Die globale Vernetzung, der Flächennutungs- und Klimawandel sind zentrale Aspekte bei der Ursachenanalyse der zunehmenden Homogenisierung von Biozönosen und dem weltweiten Verlust von Biodiversität. Von großer Bedeutung sind dabei Arten, die in sich ein weiträumiges Verbreitungspotential mit einem hohen ökologischen, zum Teil in Verbindung mit einem hohen ökonomischen, Schadpotential vereinen " so genannte invasive Arten. Aufgrund ihrer Eigenschaften bilden sie einen wichtigen Schnittpunkt von Ökologie, Ökonomie und Soziologie in Theorie und Praxis. Im Zuge der steigenden Anzahl von biologischen Invasionen weltweit und dem interessanten, interdisziplinären Charakter des Forschungsfeldes, ist dessen Analyse ein bedeutendes Top-Thema internationaler Forschung geworden. Die durch invasive Arten verursachten Schäden sind enorm: So werden die jährlichen Schäden für die USA, Südafrika, das Vereinigte Königreich, Brasilien und Indien auf insgesamt 336 Milliarden US Dollar geschätzt. Nach einem Bericht der EU Kommissionrnbeläuft sich für die Europäische Union die Summe aller Schäden die durch invasive Arten verursacht werden auf jährlich 12 Mrd. Euro. Folglich stellen invasive Arten zugleich einen zunehmend wichtigeren, rechtlichen Regelungsgegenstand auf den unterschiedlichsten Ebenen (international, europäisch, national) dar. In dieser Dissertation wird die Bedeutung von Verbreitungsmodellen als Analyseund Präventions-Instrument in der naturschutzfachlichen Risikoabschätzung verdeutlicht. Ferner wird die Einsatzmöglichkeit von Modellen für die rechtliche Einstufung von Arten und als Ermessensgrundlage bei der Bewilligung von Kostenersatzansprüchen nach entstandenen Schäden aufgezeigt. Zwei ökonomisch bedeutsame Käferarten wurden zur Veranschaulichung als Modellorganismen ausgewählt: Der für die biologische Schädlingsbekämpfung absichtlich eingeführte Asiatische Marienkäfer Harmonia axyridis und der vorwiegend mit Holzverpackungsmaterialien global verschleppte AsiatischernLaubholzbockkäfer Anoplophora glabripennis. Beide Organismen sind in der EU alsrngebietsfremde Arten mit einem hohen Schadpotential einzustufen, haben jedoch einen sehr unterschiedlichen rechtlichen Status inne. Harmonia axyridis wird in Europa kommerziell vermarktet und darf in Deutschland mit Genehmigungsvorbehalt im Freiland ausgebracht werden, wohingegen Anoplophora glabripennis in der EU als zu bekämpfender Quarantäneschadorganismus geführt wird. Für beide Insekten gibt es derzeit keinen praktikablen Rechtsanspruch auf Schadenshaftung bzw. Entschädigungen. Neben der Erstellung von Verbreitungsmodellen nach naturwissenschaftlichen Kriterien, wird dieser Tatbestand erörtert und entsprechende Verbesserungsansätze für die Normsetzung und -anwendung präsentiert.
