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Dokumenttyp
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- Wissenschaftlicher Artikel (93)
- Buch (Monographie) (92)
- Beitrag zu einer (nichtwissenschaftlichen) Zeitung oder Zeitschrift (55)
- Arbeitspapier (37)
- Teil eines Buches (Kapitel) (21)
- Rezension (10)
- Sonstiges (9)
- Ausgabe (Heft) zu einer Zeitschrift (9)
- Masterarbeit (7)
Sprache
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Volltext vorhanden
- ja (838) (entfernen)
Schlagworte
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In Europa haben sich im Laufe der vergangenen Jahrhunderte zahlreiche Kriege und Auseinandersetzungen Art abgespielt, die die Menschen und Nationen, ihre Ideologien und Ansichten stark geprägt haben. Gerade im SaarLorLux-Raum, einer grenzüberschreitenden Region im Gebiet von Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien, wurden die Grenzen von den Siegermächten immer neu gezogen und verschoben. Heute leben hier Menschen mit sehr verschiedenen kulturellen Hintergründen in einer multikulturellen Gesellschaft zusammen, die aber oftmals stark von einem Nebeneinander und von Unterschieden geprägt ist. Für die Grenzräume haben sich mit dem Konzept "Europa der Regionen", das kleineren räumlichen Einheiten ein Mitwirken bei Entscheidungsprozessen ermöglicht, große Kooperationschancen eröffnet. Von politischer Seite wird der SaarLorLux-Raum oft als "Mitte Europas" (BRÜCHER, QUASTEN, REITEL 1982, S. 13) oder "einzige europäische Kernregion" bezeichnet, in die "besonders hohe Erwartungen gesetzt" (SANTER 1997) werden. Wie aber sieht das Leben jenseits der Politik auf der ganz alltäglichen Ebene aus? Welche Möglichkeiten bieten sich den Menschen, die kulturelle Vielfalt, die Andersartigkeit der Nachbarländer sowie die Vor- und Nachteile hautnah in Alltagssituationen zu erleben? Die Dissertation untersucht, inwieweit die Grenzen in den Köpfen der Menschen auch nach ihrer Öffnung durch das Schengener Abkommen verankert bleiben und ob die Bewohner einer Grenzregion diesen besonderen Lebensraum in ihrem Alltag nutzen und zu grenzüberschreitend agierenden Europäern werden. Dazu werden wahrnehmungsgeographische Forschungsmethoden (mental maps) genutzt und auf das konkrete Beispiel des SaarLorLux-Raumes angewendet. In drei Studien (2000, 2002 und 2006) wurden insgesamt 5865 Schüler und Bewohner in 20 Orten in den vier Ländern zu ihren Vorstellungen vom SaarLorLux-Raum, zu ihrem aktionsräumlichen Verhalten und zu ihrer Abgrenzung der Region befragt. Dabei wurden bewusst grenznahe und grenzferne Standorte ausgewählt wurden, um Unterschiede im Verhalten herauszuarbeiten. Ziel der Analyse ist es, das Leben in der Großregion über den Zeitraum von sechs Jahren zu untersuchen und mit dieser Langzeitstudie Veränderungen beziehungsweise Gemeinsamkeiten im Verhalten der Bewohner herauszuarbeiten. Die Wahrnehmung des Lebens im SaarLorLux-Raum aus der Sicht seiner Bewohner wird herausgearbeitet und -ausgehend von den Ergebnissen- werden Potentiale und Defizite im grenzüberschreitenden Zusammenleben abzuleiten. Die politische und ökonomische Liberalisierung ist seit mehr als einem halben Jahrhundert Realität in Westeuropa. Ob allerdings die sich daraus ergebenden Chancen von den Bewohnern der grenznahen Räume erkannt, erwünscht und erlebt werden, ist Gegenstand der Untersuchungen. Durch die Fokussierung auf die Befragung von Schülern, also den jungen Menschen, die die Zukunft darstellen, wird die Frage beantwortet, ob sich traditionelle und