Refine
Year of publication
- 2003 (54) (remove)
Document Type
- Doctoral Thesis (40)
- Book (9)
- Article (2)
- Habilitation (2)
- Other (1)
Language
- German (46)
- English (6)
- Multiple languages (2)
Keywords
- Deutschland (6)
- n.a. (4)
- Amateur (2)
- Deutsch (2)
- Film (2)
- Geschichte (2)
- Rheinland-Pfalz (2)
- Toxikologische Bewertung (2)
- Umweltprobe (2)
- 18. Jahrhundert (1)
Institute
- Raum- und Umweltwissenschaften (14)
- Rechtswissenschaft (9)
- Geschichte, mittlere und neuere (5)
- Psychologie (5)
- Wirtschaftswissenschaften (4)
- Germanistik (3)
- Medienwissenschaft (3)
- Informatik (2)
- Kunstgeschichte (2)
- Mathematik (2)
- Politikwissenschaft (2)
- Anglistik (1)
- Romanistik (1)
- Soziologie (1)
Rechtsdogmatik ist ein schillernder, vieldeutiger Begriff. Wie alle zentralen juristischen Begriffe, ist er auch dem gesellschaftlichen und politischen Wandel ausgesetzt. Das wird an der Zeitgebundenheit juristischer Dogmen augenfällig. Besonders anschaulich werden die Strukturen der Dogmatik durch den schleichenden Verfassungswandel vom Gesetzesstaat (Rechtsstaat) zum Richterstaat betroffen. Damit ändert sich auch die traditionelle Rolle der Rechtswissenschaft. Sie übernimmt, als Bewahrerin rechtshistorischer und -politischer Erfahrungen, verstärkte Dienst-, Angebots- und Kritikfunktionen bei der Entstehung und Stabilisierung neuer Rechtsgrundsätze im Bereich der richterlichen Rechtsfortund Rechtsumbildung. Rechtsdogmatik und Rechtspolitik erweisen sich aus der Sicht des Verfassers als ein untrennbarer Zusammenhang. Rechtsdogmatik kann als "kristallisierte" Rechtspolitik verstanden werden. Sie wird durch ein systemwidrig wucherndes Richterrecht von Erosion bedroht.
Seit Ende der sechziger Jahre ist in Deutschland der Bereich verdeckter Ermittlungen kontinuierlich ausgeweitet worden. Dies geschah zunächst zur Bekämpfung des Terrorismus, später zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 hat insbesondere in den betroffenen USA, aber auch in Deutschland eine erhebliche Intensivierung des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus begonnen. Dabei sollen die rechtlichen Ermittlungsinstrumente im Allgemeinen und der Bereich verdeckter Ermittlungen im Besonderen erweitert werden. Mit der Frage "Kriminalitätsbekämpfung um jeden Preis?" will der Autor eine Übersicht und Analyse der wichtigsten Verdeckten Ermittlungsmaßnahmen bieten. Dabei will er weder ein kämpferisches Plädoyer "pro" noch ein weltfernes Plädoyer "contra" halten; vielmehr möchte er ein differenzierendes Bild zeichnen und zu einer ausgewogeneren Betrachtung beitragen.
Der Beitrag von Professor Basedow beschäftigt sich mit dem Wesen und den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Grenzen wirtschaftlicher Regulierung. Zu diesem Zweck werden zunächst der Begriff der Regulierung erläutert und politische Erklärungen zu dieser Thematik erörtert. Danach folgt eine Untersuchung der Frage, wie wirtschaftliche Regulierungen gerechtfertigt werden können und wie sich eine entsprechende Politik zu gegenläufigen Prinzipien des höherrangigen Rechts verhält. Daran schließt sich eine Bestandsaufnahme des zur Zeit praktizierten Nebeneinander von Deregulierung und Regulierung sowie eine Auswertung aller dargestellten Befunde an.
