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An der Schnittstelle zwischen Recht und Sprache, zwischen der überdachenden Weingesetzgebung der Europäischen Union und dem von den Mitgliedstaaten gesetztem Recht liegt das Recht der Weinbezeichnungen. Hier wie an kaum einer anderen Stelle kommt der Verbraucher mit beiden in Berührung und verliert sich nicht selten im Dschungel der zahllos scheinenden Begriffe in unterschiedlichen Sprachen, die ihn in Gestalt des Flaschenetiketts doch über Herkunft und Qualität des Weins unterrichten und so seine Kaufentscheidung erleichtern sollen. An dieser Stelle setzt die Dissertation an, um unter vergleichender Berücksichtigung der in den Einzelsprachen verwendeten Begriffe und Bezeichnungen das komplex und kunstvoll gewobene Netz zu durchdringen. Als romanistische Arbeit von den vier großen Sprachen der Romania ausgehend, wird zunächst das Weinrecht insgesamt von Frankreich, Italien, Portugal und Spanien dar- und demjenigen Deutschlands gegenübergestellt, wobei jeweils auch der Bezug zum europäischen Weinrecht, insbesondere EG-Weinmarktordnung als Grundverordnung und EG-Weinbezeichnungsverordnung als Durchführungsverordnung, hergestellt wird. Dessen Geschichte und diejenige der nationalen Weinrechtsordnungen werden ausführlich dargestellt. In einem nächsten, den Kern der Arbeit ausmachenden Schritt verengt sich der Fokus auf das Bezeichnungsrecht der Weine als solche, um nach Gewinnung der maßgeblichen Begriffe zu überprüfen, inwieweit diese in Bezug auf ihren Bedeutungsgehalt als gleichwertig anzusehen, also semantisch äquivalent sind. Die Blickrichtung ist auch hier bidirektional und umschließt neben dem Vergleich der europäischen und der nationalen Begriffe auf horizontaler Ebene die Gegenüberstellung beider Systeme in vertikaler Sicht. Ein Blick auf sonstige, nicht obligatorische Angaben, wie etwa die wichtigsten Rebsortennamen, rundet die Untersuchung ab, wobei diese und ihre so genannten Synonyme kritisch hinterfragt werden.
Die ältesten bekannten jüdischen Grabsteine in den Rheinlanden befinden sich in Mainz und Worms. Ihre Inschriften werden dem 11. Jahrhundert n. Chr. zugeordnet und sind meistens datiert. Möglicherweise noch früher ist die undatierte Inschrift von Heilbronn anzusetzen, die aber vielleicht gar kein Epitaph ist. In dieser Untersuchung wird nach der Einleitung (Vorstellung eines namenkundlich-geschichtswissenschaftlichen Projekts) zunächst der Wert jüdischer Epitaphe für die onomastische Forschung aufgezeigt, die regionale Verteilung der rheinischen jüdischen Grabsteine des Mittelalters beschrieben und die Abgrenzung historischer Phasen erörtert. Bei der Prüfung der Heilbronner Inschrift und ihres Umfelds ergaben sich bisher unbeachtete Aspekte, deren Bedeutung für die Einordnung dieses Epigraphs aufgezeigt wird. Die anschließenden Analysen und Erörterungen richten sich nach einer Abfolge, die auch bei der Untersuchung der datierten Grabinschriften beachtet wird: Nach der Behandlung von Datierungsfragen wird der Blick auf die onomastischen Felder Name(n), Attribut(e), Bindeglied(er), Schrift(en), Sprache(n) und Kette(n) gerichtet. Der jeweils angefügte Vergleich mit antiken jüdischen Inschriften ist nach ebendiesem Muster aufgebaut. So wird beispielsweise nicht nur die Verbreitung des mit der Heilbronner Inschrift überlieferten Namens Nathan im Mittelalter skizziert, sondern auch konstatiert, daß dieser biblische Name in dem betreffenden Vergleichsmaterial der Antike nicht zu finden ist. Aus arbeits- und darstellungsökonomischen Gründen wird bei der Behandlung der erwähnten Grabsteine in Mainz und Worms unterschieden zwischen denjenigen Teilaufgaben, die alle diesbezüglichen Inschriften der Zeit vor dem Ersten Kreuzzug betreffen, und denjenigen, die sich auf die speziellen Angaben des einzigen bekannten Epitaphs der Phase Ia (bis ca. a. 1050) beziehen. Die erstgenannten Teilaufgaben werden in dieser Grundlegung erörtert, dagegen die speziellen Angaben der Epitaphe der Phase Ib (ca. a. 1050-1100) erst in einer künftigen Publikation ausführlicher besprochen. Zu den generellen Beobachtungen bei den Vergleichen nicht nur mit antiken, sondern auch mit späteren jüdischen (Grab-)Inschriften u. a. in Italien (bes. Venosa), Spanien und Frankreich gehört, dass man sich in der Antike bei der Zählung der Jahre auf die nichtjüdische Herrschaftsausübung (wie römische Konsuln) bezog, während man im Mittelalter spezifisch jüdisch ("nach der Zerstörung des Tempels", "nach der Erschaffung der Welt") zählte. Weiterhin ist z. B. bemerkenswert, dass die jüdischen Epitaphe nach ca. 750 ausschließlich mit hebräischen Buchstaben geschrieben wurden ("Schriftgrenze") und dass von den untersuchten nur rheinische den Zusatz Lifrat "nach der Zählung" aufweisen. Eine rheinische Spezialität ist zudem die auffällige Häufigkeit des biblischen Namens Jehuda und die Verbreitung von Senior/Schneior, wobei, von dem lateinischen Wort ausgehend, in der Untersuchung verschiedene Positionen zur sprach- und regionalhistorischen Einordnung dieses Namens erwogen und linguistische Fakten und Faktoren besonders aus der Perspektive der germ.-deutschen Majoritätskomponente des Jiddischen und aus romanistischer Sicht erörtert werden. Spezifika der jüdischen Namenwelt werden bei der Darstellung onomastischer Ketten erstmals in angemessener Detailbeachtung berücksichtigt, was entsprechende Vergleiche entscheidend befördert. Ergänzt wird die Abhandlung nicht nur u. a. durch Kontextwiedergaben und 28 Tabellen, sondern auch durch sechs umfangreiche Exkurse, in denen neben philologischen (z. B. Diminutivbildungen) und literarischen Fragen auch solche anderer Disziplinen wie archäologisch-historischer in den Blick genommen werden.