Thema der Untersuchung ist die Sklaverei im nördlichen Schwarzmeerraum (heute Ukraine und Südrußland), wofür die von der Forschung bislang wenig beachtete Quellengruppe der Grabreliefs ausgewertet wird. An erster Stelle steht dabei die Identifizierung möglicher Dienerdarstellungen anhand verschiedener ikonographischer Kriterien wie 1) dem Prinzip der Bedeutungsgröße bzw. der Bedeutungskleinheit, 2) Komposition und technische Ausführung, 3) Haltung, Gesten und Gebärden, 4) Kleidung und 5) Haartracht. Diese Kriterien werden auf ausgesuchte Grabreliefs aus dem Bosporanischen Reich, Chersonesos und Olbia angewendet. Nach Auswertung der literarischen Überlieferung kann als Ergebnis festgehalten werden, daß es sich bei den auf Grabreliefs regelmäßig erscheinenden Hausdienerinnen, Mundschenken und Waffenburschen in den meisten Fällen tatsächlich um Unfreie gehandelt hat. Die Dissertation widmet sich darüber hinaus der Frage nach dem Status der in Grabinschriften erwähnten threptoi und trophimoi; hierbei bestätigt die Analyse der Reliefs ältere Untersuchungsergebnisse, nach denen die Termini eine Beziehung zwischen Personen unterschiedlichen Ranges ausdrücken. Aufgrund der schmalen Materialbasis von nur vier Stelen können keine allgemeingültigen Aussagen zum Freigelassenenwesen im nördlichen Schwarzmeerraum getroffen werden. Allerdings läßt sich beobachten, daß sich die ehemaligen Sklaven entweder im bürgerlichen Habitus oder realistisch haben darstellen lassen. Abschließend wird nach der Funktion der Dienerfiguren im Bild gefragt. So dienten sie als Attribute zur Charakterisierung der Herrschaften und hatten die Aufgabe, deren hohen sozialen Rang vor Augen zu führen.
Während deutsche Einwanderer sich nur bedingt gegen die Institution der Sklaverei aussprachen, zeigten sie in ihrer Sicht auf African Americans ein weit höheres Maß an Geschlossenheit in ihrer ablehnenden Haltung. Um die Divergenz zwischen der Wahrnehmung von Sklaverei und African Americans sinnvoll zu kontextualisieren und zu erklären, erscheint die Kategorie der race als erhellende Untersuchungseinheit, welche hilft, die einseitige Wahrnehmung auf der menschlichen im Vergleich zur institutionellen Ebene zu beleuchten. Da der Begriff race weit weniger ideologisch belastet ist als der Begriff des Rassismus, bietet er ein Instrument, welches die nötige Offenheit für verschiedene Erklärungsansätze besitzt. Als Arbeitsgrundlage dient dabei die Definition von Stephen Cornell und Douglas Hartman. Die Autoren betonen besonders stark den menschlichen Ursprung der Kategorie race, ein für diese Untersuchung besonders wichtiger Aspekt, weil er auf die soziale Eingebundenheit des Konzepts verweist. Als solches handelt es sich bei race um eine historische Einheit, die Diskussionen und Wandlungen unterworfen war. Menschen schufen diese Kategorie als distinktes Merkmal für eine Gruppe von Menschen, die sie so eindeutig als von sich selbst unterschiedlich darstellten und damit eine möglichst große und eindeutige Differenz schufen. Diese Vorüberlegungen bilden die Basis für den Kontext, in dem die deutschen Einwanderer ihre Unterschiedlichkeit zu schwarzen Menschen wahrnahmen und davon ausgehend diese als Menschen beurteilten, was häufig mit einer Bewertung der Institution der Sklaverei einherging, der viele der in Amerika lebenden African Americans unterworfen waren. Die Divergenz zwischen dem Selbst und dem Gegenüber schlägt sich dabei in den komplementären Konzepten von blackness und whiteness nieder. Im Zusammenhang mit den deutschen Immigranten spielen diese beiden Perspektiven eine wichtige Rolle, weil so die Denkmuster der Deutschen zum Teil aus ihrem Fokus auf das Anderssein ihres Gegenübers, also der blackness, und zum Teil aus dem Gefühl der eigenen besonderen Stellung, also der whiteness, zu erklären sind. Deutsche Einwanderer schlossen sich Argumentationsmustern aus der Literatur oder der Populärwissenschaft in unterschiedlichen Ausprägung sowohl direkt auch indirekt an, was darauf hindeutet, dass sie wohl mit Gedanken um die Thematik blackness bereits schon in der alten Heimat in variierender Intensität konfrontiert worden waren und damit ihre Äußerungen zu schwarzen Menschen, welche sie nach ihrer Ankunft in den USA trafen, auch auf Vorstellungen beruhten, die sie vor einem direkten Kontakt mit Schwarzen geformt hatten. In Anlehnung an die Diskussionen innerhalb der USA zu schwarzen Menschen wurde Blackness für die deutschen Einwanderer zu einer gesellschaftlichen Kategorie, mit der sie sich in