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Zeugen die ein Tatgeschehen nicht beobachtet, sondern nur auditiv wahrgenommen haben, werden als Ohrenzeugen bezeichnet. Im Rahmen des Strafverfahrens erhalten Ohrenzeugen die Aufgabe, die Täterstimme im Rahmen einer akustischen Wahlgegenüberstellung (Voice Line-up) wiederzuerkennen. Die forensische Praxis zeigt, dass Ohrenzeugen diese Aufgabe unterschiedlich gut bewältigen können, ohne dass sich ein klares Muster erkennen lässt. In der Ohrenzeugenforschung gibt es jedoch Hinweise, dass musikalische Ausbildung die Fähigkeit zur Sprechererkennung verbessert.
Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob das Ausmaß musikalischer Wahrnehmungskompetenz eine Prognose der Sprechererkennungsleistung erlaubt.
Um dies zu prüfen, nahmen 60 Versuchspersonen sowohl an einem „Musikalitätstest“ in Form der Montreal Battery for the Evaluation of Amusia (MBEA) als auch an einem target present Voice Line-up teil. Mittels Regressionsmodellen konnte bestimmt werden, dass die Wahrscheinlichkeit für eine korrekte Sprechererkennung steigt, je höher das Testergebnis der MBEA ausfällt. Dieses Testergebnis ermöglicht eine signifikante Prognose der Sprechererkennungsleistung. Die ebenfalls mittels Fragebögen erhobene Dauer der musikalischen Ausbildung erlaubt hingegen keine signifikante Prognose. Das durchgeführte Experiment zeigt auch, dass die Dauer der musikalischen Ausbildung das Testergebnis im Musikalitätstest nur eingeschränkt erklärt.
Diese Beobachtungen führen zu dem Schluss, dass bei einer Bewertung von Ohrenzeugen ein direktes Testen von musikalischer Wahrnehmungsfähigkeit einer Inferenz auf der Basis musik-biografischer Angaben vorzuziehen ist.