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Bei synthetischen Simulationsgesamtheiten handelt es sich um künstlichernDaten, die zur Nachbildung von realen Phänomenen in Simulationen verwendetrnwerden. In der vorliegenden Arbeit werden Anforderungen und Methoden zur Erzeugung dieser Daten vorgestellt. Anhand von drei Beispielen wird gezeigt, wie erzeugte synthetische Daten in einer Simulation zur Anwendung kommen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine der größten Nonprofit-Organisationen in Deutschland. Sie ist ein sehr heterogenes Gebilde aus (zum Zeitpunkt der Untersuchung) 22 Landeskirchen unterschiedlichen Bekenntnisses mit jeweils eigenen Organisationsstatuten und rechtlichen Regelungen. Lokale Anlaufpunkte für ihre 23,9 Millionen Mitglieder (Stand Ende 2010) sind die Gemeinden. Sie verwalten sich weitgehend selbständig und werden von gewählten und berufenen Ehrenamtlichen sowie dem oder den Geistlichen der Gemeinde geleitet. Ein Mitglieder- und Einnahmerückgang bewirkt steigende Anforderungen an die Gemeindeleitung und die Notwendigkeit umfassender organisatorischer Veränderungen, die einen groß angelegten Reformprozess in der EKD angestoßen hat. Dies führt u.a. zu Zusammenlegungen von Landeskirchen und Kirchengemeinden, Pfarrstellenkürzungen und einer Reduzierung kirchlicher Gebäude. Auch hiervon sind die Gemeinden und ihre Leitungsgremien betroffen. Ziel der Arbeit ist, vor diesem Hintergrund die Gemeindeleitung (mit Fokus auf den ehrenamtlichen Gemeindeleitern) und die Entscheidungsprozesse in den Leitungsgremien explorativ zu beleuchten. Die Betrachtung erfolgt aus einer verfügungsrechtlichen Perspektive und rückt damit die Handlungsspielräume, die Einstellungen und das Entscheidungsverhalten der ehrenamtlichen Gemeindeleiter in den Fokus. Zunächst werden die aktuellen Herausforderungen für die Gemeinden sowie die Themen und unterschiedlichen Ansätze in der Reformdebatte betrachtet. Es folgt eine Darlegung der Einflussmöglichkeiten der Gemeindeleiter auf die Situation ihrer Gemeinde. Hierzu werden die für die Dienstleistungsproduktion von Gemeinden relevanten Entscheidungsfelder, wichtige Kenngrößen für die Gemeindearbeit und die von den Gemeindeleitern beeinflussbaren Entscheidungsvariablen ermittelt. Es folgt eine Analyse der verfügungsrechtlichen Arrangements der 22 Landeskirchen der EKD für die Gemeindeleitung. Für den angestrebten Organisationsvergleich sind Regelungsaspekte von Interesse, deren Ausgestaltung in einzelnen Landeskirchen stark voneinander abweicht. Für die empirische Untersuchung werden konkret die drei Aspekte 'Grad der Selbständigkeit des Gemeindeleitungsgremiums', 'Einflussverteilung zwischen Pfarrern und Ehrenamtlichen im Gremium' sowie 'Haftungsregelungen für die ehrenamtlichen Gemeindeleiter' ausgewählt. Zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Ausgestaltung dieser drei Regelungsaspekte werden Hypothesen aufgestellt, die anhand von Fallstudien überprüft werden sollen. Hierfür wurden mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelisch-reformierten Kirche drei Landeskirchen selektiert, die in den genannten Bereichen sehr unterschiedliche Regelungen aufweisen. Den Kern der Arbeit bildet eine explorative vergleichende Untersuchung der unterschiedlichen verfügungsrechtlichen Rahmenbedingungen in den ausgewählten Landeskirchen und ihrer Auswirkung auf das Entscheidungsverhalten der ehrenamtlichen Gemeindeleiter. Auf der Basis von Interviews mit rechtlich versierten Vertretern der drei Landeskirchen werden die historischen Hintergründe für die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung sowie die praktische Relevanz und Anwendbarkeit der einzelnen Regelungen analysiert. Zusätzlich werden für die gemeindlichen