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"Scharia". Dieses Einzige ist an sich weder uniform, noch evident. Einförmigkeit und Eindeutigkeit sind aber Weisen unseres Verständnisses von gesichertem Wissen. Doch fehlt dem Ausdruck Scharia, zumindest dem ersten Anschein nach, diese Klarheit und Eindeutigkeit. Dass dem nicht so ist, dass sie ein historisch erwachsenes Ereignis darstellt, welches einen näher bestimmbaren Anfang, eine rekonstruierbare Entwicklung und schließlich einen präzisierbaren Abschluss gehabt hat, dass die zeitgenössische Auffassung von Scharia eigentlich wiederum etwas Neuartiges zu sein scheint, dies ist das Thema dieser Explikationen. Denn die sogenannte hermeneutische Situiertheit des Gegebenen oder Gegenwärtigen ist von größter Bedeutung. Fehlt seine hermeneutische Situation, so kann geschichtlich Existierendes nicht erkannt, verstanden und eigentlich erlebt werden. Ohne eine vorausgehende historisch-hermeneutische Analytik jedoch, lässt sich weder die sogenannte gottgesetzte Ordnung, noch der geschichtliche Sinn einer islamischen Normativität verstehen. Den Sinn von Scharia verstehen wir nur, wenn sie innerhalb eines sinnstiftenden historischen Rahmens ins Bewusstsein getragen wird.
Chronische primäre Schmerzen im Kindes- und Jugendalter sind weit verbreitet. Das Risiko für die Chronifizierung von kindlichen Schmerzen erhöht sich, wenn die Eltern selbst unter chronischen Schmerzen leiden. Elterliche kognitiv-affektive und verhaltensbezogene Reaktionen auf die kindlichen Schmerzen spielen eine zentrale Rolle in der Chronifizierung und familialen Transmission der Schmerzen. Welche spezifischen Faktoren die elterlichen Reaktionen auf die kindlichen Schmerzen modulieren, ist bis dato allerdings unklar. Ziel der vorliegenden Dissertation ist daher die Analyse des elterlichen schmerzbezogenen Verhaltens (maladaptive Reaktionen wie Katastrophisieren und Zuwendung) hinsichtlich möglicher modulierender Faktoren sowohl auf Eltern- (top-down-Variablen) als auch auf Kindebene (bottom-up-Variablen). Dafür wurden differenzierende Stichproben generiert und mit Hilfe von validierten Fragebögen befragt. In Studie 1 wurde eine Stichprobe von N = 105 schmerzfreien Elternteilen aus der Allgemeinbevölkerung und N = 80 Elternteilen aus der Allgemeinbevölkerung mit selbstberichteten chronischen Schmerzen erhoben. Die Stichprobe von Studie 2 umfasste N = 118 Elternteile mit chronischen Schmerzen, Angstsymptomen oder beidem sowie deren N = 190 Kinder, in Studie 3 wurden N = 63 Mütter, Väter und Kinder (Eltern-Kind-Triaden mit jeweils N = 21 Müttern, Vätern und Kindern mit der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung) befragt. Nach der Überprüfung der Einsetzbarkeit der zentralen Erhebungsinstrumente auch in nicht-klinischen Samples wurden in Studie 1 die Reaktionen von schmerzfreien Eltern und Eltern mit selbstberichteten chronischen Schmerzen auf die Schmerzen ihrer Kinder mit anderen Stichproben sowie untereinander verglichen. Die Analyse der Einflüsse von top-down- und bottom-up-Variablen (elterliche und kindliche Schmerz- und Angstsymptomatik, elterliche und kindliche Somatisierung bzw. schmerzbezogene Beeinträchtigung sowie Alter und Geschlecht von Eltern und Kindern) auf die elterlichen
maladaptiven Reaktionen wurde in Studie 2 und Studie 3 mit Hilfe von hierarchisch linearen Modellen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass Eltern von Kindern mit chronischen
Schmerzen grundsätzlich stärker katastrophisierten als Eltern von gesunden Kindern. Außerdem zeigte sich, dass insbesondere top-down-Variablen wie elterliche Angst das Katastrophisieren und die Zuwendung der Eltern verstärken. Bottom-up-Variablen erwiesen sich ausschließlich in der Interaktion von kindlicher Schmerz- und Angstsymptomatik als verstärkender Faktor für die Katastrophisierungsneigung der Eltern. Demnach scheinen zentrale modulierende Faktoren für kognitiv-affektive und verhaltensbezogene elterliche Reaktionen im Kontext der Chronifizierung von kindlichen chronischen Schmerzen vor allem top-down-Variabeln wie die elterliche Katastrophisierungsneigung und Angstsymptomatik zu sein. Als potentielle Risikogruppen für die Entwicklung von chronischen Schmerzen lassen sich so neben Kindern von Eltern mit eigenen chronischen Schmerzen auch Kinder von Eltern mit Angststörungen und erhöhter Katastrophisierungsneigung benennen. Daher sollte die Elternrolle in Therapien von Erwachsenen eine ausreichende Berücksichtigung finden, um eine Reduktion der maladaptiven Reaktionen auf die Kinder zu erreichen und so einer Entwicklung von chronischen Schmerzen vorzubeugen. Auch die psychoedukative Einbindung der Eltern in die kindliche Schmerztherapie erscheint aufgrund der vorliegenden Ergebnisse unabdingbar, vor allem wenn die Kinder neben den chronischen Schmerzen auch unter komorbiden psychischen Störungen wie beispielsweise Angststörungen leiden.