eventuell auch eingefahrene Sichtweisen von Generation zu Generation übertragen und somit das aktionsräumliche Verhalten beeinflussen und erstarren lassen. Einen Beitrag zu einer funktionierenden Zusammenarbeit leistet die kulturelle und regionale Identität, die dazu beiträgt, dass sich die Menschen über die Grenzen hinaus als Bewohner der gleichen Region definieren. Dabei sollen nicht die Unterschiede, die zwischen den Bewohnern mit unterschiedlichen Nationalitäten bestehen, geleugnet oder verwischt werden. Abschließend werden, losgelöst vom regionalen Beispiel, Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch unterschiedliche Initiativen vor allem auf schulischer Ebene zur Stärkung einer gemeinsamen europäischen Identität bei der jungen Bevölkerung beigetragen werden kann. Die Dissertation endet "ausgerichtet auf die Hauptzielgruppe bei den Befragungen- mit dem Entwurf einer Unterrichteinheit zur Stärkung eines grenzüberschreitenden Wir-Gefühls. Der Schulunterricht kann einen Beitrag dazu leisten, dass die zukünftigen Generationen ein tieferes Bewusstsein für das Zusammenleben im Grenzraum und in Europa erhalten.
Im 18. Jahrhundert manifestierte sich ein grundlegendes Kennzeichen moderner Kunst: ihr Öffentlichkeitsanspruch. Dessen diskursiven Verdichtungen konkretisierten sich in der zeitgenössischen Kunsttheorie und -literatur, in der Kunstkritik, in Beschreibungen und bildlichen Darstellungen, und ebenso in vielfachen impliziten Strategien zur Adressierung bildender Kunst. In der Entstehung der Kunstausstellung, der Kunstkritik, dem Wandel des Patronagesystems und den damit verbundenen Kommunikationsstrategien bildender KünstlerInnen wird nicht nur eine historisch reale Figur beschrieben, sondern zugleich ein imaginäres Konstrukt entworfen: das Kunstpublikum. Am Beispiel zweier bedeutender Kunstzentren des 18. Jahrhunderts, Paris und London, wird der Umgang mit dieser neuen Öffentlichkeit in der bildenden Kunst, Kunstliteratur und Ausstellungspraxis verfolgt. Tatsächlich ist die Anrede des "enlightened public" oder "public éclairé" allgegenwärtig, doch ist es oft schwierig, die Grenzen zwischen höflicher Leerformel, Euphemismus und Ironie richtig zu lesen. Das Sprechen über Öffentlichkeit ist nicht einfach eine Quelle für einen historisch-soziologischen Wandel, sondern stellt ein Symptom der zunehmenden Emphatisierung des Öffentlichkeitsbegriffs im Zuge der Aufklärung dar. Dabei ist das "Publikum" auch eine Konstruktion, die Leerstellen auffüllen muss, und der ihm zugewiesene Platz wechselt immer wieder. Die Formierung des Öffentlichkeitsbegriffs geschah nicht nur als Prozess der Öffnung, sondern auch der Abgrenzung. Ebenso bedeutend wie die positiven Formulierungen sind die negativen Zerrbilder des Publikums, die im 18. Jahrhunderts vielfach entwickelt werden. Am Beispiel zweier solcher Negativbilder, des "Connaisseurs" und der "multitude" werden die Verbindungen zur ästhetischen Theorie untersucht. Traditionelle Öffentlichkeitstheorien hinterlassen noch weit in das 18. Jahrhundert hinein ihre Spuren. Dies führt zu Begrifflichkeiten, die nicht emanzipatorisch oder demokratisch geprägt sind und zu einem Verständnis von Öffentlichkeit, das nicht nur prinzipiell kritisch oder widerständig, subversiv oder oppositionell gedacht werden kann, sondern mit jeder Öffnung auch eine Schließung unternimmt. Das "Kunstpublikum" entwickelt sich in einem konfliktreichen Prozess, in dem sich die Zugangsberechtigungen zur Institution Kunst immer wieder verändern und neu ausdifferenzieren.