Fallstudien wichtige Veränderungs- / Entscheidungsprozesse mit aktuell großer Bedeutung für die Gemeinden ermittelt. Dies sind konkret der Gemeindezusammenschluss, die Pfarrstellenbesetzung und die Durchführung einer großen Baumaßnahme. Für die gemeindliche Untersuchung wurden für jede der drei Landeskirchen drei bis vier Gemeinden (insgesamt 11) ausgewählt, die mindestens einen der drei genannten Prozesse gerade durchliefen oder abgeschlossen hatten. Für jeden ausgewählten Prozess wird damit in jeder Landeskirche mindestens ein Fall betrachtet. An die ehrenamtlichen Gemeindeleiter der selektierten Gemeinden adressierte Fragebögen geben Aufschluss zu ihren Motivstrukturen. Mittels eine Clusteranalyse werden dabei sechs unterschiedliche Gemeindeleitertypen mit verschiedenen Motiven und Schwerpunkten ermittelt und vorgestellt. Anhand von mit den ehrenamtlichen Vorsitzenden der Gemeinden geführten Interviews werden schließlich die durchlaufenen Entscheidungsprozesse beleuchtet. Auf Basis der Erkenntnisse aus den Interviews und den Fragebögen wird analysiert, wie sich die unterschiedlichen verfügungsrechtlichen Rahmenbedingungen in den drei Landeskirchen auf das Entscheidungsverhalten verschiedener Gemeindeleitertypen und damit auf die Entscheidungsprozesse und -ergebnisse in den Gemeinden auswirken. Dabei werden die zuvor aufgestellten Hypothesen anhand der vornehmlich qualitativen Auswertungen überprüft. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in die Reformdebatte eingeordnet und konkrete organisatorische Gestaltungsvorschläge abgeleitet.
Michel Foucaults Überlegungen zu Wahrheits- und Erfahrungsbüchern zugrunde legend, untersucht die Promotionsschrift Wechselwirkungen von Fremd- und Selbstrepräsentation, von Repräsentation und Subjektkonstitution und fragt ausgehend von diesen Zusammenhängen nach einer möglichen Poetik entsubjektivierender Erfahrungsbücher. Exemplarisch nachgezeichnet werden die oft paradoxalen Effekte dieser Wechselwirkungen zunächst anhand des kriminalisierenden und pathologisierenden Diskurses über Jenische und der daran anknüpfenden Ausarbeitung jenischer Subjektpositionen im Zuge der politischen Selbstrepräsentation der Schweizer Minderheit seit den 1970er Jahren. Die in diesem Kontext entstandenen literarisch-publizistischen Texte der Schweizer Autorin und ehemaligen jenischen Bürgerrechtlerin Mariella Mehr, in denen sich ebenfalls normalisierende, am Wahrheitsdiskurs orientierte Ausarbeitungen jenischer Subjektpositionen finden, werden als Wahrheitsbücher im Sinne Foucaults gelesen. An Mehrs späten Texten wird daran anschließend gezeigt, wie mittels einer Hyperbolisierung des Wahrheitsdiskurses in Kombination mit sich durchkreuzenden auto- und heteroreferentiellen Erzählverfahren der von Foucault im Interview mit Ducio Trombadori beschriebene entsubjektivierende Effekt eines Erfahrungsbuches erreicht werden kann.
An der IUT Nancy-Charlemagne (Université de Lorraine) erstellte Studienarbeit zu den Dienstleistungen der Universitätsbibliothek Trier insbes. für Studierende auf Grundlage eines 2012 von der Verfasserin vor Ort absolvierten Praktikums. Die Autorin untersucht im 1. Kapitel, welche Dienstleistungen die Bibliothek ihren Benutzern zur Verfügung stellt (Bestände und deren Zugänglichkeit, Öffnungszeiten, Lesesäle, Semesterapparate, Lehrbuchsammlung, Fotokopierer und Scanner, frei zugängliche Magazinbestände, Ausleihmöglichkeiten, Dokumentlieferdienste und Online-Fernleihe, Katalogbenutzung, PC-Pools, Arbeitsgruppenräume, Garderobenschränke u.a.m.) und analysiert im 2. Kapitel, wie die Bibliotheksbenutzer mit den angebotenen Dienstleistungen umgehen. Dabei nutzt sie die Ergebnisse einer von ihr konzipierten und im Mai 2012 durchgeführten Benutzerumfrage.