Die heute in Wissenschaft und Praxis stark beachteten Nichtregierungsorganisationen(NGOs) sind entgegen verbreiteter öffentlicher Meinung keineswegs ein neues Phänomen; ihre Wurzeln reichen vielmehr bis in das 17. Jhdt. zurück. Damals wie heute sind viele der NGOs im humanitären Bereich tätig. Inzwischen haben sich die Arbeitsfelder jedoch stark erweitert. Abgesehen davon haben die NGOs aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Globalisierungsprozesses, an sozialer und politischer Bedeutung zugenommen. Dies hat sich auch auf die Struktur des Völkerrechts ausgewirkt. Während das klassische Völkerrecht allein die Staaten als Rechtssubjekte anerkannte, lockert sich im Zuge der Internationalisierung öffentlicher Aufgaben der sog. numerus clausus der Völkerrechtssubjekte. Ferner sind aufgrund der Globalisierung, also der Entstaatlichung der internationalen Beziehungen und dem Rückzug des Staates aus der Wahrnehmung bisher als ausschließlich staatlich verstandener Aufgaben, NGOs in ehemals staatliche Handlungsräume vorgedrungen mit der Folge, dass auch ihnen zunächst eine beschränkte Rechtsstellung im Völkerrecht zuerkannt wurde.
Der Vortrag stellt die Arbeit der vom Referenten geleiteten Regierungskommission "Corporate Governance" und ihre Empfehlungen dar, erörtert den Inhalt des inzwischen verabschiedeten "Corporate Governance-Kodex" für börsennotierte Unternehmen und geht auf einige damit verbundene Rechtsfragen ein. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf geplante Reformvorhaben im Bereich des Aktienrechts.
Das in Indien geltende Religionsrecht ist ganz überwiegend in staatlichen Kodifikationen normiert, neben die in beschränktem Umfange Normen der verschiedenen Religionsgemeinschaften selbst treten. Die vorliegende Veröffentlichung möchte einen Überblick über die staatlichen Kodifikationen des indischen Religionsrechtes geben. Diese finden sich in den verschiedensten Rechtsbereichen und liegen teilweise in der Gesetzgebungszuständigkeit der Indischen Union, zum Teil aber auch in der der 28 Einzelstaaten. Eine vollständige Darstellung aller einzelstaatlichen Gesetze war im Umfang dieser Sammlung nicht möglich, doch wurde bei der Zusammenstellung eine möglichst repräsentative Auswahl vorgenommen.
The United States insisted that the International Criminal Court would not have jurisdiction to prosecute American nationals. It was to be a court for others, not for them. The Rome Conference insisted on upholding the principle of equal justice for all and consequently rejected American exceptionalism. The Clinton administration nevertheless signed the ICC Statute and remained involved in the post Rome proceedings of the Preparatory Commission for the International Criminal Court. However, when President Bush took office, his administration embarked on a world wide campaign to discredit the ICC. It cancelled the American signing of the ICC Statute, it enacted hostile legislation aimed at frustrating the functioning of the ICC, and it concluded agreements with approximately 50 States that place those States under an obligation not to surrender American nationals for trial in the ICC. The difference of opinion between the United States and the European Union cannot be resolved by diplomatic means since the United States administration is obligated by an American statute to discredit the ICC and to prevent it from operating according to its Statute. The European Union and its Member States will therefore have to embark on a policy of confrontation.
Im Unterschied zu vielen, europäischen Staaten definiert sich die kanadische Identität nicht über eine gemeinsame, ethnische Herkunft. Vielmehr leitet sie sich bereits in ihrer Wurzel von einer jeweils eigenständigen, englischen und französischen Gründungsgeneration ab. Ferner werden inzwischen auch die Aboriginals als eines der Gründungsvölker Kanadas anerkannt. Diese Multikulturalität, zusammen mit der großen landschaftlichen und klimatischen Vielfältigkeit des Landes, hat dazu geführt, dass Kanada eine besondere Sensibilität für die Unterschiedlichkeit seiner Bevölkerungsgruppen und, damit verbunden, auch vermehrt gesellschaftliche und rechtliche Instrumente entwickelt hat, die sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene dazu beitragen sollen, gemeinsame Werte zu schützen, ohne eine der beteiligten Gruppen zur Aufgabe ihrer Identität zu zwingen.
Der vorliegende Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen und Problemfelder in der Medienwirtschaft dar. Dabei wird insbesondere den mit den Rundfunkgebühren verbundenen Fragestellungen nachgegangen sowie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Selbstbindungsmechanismen der Medien näher erläutert. Ferner nimmt der Verfasser zur Online-Präsenz sowie zur Diskussion um ein Werbe- und Sponsoringverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Stellung. Schließlich behandelt der Autor die Frage, ob nationale Medienpolitik über die Europäische Kommission betrieben wird.