Es wurden Staubmessungen in der Luft eines Putenmaststalls mit dem Ziel der Charakterisierung der Höhe und des Verlaufs besonders der Feinstaubfraktion PM 10 (Particulate Matter 10, Partikel, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 -µm ist) und der einatembaren Staubfraktion (ID bzw. PM 100) im Laufe eines Mastdurchganges durchgeführt. Zur Erfassung von PM 10 wurde das für Emissionsmessungen bereits etablierte Messsystem DIGITEL HVS DHA-80 eingesetzt, um es auf Eignung unter Stallbedingungen zu testen. Die Ansaughöhe zur Probenahme betrug 2 m über Grund. Parallel dazu wurde die einatembare Staubfraktion mit einem in der Arbeitsmedizin gebräuchlichen, stationär positionierten Personal Sampler (IOM-SKC-Messsystem) erfasst. Anlass der Erfassung der Staubkonzentrationen war der unbefriedigende Kenntnisstand bezüglich der Zuordnung der Emissionen zur Quelle "Tierstall" und bezüglich der Quantitäten der Staubfrachten. Ein wesentlicher Grund für die bislang geringe Anzahl von Feinstaubmessungen in Tierhaltungen liegt in dem Fehlen standardisierter Messverfahren für diese Komponente, was zudem den Vergleich der bisherigen Messergebnisse erschwert. Der Wert der genauen Kenntnis der Konzentrationen der partikelförmigen Emissionen besonders Feinstaub (PM 10) in und aus landwirtschaftlicher Nutztierhaltung liegt in der Einschätzung des Gefährdungspotentials für den Menschen unter Berücksichtigung umwelthygienischer und umweltrechtlicher Aspekte. Letztere werden unter anderem durch das Vorsorgeprinzip im Bundes-Immissionsschutzgesetz dargestellt, wobei die Minderung der von Tierhaltungen ausgehenden Emissionen bereits wichtiger Bestandteil nationaler und europäischer Luftreinhaltepolitik ist. So beschäftigen sich Umwelt- und Arbeitsmediziner aufgrund des Verdachts erhöhter Prävalenz umweltbezogener Beschwerdebilder wie Störungen im Bereich der Atemwege in Regionen mit spezialisierter Tierhaltung und bezüglich des Auftretens als arbeitsschutzrelevanter Arbeitsstoff verstärkt mit diesem Feinstaub. Darüber hinaus werden die Daten von den Behörden als Entscheidungshilfe für die Bewilligung neuer Stallbauten benötigt, um Anwohner vor möglichen negativen Einflüssen zu bewahren. Derzeit wird davon ausgegangen, dass PM 10 aus Nutztierhaltungen, aufgrund der durch die Abstandsregelung der TA Luft (2002) greifenden Verdünnungseffekte keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwohnern hat. Diese Annahme ist allerdings bisher nicht durch ausreichende Messungen abgesichert. Die im Rahmen der Arbeit durchgeführten Messkampagnen haben zusammen mit der Literaturrecherche ergeben, dass das Messsystem DIGITEL HVS DAH-80 zur Erfassung von PM 10-Konzentrationen in Geflügelstallungen als geeignet bewertet werden kann. Die über 24 Stunden maximal erfasste mittlere PM 10-Konzentration beträgt 2,44 mg•m-3, der Durchschnitt liegt bei 1,27 mg•m-3, wobei die PM 10-Konzentrationen im Tagesverlauf tagesrhythmische Ereignisse widerspiegeln. Die ebenso über 24 Stunden erfassten ID-Konzentrationen liegen in Bereichen von 0,83 mg•m-3 bis 4,34 mg•m-3. Beide Staubfraktionen wurden im Hinblick auf bekannte Arbeitsplatz-Grenzwerte (AGW) sowie in Bezug auf umweltrechtliche Aspekte bewertet. Da bisher keine berufsbezogenen Grenzwerte existieren, wurden die beiden Staubkonzentrationen als arbeitsschutzrelevante Arbeitsstoffe mit den allgemein gültigen Grenzwerten der GefStoffV von E-Staub (einatembarer Staub) und A-Staub (Alveolengängiger Staub) mit einem AGW von 10 mg•m-3 bzw. 3 mg•m-3 verglichen. Selbst die bestimmten maximalen Tages-Konzentrationen liegen unterhalb dieser AGWs. Von ausgewählten Staubproben beider Fraktionen wurden die Aktivitäten der ebenso zu den umwelthygienisch bedeutenden Luftinhaltsstoffen zählenden Endotoxine ermittelt und mit bekannten Werten aus der Literatur verglichen. Für diese biologische Komponente besteht derzeit kein Grenzwert, sondern nur Orientierungswerte, die von 50 EU•m-3 bis 1.000 EU•m-3 reichen. Mehr als die Hälfte der ermittelten Endotoxinaktivitäten im E-Staub lagen unterhalb von 1.000 EU•m-3, die der analysierten PM 10-Teilfilter lagen im Bereich von 150 EU•m-3 bis 3.500 EU•m-3. Bei umwelthygienischen oder arbeitsmedizinischen Fragestellungen sollte die Qualität der Staubfraktionen zunehmend im Fokus der Messungen stehen, da diese aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren eine erhebliche Variabilität aufweisen kann. Die weitere Bearbeitung des relativ neuen Arbeitsgebietes PM 10 im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung erfordert zudem eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen zwischen den beteiligten Disziplinen der Wissenschaft und Forschung aber auch mit Gesetzgebern und Genehmigungsbehörden.