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Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Denkmalkult in der aufstrebenden deutschen Indsutrieregion des Kaiserreichs (1871 - 1918). Denkmalprojekte dienten als Plattform für die Bezeugung und Selbstvergewisserung von Werten wie nationale Gesinnung und Bürgerlichkeit unter Nutzung nationaler, indstrieller und lokaler Symbole. Der zweite Teil enthält ein Verzeichnis der zwischen 1871 und 1918 errichteten kommunalen Denkmäler im Ruhrgebiet.
Mit der Rechtsentwicklung der jüdischen Minderheit wird ein wesentliches Problem der Herausbildung der modernen Gesellschaft angesprochen. Am Beispiel des strukturell rückständigen Mecklenburgs läßt sich eindrucksvoll sehen, wie langwierig und widersprüchlich die gleichberechtigte Aufnahme einer nichtchristlichen Bevölkerungsgruppe in einem Territorium war, dessen ritterschaftlichen Eliten ein konfessionelles Selbstverständnis von Staat und Gesellschaft hatten. Anders aber als zu erwarten war, gab es im Rahmen der Landespolitik durchaus Chancen für eine dauerhafte Emanzipation der Juden, als die Landesgesetzgebung das Großherzogtum zweimal - 1813 und 1849 - mit an die Spitze der Emanzipationspolitik in Deutschland brachte. Die scharfen Einschnitte machen Mecklenburg zu einem Muster, das in besonderer Weise das Auf und Ab des jüdischen Emanzipationsprozesses in den deutschen Ländern symbolisiert. Wie die Arbeit zeigt, spielte christlich hergeleitete Judenfeindschaft im protestantischen Mecklenburg wohl eine große Rolle; die Ursachen für die Widerstände gegen eine Emanzipation der Juden aber waren eher dort zu suchen, wo konservative ständische Eliten nicht bereit waren, ihren Sonderstatus zugunsten einer strukturell offenen Gesellschaft aufzugeben. Hinsichtlich der Quellenbasis konnte der Autor auf eine Vielzahl zufällig erhalten gebliebener jüdischer Selbstzeugnisse zurückgreifen, so daß biographische Skizzen entstanden, die vielschichtige Einblicke in das sich wandelnde Selbstverständnis mecklenburgischer Juden zulassen und den überraschend großen Eigenanteil der jüdischen Führungsschicht am Prozeß ihrer rechtlichen Gleichstellung sichtbar machen.
Diese Dissertation gliedert sich in zehn Kapitel. Nach einem einleitenden Kapitel stelle ich die historischen Rahmenbedingungen der Arbeit der katholischen Missionare in Deutsch-Ostafrika vor (ethnische und soziale Gliederung, wirtschaftliche Lage, Grundzüge der Verwaltung). Dieses Kapitel thematisiert zudem die Situation der in der Kolonie engagierten katholischen Missionsorden und ihrer Missionsmethoden. Das dritte Kapitel untersucht die grundlegenden diskursiven Komponenten des missionarisch-männlichen Selbstverständnisses. Diese Diskurse kontrastieren meistens säkulare Diskurse. Sie bestehen einmal aus der missionarischen Adaption des katholischen Kulturdiskurses, dem christlichen Askesediskurs, modifizierten Rassediskursen, der Übernahme nationalistischer Paradigmen und den diskursiven Abgrenzungsversuchen gegenüber dem geschlechtlichen 'Anderen', repräsentiert durch die Missionsschwestern. Alle die hier untersuchten Diskurse werden in ihrer Entwicklung bestimmt durch eine Wechselwirkung zwischen heimatlichen Vorgaben und kolonialen Erfahrungen. Sie basieren auf einer dichotomischen Unterscheidung zwischen dem religiös, ethnisch und geschlechtlich kodierten 'Eigenen' und 'Anderen' und bilden die Grundlage des missionarischen Eigen- und Fremderlebens. Der vierte Hauptteil der Arbeit untersucht Konstruktionen ethnischer und religiöser Alteritäten auf dem ostafrikanischen Missionsfeld. Zwei Hauptgruppen von Gegnern sind zu unterscheiden: die "Medizinmänner/ Zauberer" und die Vertreter des ostafrikanischen Islam. Teil fünf untersucht die in den Quellen vorgestellten zentralen Methoden der missionarischen Verkündigungsarbeit. Es geht dabei besonders um die Versuche ein konfessionelles Eheideal in einer polygamen Gesellschaft zu verkünden. Zudem werden die Bedeutung der