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Deutschland befindet sich mitten im demographischen Wandel, woraus sich tiefgreifende, langfristige Auswirkungen sowohl auf das Konsumverhalten als auch auf die Konsumstruktur ergeben. Vorliegende Arbeit fokussiert die Veränderung der Nachfragepotentiale im Tourismus, die aus dem demographischen Wandel resultieren. Ziel war es, Daten zur demographischen Entwicklung mit zu erwartenden Veränderungen ausgewählter sozioökonomischer Faktoren und hierbei konkret der Haushaltsgröße, des Bildungstandes sowie des Äquivalenzeinkommens zu verbinden und systemendogen zu erklären.
Mit Hilfe eines mehrstufigen Verfahrens wurde dargelegt, wie sich die relevanten sozioökonomischen Faktoren im Zuge einer alternden Gesellschaft verändern und welche Konsequenzen sich daraus für die quantitative, strukturbedingte Nachfrage nach touristischen Leistungen bis zum Jahr 2030 ergeben. Die ökonometrische Grundlage für die Prognosen bilden unterschiedliche binär-logistische Regressionsanalysen auf der Basis der Scientific Use Files der Reiseanalyse 2010, woraus sich Wahrscheinlichkeiten für die Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Reise, einer Kurzreise sowie an unterschiedlichen Reisearten generieren lassen. Die additive Form des Modells der logistischen Regression macht es dabei möglich, den Fokus auf einen sozioökonomischen Faktor oder auf das Zusammenspiel mehrerer Variablen zu setzen und somit die Wirkungsstärke der einzelnen Faktoren auf die Nachfrage zu bestimmen.
Bei der Berechnung der künftigen Anzahl an Reisenden, führt die Endogenisierung der Struktureffekte altersklassenübergreifend zu (deutlich) höheren Prognoseergebnissen als im Falle einer rein demographischen Betrachtung. Für die Teilnahme an einer Reise mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen prognostiziert das Modell unter ausschließlicher Berücksichtigung des demographischen Wandels bis zum Jahr 2030 eine Abnahme der Reisenden um 4,16 Prozent. Bezieht man die Entwicklungstendenzen der Haushalte sowie der Einkommens- und Bildungsstruktur mit ein, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Der demographisch bedingte Rückgang wird nicht nur ausgeglichen, sondern es kommt zu einer Zunahme der Reisenden um 7,49 Prozent. Prognosen zur Anzahl der Kurzreisenden bzw. zur Teilnahme an ausgewählten Reisearten zeigen ähnliche Ergebnisse. Auch hier wirken die Struktureffekte dem demographischen Wandel bei der Nachfrage nach touristischen Leitungen deutlich entgegen.
Bei Albert Dietz und Bernhard Grothe handelt es sich um zwei bedeutende Architekten im französisch-saarländischen Grenzgebiet. Sie gründeten 1952 eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, auf gemeinschaftlicher Basis den nach dem Krieg entstandenen Bedarf an profanen und sakralen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen in ihren Bauwerken möglichst effektiv reaslisieren zu können. Diese Arbeit befaßt sich ausschließlich mit den Sakralbauten, die deren künstlerische und architektonische Leistungen auf anschauliche Weise demonstrieren und belegen.
Tschechien hat nach deutschem Vorbild ein sehr starkes Verfassungsgericht. Das Gericht besitzt die Kompetenz, nicht nur verfassungswidrige Gesetze aufzuheben, sondern auch alle Entscheidungen anderer Gerichte, wenn sie die Grundrechte verletzen.
Im grundsätzlichen Urteil des Plenums des Verfassungsgerichts Pl. ÚS
27/09 (Nr. 318/2009 Sb., Fall Melčák) hob das Verfassungsgericht
sogar das Verfassungsgesetz über die Verkürzung der fünften Wahlperiode der Abgeordnetenkammer auf. Das Verfassungsgericht stimmte so der Auslegung zu, dass es die Befugnis hat, auch das Verfassungsgesetz aufzuheben, falls dieses eine unzulässige Änderung der wesentlichen Erfordernisse eines demokratischen Rechtsstaats bedeutet (Art. 9 Abs. 2 der Verfassung). Die fünfzehn Richter des Verfassungsgerichts werden vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung des Senats auf zehn Jahre ernannt; ein Verfassungsrichter muss mindestens vierzig Jahre alt sein, über eine juristische Ausbildung und eine zehnjährige Praxis verfügen (Art. 84 der Verfassung); Wiederernennung ist möglich und kommt in der Praxis vor. Im Gegensatz zu anderen Verfassungsorganen genießt das Verfassungsgericht das besondere Vertrauen der Öffentlichkeit.
Der Beitrag von Dr. Wintr fasst die wichtigsten Urteile des tschechischen Verfassungsgerichts zusammenfassen.
