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Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet während des hohen und späten Mittelalters
(1995)
Am Beispiel des mittleren Rheingebiets gibt die Studie einen detaillierten Einblick in die räumlichen und herrschaftlichen Rahmenbedingungen jüdischer Existenz im hohen und späten Mittelalter. Als Einstieg dient die chronologisch und qualitativ differenzierte Analyse des jüdischen Siedlungswesens von den hochmittelalterlichen Anfängen bis zum Jahre 1520 auf kartographischer Grundlage. Ausgehend von den am Rhein gelegenen Bischofsstädten Mainz, Worms und Speyer, die über lange Zeit die wichtigsten geistig-religiösen und kulturellen Zentren nicht nur des mittelrheinischen, sondern des gesamten aschkenasischen Judentums darstellten, erlebte die Siedlungsentwicklung der Juden einen steilen Aufschwung, der in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts seinen Höhepunkt erreichte. Nach den katastrophalen Verfolgungen der Pestjahre 1348/49 ging der Bestand an Judenniederlassungen im mittleren Rheingebiet stark zurück. Zwar kehrten die Juden nach dem Abebben der Pogromstimmung relativ schnell wieder an ihre ehemaligen Siedlungsorte zurück, doch erreichte die Zahl ihrer Niederlassungen nie mehr den Stand vor der Mitte des 14. Jahrhunderts. Im zweiten Hauptteil der Untersuchung geht es um die herausarbeitung der Gestaltungsfaktoren des jüdischen Siedlungsgefüges. Dafür bilden zentralitätstheoretische Aspekte einen Teil des Fragerasters; einen zweiten die Einflussnahme christlicher Herrschaftsträger auf das Siedlungsverhalten der Juden, etwa durch Schutz- und Geleitbriefe. Abschließend wendet sich die Untersuchung den Verfolgungen und Vertreibungen zu, denen die Juden des mittleren Rheingebiets vom frühen 11. bis zum frühen 16. Jahrhundert ausgesetzt waren. Der Wandel des Verhältnisses der Herrschaftsträger zu ihren schutzbefohlenen Juden im späten Mittelalter weist zugleich als Indikator für die "Verstaatlichung" spätmittelalterlicher Territorien über den engeren Bereich der jüdischen Geschichte hinaus in das weite Feld der allgemeinen Verfassungsgeschichte.
The investigation concentrates on the exhibit of the known church-reformer, philosoph, cardinal and bishop of Brixen Nicolaus von Cues (1401 - 1464) concerning Jews. As origin we take the Jewish decree/ -statute wich mostly was publicated at diocesian an provicial synodes when von Cusanus was papal legate 1451 / 52 in Germany. The legate statet a ban for usury respectively restrictions of money-lending and a duty for identification. Among the decree sermons and letters from the legate-time are consulted. Appropriate parts concerning Jews an Judaism from empirical- and church-reformatoric scripts, sermons and notes from Cusanus areconsulted because the decree cannot be understood without the context of the complete works. So it is possible to disprove the thesis of a subordinated and marginal role of Jews in the cusanian work. To circumscribe the decree's consequences the constituted jewish settlements at 1451 / 55 in the german Empire are represented at cartographical base. As recessing example for the reactions to the decree the policy of Nürnberg is taken. The detailed correspondence of the council documents it's declining attitude. A finishing profile-analysis affords the possibility of a discussion on translation an reception of the Jewdecree in german countrys that's effect has to be evaluated regionally an locally sophisticated , on the base of the administratively regulated spaces by the church.
