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„Die Demokratisierung von Schulen ist uns ein großes Anliegen“, beschreibt Lucia Wagner eines ihrer Hauptmotive für das Engagement in der rheinland-pfälzischen Schülervertretung. Für mateneen sprach Maike Koböck mit ihr und weiteren Schülervertreter*innen aus Luxemburg und dem Saarland über ihre Erfahrungen.
In den Rheinlanden agierten in der Frühen Neuzeit zahlreiche Räuberbanden. Trotz zahlreicher Hinweise auf Bandenaktivitäten scheitert eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen dieser kollektiven Delinquenz jedoch an einer ungleichmäßigen Quellenüberlieferung; denn ausführliche Informationen, beispielsweise über das Deliktspektrum oder die bevorzugten Opfer, fehlen ebenso wie erschöpfende Auskünfte über die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit. Die wichtigste Grundlage bilden daher die Actenmäßigen Geschichten, die eine Übersicht der angeklagten Verbrechen enthalten. Die Vielzahl an Delikten, die hingegen nicht zur Anklage gelangten, erschließt sich allerdings nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf jene Bandenmitglieder, die nicht am Hauptverfahren beteiligt waren; über sie, ihre Straftaten und ihre Funktion innerhalb der Bande werden wir nicht unterrichtet. Aus diesen Gründen ist es schon als ausgesprochener Glücksfall zu bezeichnen, daß zumindest für die zwischen 1796 und 1802 agierende Schinderhannesbande vollständige Ermittlungsakten vorliegen. Zwischen 1796 und 1802 verübte sie mindestens 211 Verbrechen. Den Höhepunkt ihrer Aktivitäten entfaltete die Bande zwischen dem Herbst 1799 und dem September 1801: Mit seiner Bande erstürmte Bückler in diesen Jahren die Häuser begüterter Kaufleute oder überfiel auf offener Landstraße die Reisenden. Durch Brandbriefe, die er mit "Johannes durch den Wald" unterzeichnete, erpreßte er größere Geldsummen und stellte "Sicherheitskarten" aus, die den Besitzern sicheres Geleit garantieren sollten. Die Opfer der Bande wurden bei den Aktionen in der Regel brutal mißhandelt; einige Personen wurden sogar ermordet. Alle Versuche der Behörden, der Bande das Handwerk zu legen, schlugen zunächst fehl. Die Wende erfolgte 1801, als die Einwohner von Staudernheim und Obermoschel erstmals gegen die Räuber vorgingen; in der Folgezeit mißlangen viele Verbrechen. Auch die damaligen Justizorgane erhöhten permanent den Fahndungsdruck und engten so den Operationsraum mehr und mehr ein. Mit den noch verbliebenen Komplizen setzte sich der Schinderhannes auf das rechte, vermeintlich sicherere Rheinufer ab, um sich so dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Hier wurde er jedoch am 31. Mai 1802 in der Nähe von Wolfenhausen von kurtrierischen Behörden verhaftet und an die Franzosen ausgeliefert. In seinen Verhören gab er bereitwillig Auskunft über seine Verbrechen und nannte alle daran beteiligten Komplizen, die ebenfalls nach und nach ergriffen wurden. Die umfassenden Aussagen der Bandenmitglieder ermöglichen nicht nur eine Fallstudie zur Schinderhannesbande, sondern gewähren darüber hinaus Einblick in die verschiedenen Erscheinungsformen der kollektiven Delinquenz an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert: Die damaligen Räuberbanden bildeten keine hierarchischen Organisationen, an deren Spitze ein Räuberhauptmann stand. Vielmehr handelte es sich um "lockere Gesellungen", die nur bei schweren Verbrechen in größeren Verbänden auftraten. Meistens arbeiten die Mitglieder jedoch auf eigene Rechnung oder in kleineren Gruppen, die nicht mehr als drei Personen umfaßten. Ihre Mitglieder rekrutierten die Banden zu einem überwiegenden Teil aus den vagierenden Bevölkerungsschichten. Trotz zahlreicher Rückschläge ermöglichte die Verhaftung des Schinderhannes die Festnahme noch flüchtiger Bandenmitglieder zu veranlassen. Dabei kooperierten die französischen Behörden eng mit den rechtsrheinischen Stellen, so daß sich schon nach relativ kurzer Zeit weitere Erfolge einstellten: Ende November 1802 saßen in den Mainzer Gefängnissen fast ein hundert Personen. Nach Abschluß der Ermittlungen eröffnete das Mainzer Spezialgericht schließlich am 23. Oktober 1803 das Verfahren gegen 68 Angeklagte und verhandelte die in der Anklageschrift zusammengestellten Klagepunkte. Den 132 Zeugen der Anklage stellten die neun Anwälte, welche die Mandate der Angeklagten übernommen hatten, 202 Zeugen der Verteidigung gegenüber. Nach langandauernden Beratungen " das Spezialgericht mußte in nahezu 700 Einzelpunkten über die individuelle Schuld jedes Angeklagten befinden " erging am 20. November 1803 das Urteil: 19 Bandenmitglieder, unter ihnen auch Johannes Bückler, wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt, 24 Angeklagte erhielten zum Teil langjährige Gefängnisstrafen; die übrigen Angeklagten sprach das Spezialgericht frei. Die Todesurteile wurden einen Tag später vor einer großen Zuschauermenge vollstreckt. Endgültig unterbinden konnten die Behörden die Aktivitäten von Räuberbanden am Rhein nicht; schon im Mai 1803 war zum Beispiel im Soonwald eine neue Bande unter Führung von Peter Schwarz aktiv, und Berichte über die Aktivitäten von Räuberbanden sollten auch in den folgenden Jahren nicht enden. Offene Straßenüberfälle oder Raubzüge mit hoher Personalstärke sind für das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts allerdings nicht mehr belegt. Statt dessen verlegten die Räuber die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit auf Einbruch und Diebstahl.