Demokratietage oder Projektwochen bieten eine gute Gelegenheit, Makromethoden politischer Bildung zu erproben. Im simulativen Handeln können politische Prozesse aus der Akteursperspektive erlebt werden. Einen bemerkenswerten Ansatz eines derart praktischen Demokratie-Lernens bietet „Schule als Staat“.
Schule öffnen und vernetzen
(2022)
Schule bereitet junge Menschen aufs gesellschaftliche Leben vor. Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partner*innen können dabei eine wichtige Rolle einnehmen: Durch sie werden gesellschaftliche und politische Prozesse, Akteur*innen, Kontroversen und Orte des Engagements in ihren vielfältigen Facetten sicht- und greifbarer.
Die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen bereitet Schwierigkeiten bei der Anwendung und gefährdet die Rechtssicherheit. In vielen Rechtsnormen des Umweltrechts (u. a. UVPG) findet der unbestimmte Rechtsbegriff "voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen" Verwendung. In dieser Arbeit wird ein Beitrag zur Konkretisierung dieses Begriffes im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) geleistet. Dabei wird ein interdisziplinärer Forschungsansatz gewählt, der durch juristische, wie naturwissenschaftliche Methodik geprägt ist und dazu beiträgt das Schutzgut der Biodiversität genauer zu bestimmen. Dazu wird zunächst auf juristischer Ebene geprüft, ob aus dem UVPG sowie weiteren Rechtsnormen des Umweltrechts Informationen zur Konkretisierung dieses Begriffes zu gewinnen sind. Hiernach ergibt sich, dass der Erheblichkeitsbegriff insbesondere dazu dient, Bagatellfälle auszuklammern und Angleichungen zwischen den Rechtsnormen zu erreichen. Da die SUP seit 2005 geltendes Recht ist, ist es wichtig zu sehen, wie in der Gutachtenpraxis mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff umgegangen wird. Daher sind vier Umweltberichte gemäß -§14g Satz 2 Nr.5 UVPG überprüft worden. Es stellte sich heraus, dass die Umweltberichte weder in der Lage sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu Konkretisieren, noch wie es vom UVPG gemäß -§14g Satz 2 Nr.3 UVPG gefordert wird das Schutzgut der Biodiversität hinreichend darzustellen. Aus naturwissenschaftlicher Sicht wurden zunächst natürliche und anthropogene Auswirkungen auf die Biodiversität geprüft, um so die Faktoren zu ermitteln, die die Biodiversität besonders negativ zu beeinflussen vermögen. Demnach gilt es die Faktoren Habitatfragmentierung, Angleichungsprozesse (Biotic homogenization) und Intensität der Landnutzung im Rahmen der SUP frühzeitig zu vermeiden. Die "Convention of Biodiversity" zählt neben den Arten und Landschaften auch die genetische Ebene zum Begriff der Biodiversität. So ist es sinnvoll auch genetische Aspekte in die Schadensbewertung zu integrieren. Daher wurden in einer phylogeographischen Analyse die zwei Genorte Cytochrom Oxidase I und die Control Region der mtDNA des silbergrünen Bläuling, Polyommatus coridon (30 Populationen) untersucht. Es konnte gezeigt werden, dass genetische Analysen zwar wichtige Informationen für die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffes liefern, aber dennoch mit Vorsicht diesbezüglich zu behandeln sind. Letztendlich stellte sich heraus, dass die Konkretisierung des unbestimmten Rechtbegriffes der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sich im Rahmen der strategischen Umweltprüfung mehr als schwierig und in Hinblick auf der Konzeption der SUP wenig sinnvoll erweist.
