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Im Rahmen psychologischer Wissenschaftskommunikation werden Plain Language Summaries (PLS, Kerwer et al., 2021) zunehmend bedeutsamer. Es handelt sich hierbei um
zugängliche, überblicksartige Zusammenfassungen, welche das Verständnis von Lai:innen
potenziell unterstützen und ihr Vertrauen in wissenschaftliche Forschung fördern können.
Dies erscheint speziell vor dem Hintergrund der Replikationskrise (Wingen et al., 2019) sowie Fehlinformationen in Online-Kontexten (Swire-Thompson & Lazer, 2020) relevant. Die
positiven Auswirkungen zweier Effekte auf Vertrauen sowie ihre mögliche Interaktion fanden im Kontext von PLS bisher kaum Berücksichtigung: Zum einen die einfache Darstellung von Informationen (Easiness-Effekt, Scharrer et al., 2012), zum anderen ein möglichst wissenschaftlicher Stil (Scientificness-Effekt, Thomm & Bromme, 2012). Diese Dissertation hat zum Ziel, im Kontext psychologischer PLS genauere Bestandteile beider Effekte zu identifizieren und den Einfluss von Einfachheit und Wissenschaftlichkeit auf Vertrauen zu beleuchten. Dazu werden drei Artikel zu präregistrierten Online-Studien mit deutschsprachigen Stichproben vorgestellt.
Im ersten Artikel wurden in zwei Studien verschiedene Textelemente psychologischer PLS systematisch variiert. Es konnte ein signifikanter Einfluss von Fachtermini, Informationen zur
Operationalisierung, Statistiken und dem Grad an Strukturierung auf die von Lai:innen berichtete Einfachheit der PLS beobachtet werden. Darauf aufbauend wurden im zweiten Artikel vier PLS, die von Peer-Review-Arbeiten abgeleitet wurden, in ihrer Einfachheit und
Wissenschaftlichkeit variiert und Lai:innen zu ihrem Vertrauen in die Texte und Autor:innen befragt. Hier ergab sich zunächst nur ein positiver Einfluss von Wissenschaftlichkeit auf
Vertrauen, während der Easiness-Effekt entgegen der Hypothesen ausblieb. Exploratorische Analysen legten jedoch einen positiven Einfluss der von Lai:innen subjektiv wahrgenommenen Einfachheit auf ihr Vertrauen sowie eine signifikante Interaktion mit der
wahrgenommenen Wissenschaftlichkeit nahe. Diese Befunde lassen eine vermittelnde Rolle der subjektiven Wahrnehmung von Lai:innen für beide Effekte vermuten. Im letzten Artikel
wurde diese Hypothese über Mediationsanalysen geprüft. Erneut wurden zwei PLS
präsentiert und sowohl die Wissenschaftlichkeit des Textes als auch die der Autor:in manipuliert. Der Einfluss höherer Wissenschaftlichkeit auf Vertrauen wurde durch die
subjektiv von Lai:innen wahrgenommene Wissenschaftlichkeit mediiert. Zudem konnten
dimensionsübergreifende Mediationseffekte beobachtet werden.
Damit trägt diese Arbeit über bestehende Forschung hinaus zur Klärung von Rahmenbedingungen des Easiness- und Scientificness-Effektes bei. Theoretische
Implikationen zur zukünftigen Definition von Einfachheit und Wissenschaftlichkeit, sowie
praktische Konsequenzen hinsichtlich unterschiedlicher Zielgruppen von
Wissenschaftskommunikation und dem Einfluss von PLS auf die Entscheidungsbildung von
Lai:innen werden diskutiert.