Software and interactive systems that adapt their behavior to the user are often referred to as Adaptive Systems. These systems infer the user's goals, knowledge or preferences by observing the user's actions. A synposis of 43 published studies demonstrated that only few of the existing systems are evaluated empirically. Most studies failed to show an advantage of the user model. A new framework is proposed that categorizes existing studies and defines an evaluation procedure which is able to uncover failures and maladaptations in the user model. It consists of four layers: evaluation of input data, evaluation of inference, evaluation of adaptation decision and evaluation of total interaction. Exemplary, the framework has been applied to the HTML-Tutor, an online-course that adapts to the learners' knowledge. Several empirical studies are described that test the accuracy of the user models, and explore the effects of adaptation to knowledge respectively prior knowledge. Generalization issues of the approach are discussed.
In den Rheinlanden agierten in der Frühen Neuzeit zahlreiche Räuberbanden. Trotz zahlreicher Hinweise auf Bandenaktivitäten scheitert eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen dieser kollektiven Delinquenz jedoch an einer ungleichmäßigen Quellenüberlieferung; denn ausführliche Informationen, beispielsweise über das Deliktspektrum oder die bevorzugten Opfer, fehlen ebenso wie erschöpfende Auskünfte über die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit. Die wichtigste Grundlage bilden daher die Actenmäßigen Geschichten, die eine Übersicht der angeklagten Verbrechen enthalten. Die Vielzahl an Delikten, die hingegen nicht zur Anklage gelangten, erschließt sich allerdings nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf jene Bandenmitglieder, die nicht am Hauptverfahren beteiligt waren; über sie, ihre Straftaten und ihre Funktion innerhalb der Bande werden wir nicht unterrichtet. Aus diesen Gründen ist es schon als ausgesprochener Glücksfall zu bezeichnen, daß zumindest für die zwischen 1796 und 1802 agierende Schinderhannesbande vollständige Ermittlungsakten vorliegen. Zwischen 1796 und 1802 verübte sie mindestens 211 Verbrechen. Den Höhepunkt ihrer Aktivitäten entfaltete die Bande zwischen dem Herbst 1799 und dem September 1801: Mit seiner Bande erstürmte Bückler in diesen Jahren die Häuser begüterter Kaufleute oder überfiel auf offener Landstraße die Reisenden. Durch Brandbriefe, die er mit "Johannes durch den Wald" unterzeichnete, erpreßte er größere Geldsummen und stellte "Sicherheitskarten" aus, die den Besitzern sicheres Geleit garantieren sollten. Die Opfer der Bande wurden bei den Aktionen in der Regel brutal mißhandelt; einige Personen wurden sogar ermordet. Alle Versuche der Behörden, der Bande das Handwerk zu legen, schlugen zunächst fehl. Die Wende erfolgte 1801, als die Einwohner von Staudernheim und Obermoschel erstmals gegen die Räuber vorgingen; in der Folgezeit mißlangen viele Verbrechen. Auch die damaligen Justizorgane erhöhten permanent den Fahndungsdruck und engten so den Operationsraum mehr und mehr ein. Mit den noch verbliebenen Komplizen setzte sich der Schinderhannes auf das rechte, vermeintlich sicherere Rheinufer ab, um sich so dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Hier wurde er jedoch am 31. Mai 1802 in der Nähe von Wolfenhausen von kurtrierischen Behörden verhaftet und an die Franzosen ausgeliefert. In seinen Verhören gab er bereitwillig Auskunft über seine Verbrechen und nannte alle daran beteiligten Komplizen, die ebenfalls nach und nach ergriffen wurden. Die umfassenden Aussagen der Bandenmitglieder ermöglichen nicht nur eine Fallstudie zur Schinderhannesbande, sondern gewähren darüber hinaus Einblick in die verschiedenen Erscheinungsformen der kollektiven Delinquenz