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Verfuegen die USA ueber eine Sicherheitsstrategie fuer Suedostasien? Die grosse Mehrheit der Experten vertritt die Auffassung, dass sich die Politik Washingtons vor allem an tagespolitischen Erfordernissen orientiert. Entscheidungen werden demnach ad hoc gefaellt. Unklar ist dabei, von welchen Kriterien solche Bewertungen abhaengig gemacht werden: Was ist eine Strategie? An diesem Punkt setzt die vorliegende Abhandlung an und kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der USA in Suedostasien sicherheitsstrategischen Kriterien gerecht wird. Die Dissertation soll in drei Gebieten einen Beitrag zum Forschungsstand der politikwissenschaftlichen Teildisziplin der Internationalen Beziehungen leisten: Fuer den Begriff der Strategie werden, erstens, konkrete Messkriterien entwickelt. Innerhalb des realistischen Paradigmas wird, zweitens, der Forschungsstrang des funktionalen offensiven Realismus herausgearbeitet. Gezeigt wird, dass eine Akteursoeffnung auch unter systemischen Bedingungen moeglich ist, wozu methodisch die Instrumente der Impulsverarbeitung und Impulsumsetzung entwickelt werden. Der dabei entstandene idealtypische, theoretisch aufgeladene Strategiebegriff wird so formuliert, dass er fuer weitere Arbeiten, die sich mit staatlicher Sicherheitspolitik befassen, verwendbar ist. Empirisch traegt die Dissertation, drittens, zur Aufarbeitung des amerikanisch-chinesischen Wettbewerbs um Macht und Einfluss in Suedostasien bei. Dabei werden saemtliche bilateralen Beziehungen Chinas und der USA im ASEAN-Raum analysiert und aufeinander bezogen.
Der terroristische Anschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hat nicht nur den Themenkatalog der internationalen Politik durcheinandergebracht, sondern auch das Völkerrecht vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Traditionell versteht man das Völkerrecht als ein Recht der zwischenstaatlichen Beziehungen. Terroristen werden als Kriminelle gesehen, die es mit allen Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen gilt. Freilich versagen die üblichen Methoden der internationalen Zusammenarbeit, wenn ein Staat terroristischen Handlungen seine Rückendeckung gibt. Es bereitet erhebliche Schwierigkeiten, ein derartiges Komplizentum richtig einzuordnen. Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht heute die Frage, ob Afghanistan durch die Usama bin Laden gewährte Unterstützung selbst einen bewaffneten Angriff gegen die USA geführt hat, der die USA nach Artikel 51 der UNO-Charta zur Selbstverteidigung berechtigt.