Sowohl national als auch international wird die zunehmende Digitalisierung von Prozessen gefordert. Die Heterogenität und Komplexität der dabei entstehenden Systeme erschwert die Partizipation für reguläre Nutzergruppen, welche zum Beispiel kein Expertenwissen in der Programmierung oder einen informationstechnischen Hintergrund aufweisen. Als Beispiel seien hier Smart Contracts genannt, deren Programmierung komplex ist und bei denen etwaige Fehler unmittelbar mit monetärem Verlust durch die direkte Verknüpfung der darunterliegenden Kryptowährung verbunden sind. Die vorliegende Arbeit stellt ein alternatives Protokoll für cyber-physische Verträge vor, das sich besonders gut für die menschliche Interaktion eignet und auch von regulären Nutzergruppen verstanden werden kann. Hierbei liegt der Fokus auf der Transparenz der Übereinkünfte und es wird weder eine Blockchain noch eine darauf beruhende digitale Währung verwendet. Entsprechend kann das Vertragsmodell der Arbeit als nachvollziehbare Verknüpfung zwischen zwei Parteien verstanden werden, welches die unterschiedlichen Systeme sicher miteinander verbindet und so die Selbstorganisation fördert. Diese Verbindung kann entweder computergestützt automatisch ablaufen, oder auch manuell durchgeführt werden. Im Gegensatz zu Smart Contracts können somit Prozesse Stück für Stück digitalisiert werden. Die Übereinkünfte selbst können zur Kommunikation, aber auch für rechtlich bindende Verträge genutzt werden. Die Arbeit ordnet das neue Konzept in verwandte Strömungen wie Ricardian oder Smart Contracts ein und definiert Ziele für das Protokoll, welche in Form der Referenzimplementierung umgesetzt werden. Sowohl das Protokoll als auch die Implementierung werden im Detail beschrieben und durch eine Erweiterung der Anwendung ergänzt, welche es Nutzenden in Regionen ohne direkte Internetverbindung ermöglicht, an ebenjenen Verträgen teilnehmen zu können. Weiterhin betrachtet die Evaluation die rechtlichen Rahmenbedinungen, die Übertragung des Protokolls auf Smart Contracts und die Performanz der Implementierung.
Sozialunternehmen haben mindestens zwei Ziele: die Erfüllung ihrer sozialen bzw. ökologischen Mission und finanzielle Ziele. Zwischen diesen Zielen können Spannungen entstehen. Wenn sie sich in diesem Spannungsfeld wiederholt zugunsten der finanziellen Ziele entscheiden, kommt es zum Mission Drift. Die Priorisierung der finanziellen Ziele überlagert dabei die soziale Mission. Auch wenn das Phänomen in der Praxis mehrfach beobachtet und in Einzelfallanalysen beschrieben wurde, gibt es bislang wenig Forschung zu Mission Drift. Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt darauf, diese Forschungslücke zu schließen und eigene Erkenntnisse für die Auslöser und Treiber des Mission Drifts von Sozialunternehmen zu ermitteln. Ein Augenmerk liegt auf den verhaltensökonomischen Theorien und der Mixed-Gamble-Logik. Dieser Logik zufolge liegt bei Entscheidungen immer eine Gleichzeitigkeit von Gewinnen und Verlusten vor, sodass Entscheidungsträger die Furcht vor Verlusten gegenüber der Aussicht auf Gewinne abwägen müssen. Das Modell wird genutzt, um eine neue theoretische Betrachtungsweise auf die Abwägung zwischen sozialen und finanziellen Zielen bzw. Mission Drift zu erhalten. Mit einem Conjoint Experiment werden Daten über das Entscheidungsverhalten von Sozialunternehmern generiert. Im Zentrum steht die Abwägung zwischen sozialen und finanziellen Zielen in verschiedenen Szenarien (Krisen- und Wachstumssituationen). Mithilfe einer eigens erstellten Stichprobe von 1.222 Sozialunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden 187 Teilnehmende für die Studie gewonnen. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass eine Krisensituation Auslöser für Mission Drift von Sozialunternehmen sein kann, weil in diesem Szenario den finanziellen Zielen die größte Bedeutung zugemessen wird. Für eine Wachstumssituation konnten hingegen keine solche Belege gefunden werden. Hinzu kommen weitere Einflussfaktoren, welche die finanzielle Orientierung verstärken können, nämlich die Gründeridentitäten der Sozialunternehmer, eine hohe Innovativität der Unternehmen und bestimmte Stakeholder. Die Arbeit schließt mit einer ausführlichen Diskussion der Ergebnisse. Es werden Empfehlungen gegeben, wie Sozialunternehmen ihren Zielen bestmöglich treu bleiben können. Außerdem werden die Limitationen der Studie und Wege für zukünftige Forschung im Bereich Mission Drift aufgezeigt.