an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert: Die damaligen Räuberbanden bildeten keine hierarchischen Organisationen, an deren Spitze ein Räuberhauptmann stand. Vielmehr handelte es sich um "lockere Gesellungen", die nur bei schweren Verbrechen in größeren Verbänden auftraten. Meistens arbeiten die Mitglieder jedoch auf eigene Rechnung oder in kleineren Gruppen, die nicht mehr als drei Personen umfaßten. Ihre Mitglieder rekrutierten die Banden zu einem überwiegenden Teil aus den vagierenden Bevölkerungsschichten. Trotz zahlreicher Rückschläge ermöglichte die Verhaftung des Schinderhannes die Festnahme noch flüchtiger Bandenmitglieder zu veranlassen. Dabei kooperierten die französischen Behörden eng mit den rechtsrheinischen Stellen, so daß sich schon nach relativ kurzer Zeit weitere Erfolge einstellten: Ende November 1802 saßen in den Mainzer Gefängnissen fast ein hundert Personen. Nach Abschluß der Ermittlungen eröffnete das Mainzer Spezialgericht schließlich am 23. Oktober 1803 das Verfahren gegen 68 Angeklagte und verhandelte die in der Anklageschrift zusammengestellten Klagepunkte. Den 132 Zeugen der Anklage stellten die neun Anwälte, welche die Mandate der Angeklagten übernommen hatten, 202 Zeugen der Verteidigung gegenüber. Nach langandauernden Beratungen " das Spezialgericht mußte in nahezu 700 Einzelpunkten über die individuelle Schuld jedes Angeklagten befinden " erging am 20. November 1803 das Urteil: 19 Bandenmitglieder, unter ihnen auch Johannes Bückler, wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt, 24 Angeklagte erhielten zum Teil langjährige Gefängnisstrafen; die übrigen Angeklagten sprach das Spezialgericht frei. Die Todesurteile wurden einen Tag später vor einer großen Zuschauermenge vollstreckt. Endgültig unterbinden konnten die Behörden die Aktivitäten von Räuberbanden am Rhein nicht; schon im Mai 1803 war zum Beispiel im Soonwald eine neue Bande unter Führung von Peter Schwarz aktiv, und Berichte über die Aktivitäten von Räuberbanden sollten auch in den folgenden Jahren nicht enden. Offene Straßenüberfälle oder Raubzüge mit hoher Personalstärke sind für das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts allerdings nicht mehr belegt. Statt dessen verlegten die Räuber die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit auf Einbruch und Diebstahl.
My dissertation is concerned with contemporary (Anglo-)Canadian immigrant fiction and proposes an analytic grid with which it may be appreciated and compared more adequately. As a starting-point serves the general observation that the works of many Canadian immigrant writers are characterised by a focus on their respective home cultures as well as on their Canadian host culture. Following the ground-breaking work of Northrop Frye, Margaret Atwood and David Staines, the categories of "there" and "here" are suggested in order to reflect this double encoding of Canadian immigrant literature. However, "here" and "there" are more than spatial configurations in that they represent a concern with issues of multiculturalism and postcolonialism. Both of which are informed by an emphasis on difference and identity, and difference and identity are also what the narratives of M.G. Vassanji, Neil Bissoondath and Rohinton Mistry are preoccupied with. My study sets out to show two things: On the one hand, it attempts to exemplify the complexity and interrelatedness of "there" and "here" in a representative fashion. Hence in their treatments of difference, M.G. Vassanji, Neil Bissoondath and Rohinton Mistry come up with comparable identity constructions "here" and "there" respectively. On the other hand, special attention is paid to the strategies by which Vassanji, Bissoondath and Mistry construct difference and corroborate their respective understandings of identity.