christlichen Caritas für die Konversion der OstafrikanerInnen und die Kinder- und Schulerziehung in den Blick genommen. Das folgende sechste Kapitel behandelt die Frage nach den missionarischen Umwelten und ihrem Einfluss auf die Konstruktion missionarischer Männlichkeiten. Zum einen tritt der Missionar in den Quellen als Eroberer der ostafrikanischen Flora und Fauna auf. Andererseits wird er als ständig Reisender vorgestellt. Zudem zeigen sich in den Quellen diskursive Strategien der symbolischen und repräsentativen Setzung von Heimat (Berichte über die Umstände und Mühen bei Stationsgründungen und über liturgische Feiern). Der siebte Teil der Dissertation untersucht die Wahrnehmung der sozialen Verfasstheiten der traditionellen ostafrikanischen Lebensräume. Wie wurden die OstafrikanerInnen von den Missionaren unter der Perspektive der Intelligenz, ihrer Bildungsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft bewertet? Und was waren die Hauptkritikpunkte des missionarischen Moraldiskurses über die Indigenen in der ostafrikanischen Kolonie? Teil acht der Arbeit versucht, die Rolle der eigenen als auch der geschlechtlich und ethnisch anderen Körper für die Konstruktion missionarischer Männlichkeit auszuloten. So soll geklärt werden, wie afrikanische Nacktheit bewertet wurde. Zudem werden traditionelle Körperperformanzen der OstafrikanerInnen wie Gesänge und Tänze im Hinblick auf die Wahrnehmung und Wertung durch die asketisch ausgerichteten Missionare untersucht. Ein dritter Teil dieses Kapitels widmet sich der Bedeutung der Körperhygiene für das missionarische Selbst und den Versuchen, diese Vorgaben auf die koloniale Umwelt zu übertragen. Die Kritik am indigenen Umgang mit dem eigenen Körper findet ihren Höhepunkt in der Beschreibung und moralischen Abwertung afrikanischer Sexualität im Umfeld traditioneller Beschneidungsriten. Eine theoriegeleitete Schlussreflexion wirft einen Blick auf die den Formen missionarischer Männlichkeit zugrunde liegenden Machtkonzepte und ihre Bedeutung im kolonialen System. Dieser Abschnitt der Arbeit versucht eine Zusammenschau der bereits aus den vorhergehenden Kapiteln bekannten Fakten und Ergebnisse. Das letzte Kapitel bietet eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
Untersucht wird die Geschichte des Führerkorps des nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienstes von seinen Anfängen im Freiwilligen Arbeitsdienst der Weimarer Republik bis zu den Traditionsverbänden der ehemaligen Führer in der Gegenwart. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sozial- und Institutionsgeschichte des Führerkorps, die um alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte ergänzt werden. Auf der Grundlage einer statistischen Auswertung von 1000 Personalakten werden die Zusammensetzung und die Sozialstruktur des Führerkorps, seine "Gleichschaltung" sowie seine Beziehungen zu Militär, Nationalsozialismus und Kirche analysiert. Als Folie für die Interpretation dient der Vergleich mit anderen Berufsgruppen sowie den Führerkorps anderer NS-Organisationen. Aufbauend auf dieser prosopographischen Untersuchung wird anhand von zeitgenössischen und autobiographischen Äußerungen von Arbeitsdienstführern erklärt, warum der Arbeitsdienst so positiv erlebt wurde, daß er Teil der Identität vieler Führer wurde, und welche Faktoren zur Entstehung einer Gemeinschaft unter den Führern beitrugen, die bis in die jüngste Vergangenheit hinein bestand. Das primäre Interesse gilt hierbei den Mechanismen, mit denen der totalitäre NS-Staat bei den Angehörigen seiner unteren und mittleren Führungs- und Trägerschichten Loyalität erzeugte und erhielt. Schließlich wird die Rolle der Führer im Lageralltag und in der Lagererziehung des Reichsarbeitsdienstes betrachtet. Die Strukturen der Lager und die zu konstatierende Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität der Lagererziehung lassen dabei Schlüsse auf Charakter und Funktion des Arbeitsdienstes im "Dritten Reich" zu.