Information in der vorvertraglichen Phase – das heißt, Informationspflichten sowie Rechtsfolgen von Informationserteilung und -nichterteilung – in Bezug auf Kaufvertrag und Wahl des optionalen Instruments hat im Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK; KOM(2011) 635) vielfältige Regelungen erfahren. Die vorliegende Arbeit betrachtet diese Regelungen auch in ihrem Verhältnis zu den Textstufen des Europäischen Privatrechts – Modellregeln und verbraucherschützende EU-Richtlinien – und misst sie an ökonomischen Rahmenbedingungen, die die Effizienz von Transaktionen gebieten und Grenzen des Nutzens von (Pflicht-)Informationen aufzeigen.
Vom Grundsatz der Vertragsfreiheit ausgehend ist jeder Partei das Risiko zugewiesen, unzureichend informiert zu sein, während die Gegenseite nur punktuell zur Information verpflichtet ist. Zwischen Unternehmern bleibt es auch nach dem GEK hierbei, doch zwischen Unternehmer und Verbraucher wird dieses Verhältnis umgekehrt. Dort gelten, mit Differenzierung nach Vertragsschlusssituationen, umfassende Kataloge von Informationspflichten hinsichtlich des Kaufvertrags. Als Konzept ist dies grundsätzlich sinnvoll; die Pflichten dienen dem Verbraucherschutz, insbesondere der Informiertheit und Transparenz vor der Entscheidung über den Vertragsschluss. Teilweise gehen die Pflichten aber zu weit. Die Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit des Unternehmers durch die Pflichten und die Folgen ihrer Verletzung lässt sich nicht vollständig mit dem Ziel des Verbraucherschutzes rechtfertigen. Durch das Übermaß an Information fördern die angeordneten Pflichten den Verbraucherschutz nur eingeschränkt; sie genügen nicht verhaltensökonomischen Maßstäben. Es empfiehlt sich daher, zwischen Unternehmern und Verbrauchern bestimmte verpflichtende Informationsinhalte ganz zu streichen, auf im konkreten Fall nicht erforderliche Information zu verzichten, erst nach Vertragsschluss relevante Informationen auf diese Zeit zu verschieben und die verbleibenden vorvertraglichen Pflichtinformationen in einer für den Verbraucher besser zu verarbeitenden Weise zu präsentieren. Von den einem Verbraucher zu erteilenden Informationen sollte stets verlangt werden, dass sie klar und verständlich sind; die Beweislast für ihre ordnungsgemäße Erteilung sollte generell dem Unternehmer obliegen.
Neben die ausdrücklich angeordneten Informationspflichten treten ungeachtet der Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft sowie der Käufer- oder Verkäuferrolle stark einzelfallabhängige Informationspflichten nach Treu und Glauben, die im Recht der Willensmängel niedergelegt sind. Hier ist der Grundsatz verwirklicht, dass mangelnde Information zunächst das eigene Risiko jeder Partei ist; berechtigtes Vertrauen und freie Willensbildung werden geschützt. Diese Pflichten berücksichtigen auch das Ziel der Effizienz und achten die Vertragsfreiheit. Das Vertrauen auf jegliche erteilten Informationen wird zudem dadurch geschützt, dass sie den Vertragsinhalt – allerdings in Verbraucherverträgen nicht umfassend genug – mitbestimmen können und dass ihre Unrichtigkeit sanktioniert wird.
Die Verletzung jeglicher Arten von Informationspflichten kann insbesondere einen Schadensersatzanspruch sowie – über das Recht der Willensmängel – die Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag nach sich ziehen. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Mechanismen führt allerdings zu Friktionen sowie zu Lücken in den Rechtsfolgen von Informationspflichtverletzungen. Daher empfiehlt sich die Schaffung eines Schadensersatzanspruchs für jede treuwidrig unterlassene Informationserteilung; hierdurch wird das Gebot von Treu und Glauben auch außerhalb des Rechts der Willensmängel zu einer eigentlichen einzelfallabhängigen Informationspflicht aufgewertet.