Diese Dissertation gliedert sich in zehn Kapitel. Nach einem einleitenden Kapitel stelle ich die historischen Rahmenbedingungen der Arbeit der katholischen Missionare in Deutsch-Ostafrika vor (ethnische und soziale Gliederung, wirtschaftliche Lage, Grundzüge der Verwaltung). Dieses Kapitel thematisiert zudem die Situation der in der Kolonie engagierten katholischen Missionsorden und ihrer Missionsmethoden. Das dritte Kapitel untersucht die grundlegenden diskursiven Komponenten des missionarisch-männlichen Selbstverständnisses. Diese Diskurse kontrastieren meistens säkulare Diskurse. Sie bestehen einmal aus der missionarischen Adaption des katholischen Kulturdiskurses, dem christlichen Askesediskurs, modifizierten Rassediskursen, der Übernahme nationalistischer Paradigmen und den diskursiven Abgrenzungsversuchen gegenüber dem geschlechtlichen 'Anderen', repräsentiert durch die Missionsschwestern. Alle die hier untersuchten Diskurse werden in ihrer Entwicklung bestimmt durch eine Wechselwirkung zwischen heimatlichen Vorgaben und kolonialen Erfahrungen. Sie basieren auf einer dichotomischen Unterscheidung zwischen dem religiös, ethnisch und geschlechtlich kodierten 'Eigenen' und 'Anderen' und bilden die Grundlage des missionarischen Eigen- und Fremderlebens. Der vierte Hauptteil der Arbeit untersucht Konstruktionen ethnischer und religiöser Alteritäten auf dem ostafrikanischen Missionsfeld. Zwei Hauptgruppen von Gegnern sind zu unterscheiden: die "Medizinmänner/ Zauberer" und die Vertreter des ostafrikanischen Islam. Teil fünf untersucht die in den Quellen vorgestellten zentralen Methoden der missionarischen Verkündigungsarbeit. Es geht dabei besonders um die Versuche ein konfessionelles Eheideal in einer polygamen Gesellschaft zu verkünden. Zudem werden die Bedeutung der christlichen Caritas für die Konversion der OstafrikanerInnen und die Kinder- und Schulerziehung in den Blick genommen. Das folgende sechste Kapitel behandelt die Frage nach den missionarischen Umwelten und ihrem Einfluss auf die Konstruktion missionarischer Männlichkeiten. Zum einen tritt der Missionar in den Quellen als Eroberer der ostafrikanischen Flora und Fauna auf. Andererseits wird er als ständig Reisender vorgestellt. Zudem zeigen sich in den Quellen diskursive Strategien der symbolischen und repräsentativen Setzung von Heimat (Berichte über die Umstände und Mühen bei Stationsgründungen und über liturgische Feiern). Der siebte Teil der Dissertation untersucht die Wahrnehmung der sozialen Verfasstheiten der traditionellen ostafrikanischen Lebensräume. Wie wurden die OstafrikanerInnen von den Missionaren unter der Perspektive der Intelligenz, ihrer Bildungsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft bewertet? Und was waren die Hauptkritikpunkte des missionarischen Moraldiskurses über die Indigenen in der ostafrikanischen Kolonie? Teil acht der Arbeit versucht, die Rolle der eigenen als auch der geschlechtlich und ethnisch anderen Körper für die Konstruktion missionarischer Männlichkeit auszuloten. So soll geklärt werden, wie afrikanische Nacktheit bewertet wurde. Zudem werden traditionelle Körperperformanzen der OstafrikanerInnen wie Gesänge und Tänze im Hinblick auf die Wahrnehmung und Wertung durch die asketisch ausgerichteten Missionare untersucht. Ein dritter Teil dieses Kapitels widmet sich der Bedeutung der Körperhygiene für das missionarische Selbst und den Versuchen, diese Vorgaben auf die koloniale Umwelt zu übertragen. Die Kritik am indigenen Umgang mit dem eigenen Körper findet ihren Höhepunkt in der Beschreibung und moralischen Abwertung afrikanischer Sexualität im Umfeld traditioneller Beschneidungsriten. Eine theoriegeleitete Schlussreflexion wirft einen Blick auf die den Formen missionarischer Männlichkeit zugrunde liegenden Machtkonzepte und ihre Bedeutung im kolonialen System. Dieser Abschnitt der Arbeit versucht eine Zusammenschau der bereits aus den vorhergehenden Kapiteln bekannten Fakten und Ergebnisse. Das letzte Kapitel bietet eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
In dieser Abhandlung wird die Stellung der Mädchenbildung in der staatlichen Bildungspolitik in der Phase verdichteter staatlicher Reformbestrebungen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert untersucht. Dazu wird ein Vergleich zwischen der preußischen Kurmark und dem Land Österreich unter der Enns in Österreich durchgeführt.
Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.
Das Judenschutzprivileg Karls d. Gr. setzte voraus, daß den Juden eine die Königsherrschaft bzw. den Staat stützende Funktion zugedacht war. Damit vollzog der Kaiser eine Wende um 1800 gegenüber den antiken Herrschern, die in den Juden eine Gefahr für ihren zentralisierten Einheitsstaat erblickt hatten. Unter dem Dach des von Kaiser Karl begründeten Judenschutzes lebte das traditionelle politische Motiv einer sich in zahlreichen Repressionen bis hin zu Verfolgungen und Vertreibungen äußernden Judenfeindschaft im nordalpinen Raum weiter, modifiziert infolge geänderter Voraussetzungen. Die Juden fanden sich hinfort in einem politischen Spannungsfeld zwischen Judenschutz und Anfeindung eingebunden und zwar innerhalb eines sich horizontal zunächst bipolar (Rivalität Kaiser/König - Papst), dann auch multipolar ausweitenden Herrschaftsbereiches mit zum Teil rivalitätsbedingten Übergriffen bis hin zu Verfolgungen.- Wegen der Beteiligung anderer Gewalten neben dem König an der Herrschaft über die Juden und damit an der Ausübung des Judenschutzes wurden die Juden oftmals Leidtragende separater materieller und politischer Konflikte, weil sie politisch als Stütze konkurrierender bzw. einander verfeindeter Herrschaftsträger wahrgenommen wurden, womit eine der Modifikationen des traditionellen Motivs faßbar wird - die Gefährdung eigener Herrschaftspositionen durch den politischen Widersacher. Folgt man dem Ritter und Ministerialen Johann von Rinberg als Leitfigur - 1298 wird er dann definitiv zur Hauptfigur -, erschließt sich ein neuer bisher in der Forschung vernachlässigter Täterkreis - die Rolle der Ministerialen bei Judenverfolgungen gerät in den Focus der Aufmerksamkeit und nicht der Mob, die blind wütende, die Juden mit oder ohne pseudoreligiösem Bezug kriminalisierende und lynchende Masse, sondern vielmehr die Frage nach den Drahtziehern bzw. Strippenziehern im Hintergrund, den Hintermännern der stereotyp wiederkehrenden Standardbeschuldigungen (Brunnen- vergiftung, Hostienfrevel, Ritualmord,...). Der im Rheingau gelegene Salhof Lorch entpuppte sich als das Zentrum ministerialischer Opposition unter Führung des Rheingrafen gegen den Ausbau der Landesherrschaft des Mainzer Erzbischofs. Hier in Lorch selbst veranlaßten die Ministerialen während eines "Krieges" gegen den Erzbischof Werner von Mainz ihre erste Judenverfolgung im Jahre 1274/5, worin auch die Familie der Rinbergs involviert war. In den Verhandlungen eines Schiedsgerichts wird die von den Ministerialen eingeschlagene Taktik erkennbar, ihre Verantwortung und Mitschuld zu verschleiern und die Schuld ausschließlich den eigentlichen Judenschlägern anzulasten, was freilich nicht ganz gelingt, da der Erzbischof auf vollem Schadenersatz bestand, den die ärmeren Judenschläger selbst nicht zu leisten vermochten. Mit dem Sieg des Erzbischofs 1279 in der Schlacht bei Gensingen gegen die Ministerialität unter Führung des Rheingrafen und seinem Sieg auch in der sich anschließenden "Sponheimer Fehde" des Jahres 1281 kam die Wende auch für die Truchsessenfamilie von Rinberg. Ihre und des Rheingrafen Burg Rheinberg im Wispertal wurde 1281 erobert und zerstört und das Truchsessenamt ihnen entzogen. Sigfrid von Rinberg und sein Sohn Johann gerieten nicht wie der Rheingraf und dessen Sohn in Gefangenschaft, sie konnten sich ihr durch die Flucht entziehen, unterwarfen sich nicht und wurden von nun an ausdrücklich als "Feinde" des Erzbischofs und der Mainzer Kirche bezeichnet. Der Rheingraf wurde aus dem Rheingau verdrängt und mußte sich