungskonzept zur Unterstützung eines forschungsprozessbegleitenden Forschungsdatenmanagements (FDM) stellt einen zentralen Baustein im Rahmen des durch das BMBF geförderten Forschungsprojektes „Prozessorientierte Entwicklung von Managementinstrumenten für Forschungsdaten im Lebenszyklus“ (PODMAN) dar. Die Frage, die das PODMAN-Projekt mit dem hier vorgestellten Qualifizierungskonzept adressieren möchte, ist dabei nicht primär, welche Inhalte für den Erwerb der verschiedenen Kompetenzen von Bedeutung sind, sondern vielmehr auf welche Art und Weise diese Inhalte vermittelt werden sollten. Eine Fokussierung auf die Darlegung eines konkreten Designs für Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich FDM anstelle von spezifischen Inhalten ist insofern sinnvoll, als dass letztere transient sind und somit ohnehin einer kontinuierlichen Anpassung bedürfen. Nichtsdestotrotz wird in diesem Qualifizierungskonzept auf hilfreiche FDM-Informationsplattformen verwiesen.