Das Studium des christlichen Briefstils im spätantiken Ägypten steht im Zentrum dieser Arbeit. Anhand der dokumentarischen Papyrusbriefe berührt diese Arbeit hauptsächlich die Epistolographie des Altertums, besonders die Phraseologie des frühen Christentums. So sieht man in der Arbeit die Beobachtung, Analyse und Erklärung der griechischen christlichen Privatbriefe im Hinblick auf ihre Struktur und ihre typischen christlichen Elemente insbesondere in Anredeformen, Grußformeln und typischen Redewendungen. Für diese Forschung wurden etwa 200 christliche Briefe zur intensiven Auswertung als Textgrundlage ausgewählt; zum Vergleich wurden auch heidnische Briefe aus ptolemäischer und römischer Zeit herangezogen. Diese Studie, besonders bei der Untersuchung der Formeln, bezieht sich auf den Zeitraum, zwischen dem 3. und 4./5. Jh. n.Chr.
"Ich habe nichts zu verstecken ... oder doch?!" - Ein Praxisleitfaden zur Diskussion in der Klasse
(2020)
Durch das Zusammenspiel von Big Data und künstlicher Intelligenz eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Immer mehr Städte weltweit machen davon Gebrauch und setzen auf Kameras mit computergesteuerter Gesichtserkennung. Nicht jeder ist damit einverstanden. Wie kann man die aktuelle gesellschaftliche Debatte um öffentliche Sicherheit und Privatsphäre mit Jugendlichen besprechen?
Untersucht wird die Geschichte des Führerkorps des nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienstes von seinen Anfängen im Freiwilligen Arbeitsdienst der Weimarer Republik bis zu den Traditionsverbänden der ehemaligen Führer in der Gegenwart. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sozial- und Institutionsgeschichte des Führerkorps, die um alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte ergänzt werden. Auf der Grundlage einer statistischen Auswertung von 1000 Personalakten werden die Zusammensetzung und die Sozialstruktur des Führerkorps, seine "Gleichschaltung" sowie seine Beziehungen zu Militär, Nationalsozialismus und Kirche analysiert. Als Folie für die Interpretation dient der Vergleich mit anderen Berufsgruppen sowie den Führerkorps anderer NS-Organisationen. Aufbauend auf dieser prosopographischen Untersuchung wird anhand von zeitgenössischen und autobiographischen Äußerungen von Arbeitsdienstführern erklärt, warum der Arbeitsdienst so positiv erlebt wurde, daß er Teil der Identität vieler Führer wurde, und welche Faktoren zur Entstehung einer Gemeinschaft unter den Führern beitrugen, die bis in die jüngste Vergangenheit hinein bestand. Das primäre Interesse gilt hierbei den Mechanismen, mit denen der totalitäre NS-Staat bei den Angehörigen seiner unteren und mittleren Führungs- und Trägerschichten Loyalität erzeugte und erhielt. Schließlich wird die Rolle der Führer im Lageralltag und in der Lagererziehung des Reichsarbeitsdienstes betrachtet. Die Strukturen der Lager und die zu konstatierende Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität der Lagererziehung lassen dabei Schlüsse auf Charakter und Funktion des Arbeitsdienstes im "Dritten Reich" zu.