Untersucht wird die Geschichte des Führerkorps des nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienstes von seinen Anfängen im Freiwilligen Arbeitsdienst der Weimarer Republik bis zu den Traditionsverbänden der ehemaligen Führer in der Gegenwart. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sozial- und Institutionsgeschichte des Führerkorps, die um alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte ergänzt werden. Auf der Grundlage einer statistischen Auswertung von 1000 Personalakten werden die Zusammensetzung und die Sozialstruktur des Führerkorps, seine "Gleichschaltung" sowie seine Beziehungen zu Militär, Nationalsozialismus und Kirche analysiert. Als Folie für die Interpretation dient der Vergleich mit anderen Berufsgruppen sowie den Führerkorps anderer NS-Organisationen. Aufbauend auf dieser prosopographischen Untersuchung wird anhand von zeitgenössischen und autobiographischen Äußerungen von Arbeitsdienstführern erklärt, warum der Arbeitsdienst so positiv erlebt wurde, daß er Teil der Identität vieler Führer wurde, und welche Faktoren zur Entstehung einer Gemeinschaft unter den Führern beitrugen, die bis in die jüngste Vergangenheit hinein bestand. Das primäre Interesse gilt hierbei den Mechanismen, mit denen der totalitäre NS-Staat bei den Angehörigen seiner unteren und mittleren Führungs- und Trägerschichten Loyalität erzeugte und erhielt. Schließlich wird die Rolle der Führer im Lageralltag und in der Lagererziehung des Reichsarbeitsdienstes betrachtet. Die Strukturen der Lager und die zu konstatierende Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität der Lagererziehung lassen dabei Schlüsse auf Charakter und Funktion des Arbeitsdienstes im "Dritten Reich" zu.
During the twelve years of the National Socialist regime in Germany, the relationship between the writers who left the country as emigrants and those who decided to stay was characterized by latent tensions. The former claimed that they were the only active literary opposition to stand up against Nazi Germany while the latter insisted that they impartially witnessed, in an attitude of passive hostility, what happened in the country. This tense relationship grew into an open dispute after World War II. It has been extensively outlined that this controversy has significantly influenced the development of German Literary theory in the post-war-period. Today, we should approach the writings of German exiles and "inner emigration" from a more rational perspective, ceasing to see this era only in the light of a subsequent literary controversy. The PhD thesis presented here aims at developing a set of such rational evaluation parameters which may serve to better understand selected writings of authors from exile and "inner emigration" in the historical context of National Socialism. An in-depth review of three novels (Werner Bergengruen, Der Großtyrann und das Gericht; Ernst Glaeser, der letzte Zivilist; Ernst Weiß, Der Augenzeuge) will analyze to which extend an omnipresent Nazi propaganda and a strong NS symbolism influenced the work of these three authors - regardless of where they wrote, in their mother country or from exile`s perspective.
In modern society poverty is understood not as a state of absolute economic deprivation but as an extreme case of social inequality, as "poverty in affluence", and the concept of poverty is multidimensional, containing subjective and objective dimensions as well as multiple deprivations. As poverty is often associated with stigmatisation and social exclusion one may therefore assume that the poor are socially isolated. Arguments supporting a relation between social isolation and poverty come from poverty and segregation research and from theories of social exclusion and social closure. Using data from the German Socio-Economic Panel (GSOEP) the author shows that poverty leads to loneliness and that the poor are restricted in the realisation of certain social contacts. Among the poor subgroups can be identified whose social integration is precarious and the transition to social isolation fluent. People who cannot cope with economic hardship as well as those in persistent poverty are more likely to be affected by the consequences of poverty on social relationships than others and this is especially true for the poorest among the poor. Although the findings do not suggest that poverty directly leads to social isolation, they demonstrate that the poor face a high risk of being isolated and that certain aspects associated with poverty (i.e. persistence of poverty) may lead to complete and ongoing isolation.