verpflichten, keine konspirativen Kontakte zu diesen Feinden aufzunehmen bzw. zu pflegen, sie nicht zu beherbergen. Gleiches galt natürlich auch für die unterworfene Ministerialität. Indizien legen den Schluß nahe, daß sich Johann von Rinberg zwischen 1281 und 1292 in Reichweite des Salhofes Lorch aber dennoch an einem sicheren Ort aufhielt, in der Reichsstadt Oberwesel. Von hier aus ließen sich durch ihn als erklärtem Feind des Erzbischofs hervorragend konspirativ Verbindungen knüpfen und koordinieren. Die Ministerialenopposition lebte im Verborgenen wieder auf. Gesucht wurde nach Wegen, scheinlegal im Zusammenspiel mit dem verbündeten Mainzer Stadtrat gegen Positionen des Erzbischofs - hier gegen dessen Juden - vorzugehen. So kann es nicht verwundern, daß diesesmal der nächste Vorstoß gegen die Juden 1282/3 nicht von Lorch her sondern von Olm aus erfolgte durch den Ritter und Ministerialen Herbord Ring von Olm, der bezeichnenderweise enge Verbindungen zum Salhof Lorch unterhielt, der jetzt in Begleitung weiterer Ministerialen vor der Stadt Mainz erschien, um wegen der Ermordung angeblich seines Neffen und angeblich durch Juden der Stadt Mainz Einlaß zu begehren und eine ordentliche Gerichtsverhandlung zu verlangen. Das Komplott des Herbord im Zusammenspiel mit dem Mainzer Stadtrat, der danach trachtete, den Judenschutz und die Gerichtsbarkeit über die Juden zu gewinnen, wurde von Erzbischof Werner von Anfang an durchschaut. Eine "kleine", vom Stadtrat kontrollierte und beendete Judenverfolgung wurde wie schon 1281 zugelassen, um so das Unvermögen des Judenschutzes durch den Erzbischof offenkundig zu machen. 1287 transportierten Ministerialen den zu Oberwesel angeblich von dortigen Juden ermordeten "Guten Werner" per Schiff gen Mainz, um so das Schauspiel des Herbord von Olm aus dem Jahre 1282/3 zu wiederholen. Eine Koordination muß der Übernahme vorausgegangen sein, eingefädelt wurde der Fall sehr wahrscheinlich durch ihren externen Komplizen Johann von Rinberg, der sich hier in Oberwesel aufgehalten haben dürfte. Etwas Unvorhergesehenes durchkreuzte den Plan der Ministerialen und zwang sie zur vorzeitigen Anlandung in Bacharach. Von Standesgenossen des Salhofes Lorch gewarnt und an Land gewunken erfuhren sie, daß König Rudolf soeben in Mainz eingetroffen war, der hier die Mainzer Bürgerschaft wegen der vorausgegangenen Judenverfolgung des Jahres 1286 zu einer Geldstrafe verurteilte. Die inszenierte Verfolgungswelle des "Guten Werner" ließ sich indes hierdurch nicht aufhalten,die von den Ministerialen und speziell von Johann von Rinberg auf die Weinbau betreibende Bevölkerung der Rheingegend zugeschnittene Märtyrergeschichte des "Guten Werner" fand ihren Zuspruch. König Adolf nahm Johann von Rinberg als bewährten Feind des Mainzer Erzbischofs 1294 in seinen Dienst als Folge des Zerwürfnisses mit Erzbischof Gerhard. Johann wurde zum königlichen Vogt des Speyergaues ernannt. Zu Beginn des Thronstreites zwischen König Adolf von Nassau und Herzog Albrecht von Österreich und noch vor dem ersten Auftritt Johanns von Rinberg zu Röttingen als Judenverfolger namens Rindfleisch (20.04.) setzte in den Kreisen des königstreuen Adels Schwabens und auch Frankens eine gegen die Juden gerichtete Bewegung ein - von einem "heftigen Geschrei" gegen die dem Erzbischof von Mainz und damit einem der Hauptgegner König Adolfs unterstehenden Juden der Region ist die Rede. Konkretisiert wird das "Geschrei" in einem Fall,einer Standardbeschuldigung: Die Juden hätten den Sohn eines mächtigen Adligen erdrosselt. Die wahren Hintergründe erhellen sich am Verhalten