Der zentrale Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsfigur des Indigenats im Kontext der württembergischen und preußischen Staatenlandschaft. Das Indigenat lässt sich als ein Recht bestimmen, das seine potenziellen Rechtsträger maßgeblich über das Abstammungsprinzip definiert und ein Verhältnis zwischen Rechtsträger und einem übergeordneten Rechtssubjekt zum Ausdruck bringt, sei es lehns- oder standes-, staats- oder auch bundes- beziehungsweise reichsrechtlicher Natur. Der zeitliche Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf dem 19. Jahrhundert. Es werden jedoch auch Rückblicke in die Frühe Neuzeit geworfen, weil Wandel und Kontinuität in der Entwicklung des Indigenats in einer solch langen Perspektive besonders klar hervortreten können. Die zentrale These dieser Arbeit ist, dass ein enger Zusammenhang zwischen der im 19. Jahrhundert entstehenden und bis heute geläufigen Form der Zuordnung von Menschen zum Staat und den aus diesem Verhältnis entspringenden Rechten einerseits und dem frühneuzeitlichen Indigenat andererseits besteht. Dabei kann gezeigt werden, dass Gesellschaften ihre politischen Machtpositionen gegenüber „fremdstämmigen“, etwa zuwandernden Personen abschirmten, indem sie sich auf indigenatrechtliche, ethnische Bestimmungen beriefen.
Anmerkung: Es handelt sich um die 2. überarbeitete Auflage der Dissertation.
1. Auflage siehe:
"https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2083".
Ausgangspunkt der politisch-ikonographischen Untersuchung, in deren
Zentrum zwei Staatsporträts König Maximilians II. von Bayern stehen, ist die Beobachtung, dass diese beiden Bildnisse grundsätzlich unterschiedliche Inszenierungsformen wählen. Das erste von Max Hailer gefertigte Werk zeigt Maximilian II. im vollen bayerischen Krönungsornat und greift eine tradierte Darstellungsweise im Staatsporträt auf. Es entstand zwei Jahre nach Maximilians II. Thronbesteigung und damit nach den revolutionären Unruhen der Jahre 1848/49 im Jahr 1850. Das zweite wurde von Joseph Bernhardt 1857 bis 1858 gemalt und im Jahr 1858 zum zehnjährigen Thronjubiläum des Monarchen erstmals präsentiert. Die Inszenierung ändert sich im zweiten Bildnis: Das bayerische Krönungsornat ist der Generalsuniform gewichen, ebenso weitere Details, die sich noch in der ersten Darstellung finden: Draperie und Wappen fehlen, der übliche bayerisch-königliche Thronsessel ist durch einen anderen ersetzt. In den Hintergrund gedrängt ist die Verfassung, immerhin seit 1818 staatliche Rechtsgrundlage des bayerischen Königreichs. Die beiden Staatsporträts Maximilians II. leiten offensichtlich von den Herrscherbildnissen im vollen bayerischen Krönungsornat seines Großvaters Maximilian I. und Vaters Ludwig I. über zu einer solchen in Uniform mit Krönungsmantel wie sie sich bei Napoleon III. und Friedrich Wilhelm IV. finden und wie sie sein Sohn Ludwig II. weiterführte. Es stellt sich somit die Frage, welche Faktoren zu diesem prägnanten Wandel in der Inszenierung Maximilians II. als König von Bayern führten. Die Arbeit geht der These nach, dass beide Darstellungen grundlegend auf eine reaktionäre, gegen die Revolution 1848/49 gerichtete Politik ausgelegt sind, wobei dieser reaktionäre Charakter in Maximilians II. Bildnis von 1858 noch eine Steigerung im Vergleich zu derjenigen von 1850 erfährt. Zudem wandelt sich die innenpolitisch-historische Ausrichtung des ersten Porträts bei der zweiten Darstellung des bayerischen Monarchen in eine außenpolitisch-progressive. Die Legitimation Maximilians II. begründet sich nicht mehr, wie bei ersterem, in der Geschichte und der Herrschaft der Wittelsbacher, sondern in seinen eigenen Errungenschaften und seiner eigenen Herrschaft. Dieser Wechsel der politischen Bildaussage fußt sowohl auf den politischen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb Bayerns als auch auf der Entwicklung des Staatsporträts in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach nur zehn Jahren wird so eine veränderte Botschaft über Maximilians II. Position und Machtanspruch ausgesendet.