Gegenstand dieser bauarchäologischen Analyse ist die Baugeschichte von Saint-Jacques zu Dieppe von ihrem Beginn bis zur 1543 abgeschlossenen Chorwölbung. Die Untersuchung stützt sich auf eine detaillierte Bauanalyse sowie auf die Auswertung des spärlichen Quellenmaterials, das neue Aufschlüsse zur ursprünglichen Bestimmung des Baus und zum Zeitpunkt der Gründung lieferten. Zu Beginn lieferten Bauten der Niedernormandie mit Caen als Zentrum die Vorbilder und die Anregungen. Nach einem kurzen Aufscheinen der kronländischen Architektur, insonderheit Mello, kommen hauptsächlich Roueneser Kirchenbauten als Inspirationsquellen für die Architektur vor. Die Pfarrkirche Saint-Jacques konnte aufgrund ihrer langjährigen Entstehungsgeschichte nicht als Gesamtkonzept rezipiert werden. Dort wurden aber Teillösungen entwickelt, die in normannischen Nachfolgebauten wiederzufinden sind. Die Rose des Südquerhauses von Saint-Ouen in Rouen stellt das bedeutendste Beispiel dafür dar. Ob der im Bauverlauf zu Beginn des 13. Jahrhundert konstatierte Formen- und Vorbilderwechsel auf die politischen Ereignisse zurückzuführen ist, konnte ebenso wenig für Dieppe wie auch für die Kathedrale Notre-Dame in Rouen beantwortet werden. Außer Zweifel steht, dass Saint-Jacques eine wichtige Rolle für das Verständnis der Entwicklungsgeschichte der normannischen Gotik spielt, indem dort etwa 350 Jahre Baukunst dokumentiert sind.
"Tempelsklaverei" in Kleinasien: Ein Beitrag zum Tempeldienst in hellenistischer und römischer Zeit
(2007)
Der Begriff "Tempelsklaverei" bezeichnet in der Forschung eine rechtliche und ökonomische Abhängigkeit von Menschen, die einer Gottheit geweiht waren, und in einem Heiligtum arbeiten mußten. Die "Tempelsklaverei" gilt als typisch kleinasiatische Erscheinung mit einer orientalischen Tradition. Bezeugt ist sie in vorwiegend epigraphischen und wenigen literarischen Quellen seit der Mitte des 4. Jhs. v.Chr. bis in das 3. Jh. n.Chr. Eine Besonderheit dieser "Tempelsklaverei" ist, daß nicht nur Sklaven, sondern auch persönlich freie Menschen in sozialer, rechtlicher oder ökonomischer Abhängigkeit von einem Heiligtum standen. Welche Aufgaben im Heiligtum den sog. Tempelsklaven anvertraut wurden und worin ihre rechtliche und ökonomische Abhängigkeit im einzelnen bestand, ist Thema dieser Arbeit. Unter dem Begriff "Tempelsklaven" werden in der Forschung folgende griechische Begriffe subsumiert: hieródoulos und hierós (und feminine Formen), sómata hierá und paídes hieroí. Diese Begriffe werden anhand zahlreicher Texte mit Übersetzungen vorgestellt und ausgewertet (Kapitel 2). Sie werden in Kleinasien nicht als Synonyme verwendet; einige bezeichnen darüber hinaus nicht nur Menschen im Tempeldienst, sondern definieren andere religiöse Bindungen, die keinem Dienst in einem Heiligtum entsprechen. Auf der Basis der bislang besprochenen Quellen sowie weiterer epigraphischer und literarischer Quellen werden die Wege in den Tempeldienst untersucht. In Frage kommen vor allem Weihung, Kindesaussetzung und das Tempelasyl (Kapitel 3). Um die rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Tempeldienstes schärfer zu fassen, werden diese mit den wesentlichen Elementen der antiken Sklaverei sowie von kollektiven Abhängigkeitsformen persönlich freier Menschen verglichen (Kapitel 4) . Zur Sprache kommt auch die sakrale Prostitution (Tempelprostitution), die mit den "Tempelsklaven" häufig in Verbindung gebracht wird. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt und knapp diskutiert, warum in der älteren Forschung ein nicht zutreffendes homogenes Bild einer kleinasiatischen bzw. orientalischen "Tempelsklaverei" gezeichnet wurde (Kapitel 5). Ergebnis der Arbeit: "Die" Tempelsklaverei als eine besondere rechtliche Form von Abhängigkeit oder Unfreiheit gibt es im hellenistischen und römischen Kleinasien nicht. Nachweisbar sind unterschiedliche Formen der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bindung an eine Gottheit und ihr Heiligtum. Diese beruhen in weiten Bereichen auf bekannte Rechtsformen der griechisch-römischen Antike: Sklaverei und kollektive Abhängigkeit ländlicher Gemeinden. Im hier bearbeiteten Zeitraum sind die orientalischen Traditionen weitaus weniger nachweisbar als bislang vermutet wurde.
"Triumph der Bilder"
(2004)
Dieser Fragebogenstudie im Längsschnittdesign liegen die Antworten von initial 169 stationären Patienten mit chronischen Schmerzen aus der orthopädischen Rehabilitation zugrunde. Anhand dessen wurden Aspekte religiöser Krankheitsverarbeitung bei der psychischen Anpassung an chronische Schmerzen untersucht. An der Verbesserung des körperlichen Befindens über die Zeit zeigte "negatives religiöses Coping" einen inversen Beitrag, der durch die Mediatorvariable "Hilflosigkeit" vermittelt wird. Für "positives religiöses Coping" war kein Beitrag zur Anpassung nachzuweisen. In der Behandlung von Schmerzpatienten gilt es von daher, religiöses Hadern sowie dahinterliegende psychologischen Mechanismen zu berücksichtigen.