eines dieser Adligen, des Kraft von Hohenlohe, Herrn von Weikersheim und auch Röttingens. Wegen des reichspolitischen Konflikts und der Gegnerschaft des Mainzer Erzbischofs als dem Herrn der Juden wittern sie die Möglichkeit, sich ihrer Schulden bei den Juden durch deren Vernichtung zu entledigen. Aber man ist sich des Risikos politischer Wechselfälle bewußt. - So erlangt der Erzbischof von Mainz nach dem Sieg über König Adolf vom neuen König Albrecht von Habsburg das Privileg, daß ihm die Schuldforderungen der getöteten Juden, welche keine Erben haben, zufallen sollen.- Risikobewußt und zögerlich verhält sich Kraft von Hohenlohe, der zunächst Rücksprache mit dem Bischof von Würzburg hält, um danach gegen die Juden seiner Herrschaft vorgehen zu können und sich so seiner Schulden zu entledigen, was in Weikersheim auch geschah, wohingegen er die Verfolgung in Röttingen Rindfleisch überließ. Der Adel hielt Ausschau nach einem erfolgversprechenden Exekutor, hinter dem man sich verstecken konnte. Man fand ihn in der Person des Speyerer Landvogtes Johann von Rinberg, eines allseits bekannten Feindes des Mainzer Erzbischofs und zugleich eines Judenfeindes, der mit Conrad Rindfleisch einen namentlich ausgewiesenen Judenverfolger zu seinem Stellvertreter ernannt hatte. "Iussu et consensu superiorum" verfolgte Johann von Rinberg die Juden, wie die "Historiae memorabiles" bezeugen, und zwar unter einer jetzt auch beim einfachen Volk, den "arme(n) lude(n)", zugkräftigen Parole: Die Juden hätten dem Heer König Adolfs vergiftetes Rindfleisch geliefert und seien die Verursacher der sich auf Landgebiete ausbreitenden Seuche.- Während der mit dem Schlachtentod König Adolfs in Göllheim endenden Kämpfe um die Krone brach im Heer des Königs eine Seuche aus, die sich auch auf Breisach und weitere Landgebiete ausweitete. Man schrieb dies dem Genuß verdorbenen Rindfleisches zu.Johann von Rinberg machte sich dies zunutze, setzte über den Rhein , begab sich in die königsnahe Landschaft Schwabens und Frankens, um hier gegen die Juden als angeblichen Verursachern der Seuche zu hetzen. Wegen seiner Parole gab man ihm den Namen "Rindfleisch". Begrüßt vom Adel der königsnahen Landschaften und mit Zulauf aus den ärmeren Bevölkerungskreisen zogen seine Scharen die Juden mordend über das Land. Vor Würzburg scheiterte er zunächst allerdings am Widerstand des dortigen Stadtrates. In den Speyergau zurückgekehrt, schloß er sich dem jetzt linksrheinisch operierenden Heer König Adolfs an, kämpfte in der Schlacht bei Göllheim, wurde gefangengenommen, dann aber von dem neuen König Albrecht I. von Habsburg vorzeitig unter Bedingungen entlassen, mit einer Sondermission betraut, die sich inzwischen verselbständigten Judenverfolgungen in Franken kraft seines Einflusses als "capitaneus" und "rex Rintfleisch" auf diese Scharen der Judenverfolger zu beenden. In Würzburg mit seiner Mannschaft angekommen, brach Johann von Rinberg seinen dem König geleisteten Eid, wurde rückfällig, ließ die Juden der Stadt unter Beihilfe einer Bürgeropposition ermorden und startete von hier aus eine neue Verfolgungswelle. Anschließend befreite er mit einem tollkühnen Handstreich den Sohn des getöteten Königs Adolf von Nassau aus der Gefangenschaft Erzbischof Gerhards von Mainz und begab sich daraufhin in Dienst und Schutz des Nassauer Grafenhauses und Erzbischof Dieters von Trier, der ihn zu seinen "Freunden" zählte. Die Identifizierung des berüchtigten Judenverfolgers Rindfleisch des Jahres 1298 setzte bei den Quellen an, die ihn als Edelmann mit Namen de Rinberch nennen. Es konnte geklärt werden, wieso