unterschiedlichen Intensitätsgraden auseinandersetzten mussten, weil sie potentiell enorme Auswirkungen auf die verschiedensten Aspekte des Lebens haben konnte. Die Institution der Sklaverei als eine auf race basierende Arbeitsform spielte dabei eine wichtige Rolle, weil hier eine institutionalisierte Manifestation der rassistischen Hierarchisierung in der amerikanischen Gesellschaft existierte. Innerhalb dieser hierarchisierten Gesellschaft stellte die Distanzierung von schwarzen Menschen und, damit einhergehend, die Integration in die Gruppe der weißen Amerikaner eine grundlegende Tendenz dar. Die Kategorie whiteness gewann also enorm an Wichtigkeit für die Einwanderer, wobei die sich daraus ergebenden Folgen etwa in wirtschaftlicher Hinsicht nicht unbedingt der Realität entsprechen mussten, sondern auch auf subjektive Wahrnehmungen beschränkt sein konnten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die hohe Zahl der deutschen Immigranten, die eine latente Abneigung oder sogar offene Abscheu gegenüber African Americans zeigte. Dieser Anreiz zur Differenzierung in Weiße und Schwarze war im Zusammenhang mit der Diskussion um die Institution der Sklaverei nicht gegeben, denn dabei ging es vor allem den intellektuellen Deutschen primär um abstrakte Ideen wie Freiheit und Gleichheit, die sie dann ohne oder nur mit geringem Bezug zu schwarzen Menschen diskutierten. Solange also die Distanz zu African Americans und damit die Zugehörigkeit zur Kategorie whiteness gewahrt blieb, konnten die Deutschen ihre Meinungen gegen die Sklaverei äußern. Es ging dann nicht um das Wohl der Schwarzen, sondern um die Institution und die damit verbundenen abstrakten Prinzipien.
"Tempelsklaverei" in Kleinasien: Ein Beitrag zum Tempeldienst in hellenistischer und römischer Zeit
(2007)
Der Begriff "Tempelsklaverei" bezeichnet in der Forschung eine rechtliche und ökonomische Abhängigkeit von Menschen, die einer Gottheit geweiht waren, und in einem Heiligtum arbeiten mußten. Die "Tempelsklaverei" gilt als typisch kleinasiatische Erscheinung mit einer orientalischen Tradition. Bezeugt ist sie in vorwiegend epigraphischen und wenigen literarischen Quellen seit der Mitte des 4. Jhs. v.Chr. bis in das 3. Jh. n.Chr. Eine Besonderheit dieser "Tempelsklaverei" ist, daß nicht nur Sklaven, sondern auch persönlich freie Menschen in sozialer, rechtlicher oder ökonomischer Abhängigkeit von einem Heiligtum standen. Welche Aufgaben im Heiligtum den sog. Tempelsklaven anvertraut wurden und worin ihre rechtliche und ökonomische Abhängigkeit im einzelnen bestand, ist Thema dieser Arbeit. Unter dem Begriff "Tempelsklaven" werden in der Forschung folgende griechische Begriffe subsumiert: hieródoulos und hierós (und feminine Formen), sómata hierá und paídes hieroí. Diese Begriffe werden anhand zahlreicher Texte mit Übersetzungen vorgestellt und ausgewertet (Kapitel 2). Sie werden in Kleinasien nicht als Synonyme verwendet; einige bezeichnen darüber hinaus nicht nur Menschen im Tempeldienst, sondern definieren andere religiöse Bindungen, die keinem Dienst in einem Heiligtum entsprechen. Auf der Basis der bislang besprochenen Quellen sowie weiterer epigraphischer und literarischer Quellen werden die Wege in den Tempeldienst untersucht. In Frage kommen vor allem Weihung, Kindesaussetzung und das Tempelasyl (Kapitel 3). Um die rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Tempeldienstes schärfer zu fassen, werden diese mit den wesentlichen Elementen der antiken Sklaverei sowie von kollektiven Abhängigkeitsformen persönlich freier Menschen verglichen (Kapitel 4) . Zur Sprache kommt auch die sakrale Prostitution (Tempelprostitution), die mit den "Tempelsklaven" häufig in Verbindung gebracht wird. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt und knapp diskutiert, warum in der älteren Forschung ein nicht zutreffendes homogenes Bild einer kleinasiatischen bzw. orientalischen "Tempelsklaverei" gezeichnet wurde (Kapitel 5). Ergebnis der Arbeit: "Die" Tempelsklaverei als eine besondere rechtliche Form von Abhängigkeit oder Unfreiheit gibt es im hellenistischen und römischen Kleinasien nicht. Nachweisbar sind unterschiedliche Formen der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bindung an eine Gottheit und ihr Heiligtum. Diese beruhen in weiten Bereichen auf bekannte Rechtsformen der griechisch-römischen Antike: Sklaverei und kollektive Abhängigkeit ländlicher Gemeinden. Im hier bearbeiteten Zeitraum sind die orientalischen Traditionen weitaus weniger nachweisbar als bislang vermutet wurde.