Während deutsche Einwanderer sich nur bedingt gegen die Institution der Sklaverei aussprachen, zeigten sie in ihrer Sicht auf African Americans ein weit höheres Maß an Geschlossenheit in ihrer ablehnenden Haltung. Um die Divergenz zwischen der Wahrnehmung von Sklaverei und African Americans sinnvoll zu kontextualisieren und zu erklären, erscheint die Kategorie der race als erhellende Untersuchungseinheit, welche hilft, die einseitige Wahrnehmung auf der menschlichen im Vergleich zur institutionellen Ebene zu beleuchten. Da der Begriff race weit weniger ideologisch belastet ist als der Begriff des Rassismus, bietet er ein Instrument, welches die nötige Offenheit für verschiedene Erklärungsansätze besitzt. Als Arbeitsgrundlage dient dabei die Definition von Stephen Cornell und Douglas Hartman. Die Autoren betonen besonders stark den menschlichen Ursprung der Kategorie race, ein für diese Untersuchung besonders wichtiger Aspekt, weil er auf die soziale Eingebundenheit des Konzepts verweist. Als solches handelt es sich bei race um eine historische Einheit, die Diskussionen und Wandlungen unterworfen war. Menschen schufen diese Kategorie als distinktes Merkmal für eine Gruppe von Menschen, die sie so eindeutig als von sich selbst unterschiedlich darstellten und damit eine möglichst große und eindeutige Differenz schufen. Diese Vorüberlegungen bilden die Basis für den Kontext, in dem die deutschen Einwanderer ihre Unterschiedlichkeit zu schwarzen Menschen wahrnahmen und davon ausgehend diese als Menschen beurteilten, was häufig mit einer Bewertung der Institution der Sklaverei einherging, der viele der in Amerika lebenden African Americans unterworfen waren. Die Divergenz zwischen dem Selbst und dem Gegenüber schlägt sich dabei in den komplementären Konzepten von blackness und whiteness nieder. Im Zusammenhang mit den deutschen Immigranten spielen diese beiden Perspektiven eine wichtige Rolle, weil so die Denkmuster der Deutschen zum Teil aus ihrem Fokus auf das Anderssein ihres Gegenübers, also der blackness, und zum Teil aus dem Gefühl der eigenen besonderen Stellung, also der whiteness, zu erklären sind. Deutsche Einwanderer schlossen sich Argumentationsmustern aus der Literatur oder der Populärwissenschaft in unterschiedlichen Ausprägung sowohl direkt auch indirekt an, was darauf hindeutet, dass sie wohl mit Gedanken um die Thematik blackness bereits schon in der alten Heimat in variierender Intensität konfrontiert worden waren und damit ihre Äußerungen zu schwarzen Menschen, welche sie nach ihrer Ankunft in den USA trafen, auch auf Vorstellungen beruhten, die sie vor einem direkten Kontakt mit Schwarzen geformt hatten. In Anlehnung an die Diskussionen innerhalb der USA zu schwarzen Menschen wurde Blackness für die deutschen Einwanderer zu einer gesellschaftlichen Kategorie, mit der sie sich in unterschiedlichen Intensitätsgraden auseinandersetzten mussten, weil sie potentiell enorme Auswirkungen auf die verschiedensten Aspekte des Lebens haben konnte. Die Institution der Sklaverei als eine auf race basierende Arbeitsform spielte dabei eine wichtige Rolle, weil hier eine institutionalisierte Manifestation der rassistischen Hierarchisierung in der amerikanischen Gesellschaft existierte. Innerhalb dieser hierarchisierten Gesellschaft stellte die Distanzierung von schwarzen Menschen und, damit einhergehend, die Integration in die Gruppe der weißen Amerikaner eine grundlegende Tendenz dar. Die Kategorie whiteness gewann also enorm an Wichtigkeit für die Einwanderer, wobei die sich daraus ergebenden Folgen etwa in wirtschaftlicher Hinsicht nicht unbedingt der Realität entsprechen mussten, sondern auch auf subjektive Wahrnehmungen beschränkt sein konnten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die hohe Zahl der deutschen Immigranten, die eine latente Abneigung oder sogar offene Abscheu gegenüber African Americans zeigte. Dieser Anreiz zur Differenzierung in Weiße und Schwarze war im Zusammenhang mit der Diskussion um die Institution der Sklaverei nicht gegeben, denn dabei ging es vor allem den intellektuellen Deutschen primär um abstrakte Ideen wie Freiheit und Gleichheit, die sie dann ohne oder nur mit geringem Bezug zu schwarzen Menschen diskutierten. Solange also die Distanz zu African Americans und damit die Zugehörigkeit zur Kategorie whiteness gewahrt blieb, konnten die Deutschen ihre Meinungen gegen die Sklaverei äußern. Es ging dann nicht um das Wohl der Schwarzen, sondern um die Institution und die damit verbundenen abstrakten Prinzipien.