man den Edelmann de Rinberch/Rinberg auch "Rindfleisch" nannte und zwar über Ermittlungen zum Reichslandvogt im Speyergau, Johann von Rinberg und dessen Stellvertreter mit Namen Conrad Rindfleisch angesichts einer sich in der Nachbarschaft und im Operationsgebiet des königlichen Heeres ausbreitenden Seuche, die man auf den Genuß des Rindfleisches zurückführte. Die im Quellenhorizont der Wende des 13. zum 14. Jahrhundert ermittelten Träger dieses Namens wurden überprüft mit dem Ergebnis, daß nur Johann von Rinberg dieser Judenverfolger gewesen sein konnte. Die Hypothese, es könne schließlich noch weitere Rinbergs gegeben haben, die als Täter in Frage kämen, disqualifiziert sich vor diesem Hintergrund als "argumentum ex silentio"! Zu seinem "Täterprofil" paßt sein Motivationshintergrund, sein engeres familiäres und weiteres soziales und politisches Umfeld mit der Anbindung von Judenverfolgungen an die Kämpfe der Ministerialen mit ihrem Landesherrn sowie weitere Ermittlungen - keine Hypothesen sondern Indizien: Vereinbarkeit der Itinerarien Rindfleischs und Johanns von Rinberg / der Name des Stellvertreters Johanns von Rinberg im Speyergau, Conrad Rindfleisch : keine Zufälligkeit sondern Vorbildfunktion / der Vorname des nach Koblenz verzogenen Rindfleisch : Johannes / Rinbergs Mission im Auftrag König Albrechts von Habsburg gegen die Scharen der Judenverfolger und sein Rückfall, seine Konversion : nur Johann von Rinberg kam in Königsnähe hierfür in Frage, zumal sein Name in der Kombination Rint-berg Zeugnis ablegt von der Kenntnis seiner Identität als Rintfleisch (Rintfleisch / Rinberg).
Die Ritualmordbeschuldigung ist eine von mehreren Anklagen, die in Westeuropa seit dem hohen Mittelalter immer wieder gegen Juden erhoben wurden. Da sie die am weitesten verbreitete unter ihnen war, wirkte sie in besonderem Maße prägend auf das Bild, das in der christlichen Mehrheit von der jüdischen Minderheit in Umlauf war. Der Trienter Fall spielt in diesem Kontext aus vielen Gründen eine herausgehobene Rolle. Die vorliegende Arbeit berücksichtigt alle wesentlichen Elemente des Prozesses, seine Entstehungsbedingungen sowie die Faktoren, die seinen Verlauf beeinflussten und seine weitreichenden Auswirkungen verursachten. Die Ursache für die große Resonanz des Prozesses liegt vor allem im Zusammentreffen der beiden sehr unterschiedlichen Entwicklungen der Judenfeindschaft im deutschen und im italienischen Raum. Die geographische und politische Lage des Fürstbistums Trient im Grenzgebiet zwischen venezianischem und habsburgischem, italienischem und deutschem Einflussbereich führte zu einer Reihe von einmaligen Umständen, die verantwortlich für den Verlauf des Prozesses selbst und auch für seinen ungeheuren Widerhall waren. Hinzu treten andere Faktoren im personellen und institutionellen Bereich und nicht zuletzt die Tatsache, daß mit dem Buchdruck ein völlig neues Medium der Verbreitung und Propaganda zur Verfügung stand, das hier erstmals in großem Umfang eingesetzt wurde. Im Rahmen der Rezeption des Prozesses spielte auch die Entstehung eines Märtyrerkultes für das angebliche Ritualmordopfer, den "seligen Simon von Trient", eine zwar begrenzte, aber keinesfalls zu vernachlässigende Rolle. Langfristig gesehen war es weniger der Kult, der die Bedeutung der Trienter Ereignisse ausmachte, als die Tatsache, daß die Geschichte Simons von Trient wegen ihrer großen Bekanntheit immer wieder als Bestätigung für die Existenz jüdischer Ritualmorde herangezogen wurde und als Vorbild für andere "Ritualmordmärtyrer" fungierte - bis ins 20. Jahrhundert hinein.