Im Mittelpunkt der Arbeit Freizeithandeln Jugendlicher - Motive und Bedeutungen stehen die subjektiven Bedeutungen jugendlichen Freizeithandelns. Dazu wurden zentrale Freizeitmotive ermittelt, mit denen Jugendliche ihrer Freizeit Bedeutung verleihen. Ist als Folge der modernen Bedingungen des Aufwachsens Spasserleben zu einem typischen Kennzeichen des Freizeithandelns der heutigen Jugend geworden, wie dies z. B. OPASCHOWSKI zu erkennen glaubt? Die bundesdeutsche Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht gewandelt. Traditionelle Orientierungen und Segmentierungen (z. B. schicht- bzw. milieuspezifische Lebensweisen) haben ihre Verbindlichkeit eingebuesst. In einer komplexer werdenden Umwelt gehen traditionell gegebene Orientierungen des alltaeglichen Lebens verloren. Welche Auswirkungen haben solche Veraenderungen auf Jugendliche? Ist die hohe Bedeutung von Spasserleben die Antwort? Beduerfnisse und Beweggruende fuer Freizeithandeln koennen vielfaeltig sein. Die Arbeit konzentriert sich auf den Lebensbereich der Freizeit und verfolgt das Ziel, ihre subjektive Bedeutung fuer Jugendliche zu analysieren. Hierzu wird zunaechst der Stand der Forschung im Hinblick auf die Besonderheiten der Jugendphase und die Freizeitgestaltung Jugendlicher aufgezeigt. Die subjektive Bedeutung wird ueber die Rekonstruktion von Freizeitmotiven herausgearbeitet. Sie duerften ein zentrales Element der Bedeutungen sein, in denen Menschen den Zusammenhang zwischen innerer und aeusserer Umwelt herstellen und durch die einzelne Aktivitaeten ihren subjektiven Sinn finden. Zentrale Annahmen der Arbeit Der Lebensbereich Freizeit wird aus einer eher marktorientierten Sichtweise analysiert. Allen Akteuren des Freizeitmarktes kann unterstellt werden, dass ihrem Agieren auf dem Markt eine Zielstruktur zugrunde liegt, die sich - allgemein formuliert - handlungsleitend auf ihre jeweiligen Aktivitaeten auswirkt. Diese Zielstruktur muss nach Ansicht d. V. dem jeweiligen Marktakteur und insbesondere den Jugendlichen jedoch nicht notwendigerweise als klar formulierbare Verhaltensabsicht bewusst sein. Die von den Jugendlichen selbst wahrgenommenen Antriebskraefte fuer Nachfrage und Ausuebung ausgewaehlter Freizeittaetigkeiten werden hier als Motive bezeichnet. Ueber spezifische Motive geben sie ihrer Freizeit einen subjektiven Sinn, der fuer sie wiederum handlungsrelevant wird. Dementsprechend wird untersucht, welche Motive von Jugendlichen fuer ihre vielfaeltigen Freizeitaktivitaeten genannt werden. Die Bedeutung von Freizeit kann mit typischen Mustern dargestellt werden, die Einzelaktivitaeten uebergreifen.
Das Problem des Wissenstransfers ist in unserer Informationsgesellschaft von besonderer Bedeutung. Da gerade in jüngster Zeit eine enorme Expansion der Wissenschaften zu verzeichnen ist, kommt es mehr und mehr zu einer geradezu explosiven Zunahme von Wissen, die einhergeht mit der Notwendigkeit der Vermittlung dieses Wissens. Auch die oft postulierten Probleme mit der Verständlichkeit von Packungsbeilagen für Fertigarzneimittel stellen kein isoliertes Phänomen dar, sondern sind Teil dieses Wissenstransferprozesses. Bei Packungsbeilagen für Fertigarzneimittel handelt es sich um eine durch nationale Gesetze und neuerdings auch durch europäisches Recht stark konventionalisierte Textsorte, die seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1978 kontinuierlich in der Diskussion ist. Dabei beschränkt sich die Auseinandersetzung mit der Problematik nicht nur auf Deutschland, sondern ist europa- und weltweit nachzuweisen. Anstrengungen, Packungsbeilagen patientengerecht aufzubereiten, werden unternommen, weil viele Patienten Verständnisprobleme beim Lesen einer Packungsbeilage haben und dann ihr Medikament nicht oder nicht entsprechend der Verordnung einnehmen. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob die zurzeit auf dem Markt befindlichen Packungsbeilagen wirklich überarbeitet werden müssten oder ob die Diskussion in dieser Form nicht nachvollziehbar ist. Dabei erfolgt anhand gängiger Kriteria, die sowohl sprachlich-formale als auch inhaltliche Aspekte umfassen, eine ausführliche Untersuchung dreier Packungsbeilagen. Es zeigt sich, dass diese zwar in vielerlei Hinsicht patientengerecht aufbereitet sind, in anderer Hinsicht aber dringend überarbeitet werden müssten. Dieses Ergebnis korreliert mit aktuellen empirischen Untersuchungen zur Verständlichkeit von Packungsbeilagen, die ebenfalls als verbesserungsbedürftig eingestuft werden. Daher bleibt die Forderung nach einem angemessenen Wissenstransfer ein wichtiges Anliegen.