Der Photograph Willi Huttig
(2019)
Demokratie lebt von der Beteiligung engagierter Bürger*innen. Hierzu ist es notwendig, Kinder und Jugendliche frühzeitig an demokratische Handlungsweisen heranzuführen. Der demokratiepädagogische Klassenrat bietet vielfältige Chancen, Schüler*innen Partizipationserfahrungen zu eröffnen und ihre demokratischen Kompetenzen zu stärken.
Die Implementierung eines Klassenrats ist mit der Hoffnung verbunden, die demokratischen Kompetenzen von Schüler*innen zu stärken. Welche Kompetenzen die Teilnehmer*innen mithilfe dieser demokratiepädagogischen Methode tatsächlich erwerben und wie sich der Klassenrat auf die Klassengemeinschaft auswirkt, hat eine empirische Studie1 am Lycée Nic Biever in Dudelange untersucht.
Recht als begründete Ableitung aus politisch Vorentschiedenem und Politik als autokratischer Erstentscheid blicken als zwei Welten aufeinander, mit verschiedenen Augen und auf jeweils für sie verschiedene Gegenstände. Strukturelle Unterschiede, aber auch die gegenseitige Durchdringung von Recht und Politik hebt der Verfasser hervor und versteht Rechtspolitik auch als Kampf für die Belange eines konsistenten Rechtssystems. Politik erscheine heute nicht mehr als der große Integrationsentwurf, sondern als Lavieren zwischen den Zwängen aller anderen Funktionssysteme der Gesellschaft. Grundlegend den Zustand unserer Demokratie hinterfragend mahnt der Verfasser, das Recht und die Juristen dürften nicht uneingeschränkt auf eingefahrene Kontrollmechanismen vertrauen, wenn der verfassungsrechtliche Sozialstaatsauftrag unter dem Standortwettbewerb und der wirtschaftlichen Funktionslogik ins Wanken gerate und Verantwortung zunehmend an Private delegiert werde.
Der Hauptmann von Koepenick
(2005)
Schon seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob die Besetzung der Rundfunkgremien im Allgemeinen und beim ZDF im Besonderen mit dem aus der Rundfunkfreiheit abzuleitenden Gebot der Staatsferne vereinbar ist. Nachdem sieben der vierzehn Verwaltungsratsmitglieder des ZDF im September letzten Jahres gegen den Vorschlag des Intendanten Markus Schächter gestimmt haben, den Vertrag von Nikolaus Brender als Chefredakteur zu verlängern, hat diese Diskussion an Brisanz gewonnen. Kritiker halten die aus ihrer Sicht zu staats- und politiknahe Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates und des Fernsehrates für unvereinbar mit dem Grundgesetz. So will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Normenkontrollverfahren, für das sie allerdings ein Viertel der Mitglieder des Bundestages benötigt, durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die im ZDF-Staatsvertrag vorgesehene Zusammensetzung des Fernseh- und des Verwaltungsrates mit der Rundfunkfreiheit vereinbar ist. Nunmehr hat auch das Land Rheinland-Pfalz ein solches Normenkontrollverfahren angekündigt. Dabei geht es um eine wichtige Frage. Die Rundfunkfreiheit mit einem unabhängigen, staatsfernen und qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts für die Demokratie schlechthin konstituierend.
Am 03.03.2004 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Großen Lauschangriff, in dem es die akustische Wohnraumüberwachung unter eng begrenzten Umständen für zulässig erklärte. Der Beitrag setzt sich, beginnend mit rechtsgleichenden Betrachtungen, eingehend mit dem Urteil auseinander und beleuchtet die Entscheidung ebenso wie die abweichenden Voten kritisch. Dabei zeigt der Autor Probleme auf, die sich bei der Anwendung des Urteils in der Praxis ergeben und plädiert für die Normierung auch des sog. kleinen Lauschangriffs.