Sklaverei und Demokratie? Für viele Plantagenbesitzer auf Kuba wurden die Vereinigten Staaten vor dem amerikanischen Bürgerkrieg zu einer attraktiven Alternative zur despotischen Kolonialmacht Spanien. Kubanische Emigranten in den USA versuchten um 1850 mit Hilfe von amerikanischen Expansionisten und Sklavereibefürwortern Kuba durch Militärexpeditionen Spanien zu entreißen und die Insel an seinen großen Nachbarn im Norden zu annektieren. Um für ihr Unternehmen zu werben, brachten Exilkubaner zahlreiche Zeitungen in US-Metropolen wie New York oder New Orleans heraus, in welchen sie ihren Lesern die Vorteile einer Annexion erläuterten. Im Fokus der Dissertation stehen die Argumente der kubanischen Exilpresse und ihrer Gegner.
Der Schwarzmeerraum stellte am Ende des Mittelalters einen Schnittpunkt unterschiedlichster Kulturbereiche dar. Hier trafen das zerfallende Byzantinische Reich, die Reste der Kreuzfahrerstaaten, verschiedene mongolische Reiche und das aufsteigende Osmanische Reich aufeinander. Wie sich aus diesem Aufeinandertreffen ein über Jahrzehnte trotz immer wieder entstehender Konflikte fruchtbares und bei aller Dynamik relativ stabiles Miteinander entwickelte, wird anhand der aufschlussreichen Register der genuesischen Massaria von Caffa untersucht. Dabei liegt der Fokus sowohl auf der Organisation des italienischen Netzwerks in der Region als auch auf dem Umgang mit den tatarischen und türkischen Nachbarn, auf deren Gebiet die Genuesen operierten, insbesondere auf den diplomatischen Aktivitäten. Wie sich unter diesen Umständen der Handel als Hauptaktivität entfaltete, wird am Beispiel des Sklavenhandels verdeutlicht.
Diese Arbeit stellt die Ergebnisse eines abgeschlossenen Dissertationsprojektes zur sozialen Einbettung eines ländlichen Kreditmarktes im 19. Jahrhundert dar. Das Hauptziel der Untersuchung war es, herauszufinden, ob die soziale Einbettung von Akteuren einen messbaren positiven oder negativen Effekt auf ihren ökonomischen Erfolg im Rahmen eines historischen Kreditmarktes hatte. Das Fallbeispiel der Untersuchung ist der ländliche Kreditmarkt des in der Nähe von Reutlingen im Königreich von Württemberg im Südwesten Deutschlands gelegenen Dorfes Ohmenhausen. Die Datengrundlage der Untersuchung sind die Hypothekenbücher, Vermögensinventare, Steuerlisten und Kirchenbücher des Dorfes. In Übereinstimmung mit der Neuen Institutionenökonomik werden Kreditmärkte als soziale Netzwerke von Schuldnern und Gläubigern betrachtet. Die soziale Einbettung der Dorfbewohner ist über die (Re-)Konstruktion ihrer dorfinternen Verwandtschaftsnetzwerke operationalisiert worden. Die Akteure in diesen Verwandtschaftsnetzwerken sind alle Haushalte, die Grundsteuern bezahlt haben. Diese Haushalte besaßen Land und waren deshalb in der Lage Hypotheken aufzunehmen. Die Untersuchung wird durch den Vergleich der Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke der Stichjahre von 1825 und 1850 durchgeführt. Im Jahr 1830 trat eine signifikante Reform der Pfandgesetzgebung in Kraft. Deshalb wurde jeweils ein Stichjahr vor dem Inkrafttreten der Reform mit einem Stichjahr nach Inkrafttreten der Reform verglichen. Dies geschah um zu untersuchen, ob die Reform einen Einfluss auf die Marktstruktur hatte und ob sich im Rahmen der Reform auch die Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke änderte.