One of the main tasks in mathematics is to answer the question whether an equation possesses a solution or not. In the 1940- Thom and Glaeser studied a new type of equations that are given by the composition of functions. They raised the following question: For which functions Ψ does the equation F(Ψ)=f always have a solution. Of course this question only makes sense if the right hand side f satisfies some a priori conditions like being contained in the closure of the space of all compositions with Ψ and is easy to answer if F and f are continuous functions. Considering further restrictions to these functions, especially to F, extremely complicates the search for an adequate solution. For smooth functions one can already find deep results by Bierstone and Milman which answer the question in the case of a real-analytic function Ψ. This work contains further results for a different class of functions, namely those Ψ that are smooth and injective. In the case of a function Ψ of a single real variable, the question can be fully answered and we give three conditions that are both sufficient and necessary in order for the composition equation to always have a solution. Furthermore one can unify these three conditions to show that they are equivalent to the fact that Ψ has a locally Hölder-continuous inverse. For injective functions Ψ of several real variables we give necessary conditions for the composition equation to be solvable. For instance Ψ should satisfy some form of local distance estimate for the partial derivatives. Under the additional assumption of the Whitney-regularity of the image of Ψ, we can give sufficient conditions for flat functions f on the critical set of Ψ to possess a solution F(Ψ)=f.
Der Titel der Dissertation enthält bereits die inhaltlichen Vorgaben, die zu Grund gelegt werden. Wie nämlich gelingt es Eckhart insbesondere in seinen deutschen Predigten, den Erfahrungsbereich Gott zu verbalisieren? Bei der Untersuchung der Frage, wie Gott - dem eine eigene, den Menschen nur bedingt erfahrbare Wirklichkeit zugrunde liegt - wie er also zur Sprache gebracht werden kann, ist es erforderlich, sich über die Wirklichkeit und ihre Beziehungen zu Gott und den Menschen klar zu werden. Mir geht es darum, die Problematik des Verhältnisses von Mensch und Gott in Beziehung zum Glaubensleben in einer tiefen geistig-geistlichen Durchdringung transparent zu machen. Konkreter: Bei der Textuntersuchung geht es um die Interpretation sprachlicher Äußerungen im Hinblick auf die darin zur Sprache gebrachte Erfahrung der Wirklichkeit Gottes. Bereits in dieser groben Skizzierung wird deutlich, dass sich die Untersuchung nicht alleine auf eine wissenschaftliche Disziplin beschränkt, sondern in ihrem interdisziplinären Charakter Fragen der Germanistik, der Philosophie und Theologie gleichermaßen berührt. Die Aufgabenstellung der Dissertation an sich und der Versuch, sich Meister Eckhart und seiner Gedankenwelt in seinen deutschen Predigten zu nähern, implizierte bereits die dann zugrunde gelegte methodische Vorgehensweise. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand zwangsläufig Eckharts deutsches Predigtkorpus. Als textliche Grundlage habe ich mich für die Largier-Ausgabe entschieden, weil sie m. E. die am besten handhabbare Ausgabe war. Wichtig war für mich, Eckhart so oft als möglich selbst zu Wort kommen zu lassen. Das bedeutete eine dezidiert intensive Auseinandersetzung mit seinen Predigten einerseits und andererseits einer kritischen Würdigung der Sekundärliteratur. Den Gedankengang dieser weiter zu verfolgen und neue Deutungsebenen zu erschließen, gehörten ebenso zum methodischen Procedere. Zuerst war aber das geistig-geistliche Umfeld ME-´s in den Blick zu nehmen. Grundsätzlich ist zum Gesamtverständnis seines Werkes wichtig, ihn als Dominikaner zu begreifen. Zum Selbstverständnis dieses Bettelordens gehört seine intellektuelle Ausrichtung, die für Eckharts Erkenntnislehre fundamental ist: Demnach ist das Erkennen die Grundlage von Gottes Sein und steht sogar höher als das Sein. Wort und Intellekt haben Vorrang vor dem Sein. Gott ist das Sein dadurch, weil er denkt. Alles Sein ist abgeleitet vom Intellekt. Die Auseinandersetzung mit den theologisch-philosophischen Strömungen seiner Zeit war maßgebend für das weitere Verständnis von Eckharts Gedankenwelt. So wurden zunächst Fragen geklärt, wie Eckhart in seiner Zeit, nämlich der Schwelle zum 14. Jahrhundert, zu verorten ist. Ebenso wurden die Denker in ihrer Beziehung und Rezeption Eckharts vorgestellt: Plotin, Dionysius Areopagita, auf theologischer Seite insbesondere Augustinus und Albertus Magnus. Gleiches gilt für die weiblichen Vordenkerinnen Margarete Porete, Mechthild von Magdeburg und Schwester Hadewijch von Antwerpen. Wie sich Eckharts Christologie und theologische Anthropologie in seinen Predigten niederschlägt, welche Bedeutung er des Menschen Durchbruch und Sprung in Gottes Sphäre zubilligt, wie sich Gottesgeburt im Menschen ereignet und damit neue Wirklichkeiten konstituiert, wurden weiterhin dargelegt. ME ist nicht leicht zu fassen und festzulegen. Er, der selbst kein eigenes Lehrsystem und keine Dogmen entwickelt hat, lässt sich in keine Schablone pressen. Am ehesten greifbar ist Eckhart, wenn man erkennt, dass für ihn Sprache mehr ist als ein Vehikel, um göttliche Botschaften in Alltägliche zu transformieren. Bei Eckhart transzendiert Sprache selbst: Sprache beschreibt eine Wirklichkeit, die selbst wiederum Teil der Wirklichkeit ist. Gott kommuniziert nicht nur informierend, sondern sich selbst, Kommunikation ist Beziehungstheologie im trinitarischen Sinne, die gleichzeitig neue Wirklichkeiten schafft.
Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.
Recht als begründete Ableitung aus politisch Vorentschiedenem und Politik als autokratischer Erstentscheid blicken als zwei Welten aufeinander, mit verschiedenen Augen und auf jeweils für sie verschiedene Gegenstände. Strukturelle Unterschiede, aber auch die gegenseitige Durchdringung von Recht und Politik hebt der Verfasser hervor und versteht Rechtspolitik auch als Kampf für die Belange eines konsistenten Rechtssystems. Politik erscheine heute nicht mehr als der große Integrationsentwurf, sondern als Lavieren zwischen den Zwängen aller anderen Funktionssysteme der Gesellschaft. Grundlegend den Zustand unserer Demokratie hinterfragend mahnt der Verfasser, das Recht und die Juristen dürften nicht uneingeschränkt auf eingefahrene Kontrollmechanismen vertrauen, wenn der verfassungsrechtliche Sozialstaatsauftrag unter dem Standortwettbewerb und der wirtschaftlichen Funktionslogik ins Wanken gerate und Verantwortung zunehmend an Private delegiert werde.
Dürfen Frauen aus islamischen Kulturkreisen aus freien Stücken heiraten? Ist die "Zwangsehe definitiv unislamisch"? Warum verabschiedete jedoch die "Deutsche Islamkonferenz" im April 2012 eine "Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsheirat"? Warum nehmen Frauenrechtlerinnen wie Serap Çileli, Necla Kelek oder Seyran Ate so engagiert Stellung gegen das Phänomen Zwangsheirat im islamischen Kulturkreis? Liegt die Problematik vor allem in Traditionen, unzureichender Bildung, mangelnden materiellen Resourcen, in Machtmissbrauch oder doch in der Religion begründet? Auf der UNO-Welt-Konferenz des Jahres 2000 in Peking wurden Zwangsehen erstmalig als Verletzung der Menschenrechte anerkannt. In Deutschland wurden sie mit dem 01.07.2011 unter -§ 237 StGB ins Strafrecht aufgenommen; sie können nun in Deutschland mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verlässliche Statistiken zur Zahl der Zwangsehen in westlichen Ländern existieren zwar nicht; in einzelnen Städten wie Berlin oder Hamburg werden allerdings mehrere Hundert Fälle pro Jahr dokumentiert. Ihren Opfern gebührt unsere volle Unterstützung, und auch innerhalb der islamischen Gemeinschaften sollte die Problematik der Zwangsehe beständig thematisiert werden.