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Der vorliegende Artikel ist das Manuskript des Vortrages zum Thema "Rechtspolitik im Kontext der Globalisierung", der anlässlich der jährlichen Zeugnisvergabe an die Absolventen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Juli 2014 an der Universität Trier gehalten wurde. Er verdeutlicht die wachsende Bedeutung der vergleichenden Rechtspolitik in einer globalisierten Welt. Besonders bei integrativen Prozessen, wie sie auf Ebene der Europäischen Union und der Eurasischen Wirtschaftsunion stattfinden, sei die Forschung im Bereich der vergleichenden Rechtspolitik von großer Bedeutung, weshalb der Autor eine aktivere Zusammenarbeit verschiedener rechtspolitischer Forschungseinrichtungen anregt.
Wenn die Gesellschaft längst "Weltgesellschaft" ist, wie Niklas Luhmann in seinem gleichnamigen Aufsatz von 1970 konstatiert, und sie aus global operierenden funktional ausdifferenzierten Systemen besteht, so muss theoretisch - das ist die Grundidee dieser Arbeit - auch von der Existenz einer Weltöffentlichkeit als "gesellschaftsinterne Umwelt aller gesellschaftlichen Teilsysteme", wie Luhmann die Öffentlichkeit in "Realität der Massenmedien" 1997 beschreibt, ausgegangen werden. Davon ausgehend verknüpft die vorliegende Arbeit die theoretischen Konzepte von Weltgesellschaft und Globalisierung mit Theorien zur Öffentlichkeit, um einen sinnvollen Rahmen für die Betrachtung von "Weltöffentlichkeit" und "globaler Öffentlichkeiten" zu schaffen. Dabei wird den Massenmedien, verstanden als Voraussetzung und Strukturmerkmal sowohl der Weltgesellschaft als auch moderner Öffentlichkeit, eine entscheidende Rolle zugewiesen. So kann gezeigt werden, dass sich globale Öffentlichkeiten analog zur Mikro-, Meso- und Makroebene der Gesellschaft in Interaktionsystemen, Organisationen und als medial vermittelte Weltöffentlichkeit konstituieren, wie am Beispiel des globalen Medienereignisses der Anschläge vom 11. September 2001 auf New York und Washington dargelegt wird. Neben den Potentialen globaler Öffentlichkeiten werden aber auch ihre Grenzen aufgezeigt und in die Debatte der Beziehung von Globalisierung und Lokalisierung eingeordnet.
Im Zeitalter der Globalisierung wachsen Märkte über Staatsgrenzen hinweg zusammen. Die Rede vom "globalen Dorf" ist aber nirgends treffender als für die internationalen Finanzbeziehungen. Die Frage lautet, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, auch für die internationale Rechtsordnung. Freilich ist hierüber nicht nachzusinnen, wenn deregulierte Finanzmärkte sich selbst regeln und deshalb zu effizienten Ergebnissen gelangen. Gerade das aber ist nicht der Fall. Und deshalb gibt es Handlungsbedarf für ein den Bedingungen der Globalisierung angemessenes Design der internationalen Finanzbeziehungen, deshalb auch der internationalen Rechtsordnung. Ziel sollte es sein, die Globalisierung der Finanzbeziehungen zum Vorteil aller zu nutzen, ohne der Gefahr zu unterliegen, das System des offenen Welthandels, liberalisierter Finanzbeziehungen und offene Gesellschaften aufs Spiel zu setzen. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist es, das institutionelle Vakuum zu füllen, das sich aus der Entnationalisierung von Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Zuge der Globalisierung aufgetan hat. Ohne sehr viel stärkere wirtschaftspolitische Kooperationen und Abstimmung der hierfür erforderlichen juristischen Voraussetzungen ist dieses Ziel als Vorbedingung einer stabilen internationalen Finanzarchitektur nicht zu erreichen.
Die heute in Wissenschaft und Praxis stark beachteten Nichtregierungsorganisationen(NGOs) sind entgegen verbreiteter öffentlicher Meinung keineswegs ein neues Phänomen; ihre Wurzeln reichen vielmehr bis in das 17. Jhdt. zurück. Damals wie heute sind viele der NGOs im humanitären Bereich tätig. Inzwischen haben sich die Arbeitsfelder jedoch stark erweitert. Abgesehen davon haben die NGOs aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Globalisierungsprozesses, an sozialer und politischer Bedeutung zugenommen. Dies hat sich auch auf die Struktur des Völkerrechts ausgewirkt. Während das klassische Völkerrecht allein die Staaten als Rechtssubjekte anerkannte, lockert sich im Zuge der Internationalisierung öffentlicher Aufgaben der sog. numerus clausus der Völkerrechtssubjekte. Ferner sind aufgrund der Globalisierung, also der Entstaatlichung der internationalen Beziehungen und dem Rückzug des Staates aus der Wahrnehmung bisher als ausschließlich staatlich verstandener Aufgaben, NGOs in ehemals staatliche Handlungsräume vorgedrungen mit der Folge, dass auch ihnen zunächst eine beschränkte Rechtsstellung im Völkerrecht zuerkannt wurde.