In den Rheinlanden agierten in der Frühen Neuzeit zahlreiche Räuberbanden. Trotz zahlreicher Hinweise auf Bandenaktivitäten scheitert eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen dieser kollektiven Delinquenz jedoch an einer ungleichmäßigen Quellenüberlieferung; denn ausführliche Informationen, beispielsweise über das Deliktspektrum oder die bevorzugten Opfer, fehlen ebenso wie erschöpfende Auskünfte über die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit. Die wichtigste Grundlage bilden daher die Actenmäßigen Geschichten, die eine Übersicht der angeklagten Verbrechen enthalten. Die Vielzahl an Delikten, die hingegen nicht zur Anklage gelangten, erschließt sich allerdings nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf jene Bandenmitglieder, die nicht am Hauptverfahren beteiligt waren; über sie, ihre Straftaten und ihre Funktion innerhalb der Bande werden wir nicht unterrichtet. Aus diesen Gründen ist es schon als ausgesprochener Glücksfall zu bezeichnen, daß zumindest für die zwischen 1796 und 1802 agierende Schinderhannesbande vollständige Ermittlungsakten vorliegen. Zwischen 1796 und 1802 verübte sie mindestens 211 Verbrechen. Den Höhepunkt ihrer Aktivitäten entfaltete die Bande zwischen dem Herbst 1799 und dem September 1801: Mit seiner Bande erstürmte Bückler in diesen Jahren die Häuser begüterter Kaufleute oder überfiel auf offener Landstraße die Reisenden. Durch Brandbriefe, die er mit "Johannes durch den Wald" unterzeichnete, erpreßte er größere Geldsummen und stellte "Sicherheitskarten" aus, die den Besitzern sicheres Geleit garantieren sollten. Die Opfer der Bande wurden bei den Aktionen in der Regel brutal mißhandelt; einige Personen wurden sogar ermordet. Alle Versuche der Behörden, der Bande das Handwerk zu legen, schlugen zunächst fehl. Die Wende erfolgte 1801, als die Einwohner von Staudernheim und Obermoschel erstmals gegen die Räuber vorgingen; in der Folgezeit mißlangen viele Verbrechen. Auch die damaligen Justizorgane erhöhten permanent den Fahndungsdruck und engten so den Operationsraum mehr und mehr ein. Mit den noch verbliebenen Komplizen setzte sich der Schinderhannes auf das rechte, vermeintlich sicherere Rheinufer ab, um sich so dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Hier wurde er jedoch am 31. Mai 1802 in der Nähe von Wolfenhausen von kurtrierischen Behörden verhaftet und an die Franzosen ausgeliefert. In seinen Verhören gab er bereitwillig Auskunft über seine Verbrechen und nannte alle daran beteiligten Komplizen, die ebenfalls nach und nach ergriffen wurden. Die umfassenden Aussagen der Bandenmitglieder ermöglichen nicht nur eine Fallstudie zur Schinderhannesbande, sondern gewähren darüber hinaus Einblick in die verschiedenen Erscheinungsformen der kollektiven Delinquenz an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert: Die damaligen Räuberbanden bildeten keine hierarchischen Organisationen, an deren Spitze ein Räuberhauptmann stand. Vielmehr handelte es sich um "lockere Gesellungen", die nur bei schweren Verbrechen in größeren Verbänden auftraten. Meistens arbeiten die Mitglieder jedoch auf eigene Rechnung oder in kleineren Gruppen, die nicht mehr als drei Personen umfaßten. Ihre Mitglieder rekrutierten die Banden zu einem überwiegenden Teil aus den vagierenden Bevölkerungsschichten. Trotz zahlreicher Rückschläge ermöglichte die Verhaftung des Schinderhannes die Festnahme noch flüchtiger Bandenmitglieder zu veranlassen. Dabei kooperierten die französischen Behörden eng mit den rechtsrheinischen Stellen, so daß sich schon nach relativ kurzer Zeit weitere Erfolge einstellten: Ende November 1802 saßen in den Mainzer Gefängnissen fast ein hundert Personen. Nach Abschluß der Ermittlungen eröffnete das Mainzer Spezialgericht schließlich am 23. Oktober 1803 das Verfahren gegen 68 Angeklagte und verhandelte die in der Anklageschrift zusammengestellten Klagepunkte. Den 132 Zeugen der Anklage stellten die neun Anwälte, welche die Mandate der Angeklagten übernommen hatten, 202 Zeugen der Verteidigung gegenüber. Nach langandauernden Beratungen " das Spezialgericht mußte in nahezu 700 Einzelpunkten über die individuelle Schuld jedes Angeklagten befinden " erging am 20. November 1803 das Urteil: 19 Bandenmitglieder, unter ihnen auch Johannes Bückler, wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt, 24 Angeklagte erhielten zum Teil langjährige Gefängnisstrafen; die übrigen Angeklagten sprach das Spezialgericht frei. Die Todesurteile wurden einen Tag später vor einer großen Zuschauermenge vollstreckt. Endgültig unterbinden konnten die Behörden die Aktivitäten von Räuberbanden am Rhein nicht; schon im Mai 1803 war zum Beispiel im Soonwald eine neue Bande unter Führung von Peter Schwarz aktiv, und Berichte über die Aktivitäten von Räuberbanden sollten auch in den folgenden Jahren nicht enden. Offene Straßenüberfälle oder Raubzüge mit hoher Personalstärke sind für das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts allerdings nicht mehr belegt. Statt dessen verlegten die Räuber die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit auf Einbruch und Diebstahl.