Der vorliegende Artikel hat das Ziel, den Forschungsgegenstand der Unbestimmtheit in der europäischen Rechtswissenschaft herauszustellen. Es wird der Sinn der Unbestimmtheit in der Philosophie, einschließlich der modernen Philosophie, analysiert. Der Artikel unterbreitet den Vorschlag, die Unbestimmtheit als eine positive Eigenschaft des Rechtes zu betrachten. Zu den Erscheinungsformen der Unbestimmtheit im Recht gehören Prinzipien des Rechtes, Rahmengesetze, Bewertungsbegriffe u. a. Besondere Aufmerksamkeit wird dem rechtsanwendenden Ermessen, einschließlich dem gerichtlichen, zugeteilt. Es wird auch vorgeschlagen, die Konkretisierung, vor allem die rechtsschöpfende, als Mittel des Übergangs der Unbestimmtheit zur Bestimmtheit im Recht anzuerkennen. Unbestimmtheit kann als logisch-sprachliche Störung rechtlicher Regelung begriffen werden. Zu unterscheiden sind die logische, die sprachliche und die graphische Unbestimmtheit. Die logische Unbestimmtheit tritt in Form von Widersprüchen in Rechtsnormen und von Lücken in der Gesetzgebung auf.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Rolle des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei der Überwindung der rechtlichen Unbestimmtheit zugeteilt.
Als Instrument der Regelung des rechtlichen Lebens tritt die Rechtspolitik auf, die sich dabei unbedingt einer vergleichenden Herangehensweise bedient. Sowohl für die Annahme von Lösungen, die über die Nutzung der ausländischen rechtlichen Erfahrung gefunden werden, als auch für die Absage an diese Lösungen ist es nötig, nicht nur die Prozedur der vergleichenden rechtlichen Analyse, sondern auch vergleichende rechtsstaatliche und vergleichende politikwissenschaftliche Expertise zu verwenden. Außerdem ist es bei der Findung der für die Gesellschaft annehmbaren Lösungen nötig, sich auf die Prozedur des sozialwissenschaftlichen Monitorings zu stützen, die periodische Umfragen in verschiedenen Gruppen der Öffentlichkeit durchführt. Es ist sehr wichtig, sich bei der Durchführung der Forschungen nicht auf den Monopolismus irgendwelcher bestimmten (z.B. hauptstädtischen oder regierungsnahen) wissenschaftlichen Strukturen zu beschränken, sondern die juristischen Fakultäten außerhalb der Hauptstadt - besonders bei der Durchführung der Umfragen der öffentlichen Meinung - aktiv einzubeziehen.
Der vorliegende Artikel widmet sich der Eurasischen Wirtschaftsunion, die im Jahr 2015 als Ergänzung zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet werden soll. Bei der Schaffung und Sicherstellung funktionierender rechtlicher Grundlagen dieser supranationalen Organisation sowie der Bestimmung ihrer rechtlichen Natur soll einerseits auf die positiven Erfahrungen der bereits heute auf dem postsowjetischen Raum existierenden zwischenstaatlichen Vereinigungen und Organisationen sowie andererseits auf die Erfahrungen der Europäischen Union zurückgegriffen werden.
Eine unabhängige Zentralbank auf europäischer Ebene war immer ein besonders deutsches Petitum. Seit 2010 ist die Unzufriedenheit mit der Geldpolitik der EZB jedoch gerade in Deutschland beständig gewachsen. Mit dem OMT-Programm vom September 2012 hat die EZB aus Sicht vieler Beobachter die Grenzen zulässiger Geldpolitik überschritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner historischen ersten Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union diese Auffassung geteilt; der Gerichtshof ist ihm aber nicht gefolgt und hat im Juni 2015 das OMT-Programm für europarechtskonform erachtet. Der vorliegende Beitrag – der auf einem Vortrag vor der abschließenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidung beruhte – ordnet die Rechtsfragen des Verfahrens europarechtlich und verfassungsrechtlich ein. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.2016 wird dabei punktuell noch berück sichtigt. Der Verfasser erläutert zunächst die für die Tätigkeit der EZB und ihre Aufgabe der Geldpolitik bestehenden europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sodann stellt er die durch die Rechtsprechung des BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäbe dar, die zu einer Verschränkung der beiden Rechtsebenen führen können und eine Kontrolle der europäischen Integration durch das BVerfG ermöglichen. Schließlich widmet sich die Abhandlung dem durch die globale Finanzkrise seit den Jahren 2007/2008 und die sich hieran anschließende EURO-Staatsschuldenkrise eingetretenen Wandel der Geldpolitik insbesondere den von der EZB als Reaktion auf die anhaltende Krise eingesetzten „unconventional monetary policy measures“ und den hierzu bisher anhängigen Verfahren auf europäischer und nationaler Ebene. Ein besonderer Fokus liegt hierbei freilich auf dem OMT-Programm.
Mit dem am 10. Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Tarifeinheit“ wird der durch das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 aufgegebene Grundsatz der Tarifeinheit durch den Gesetzgeber reaktiviert. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie durch die Auflösung von Tarifkollisionen zu sichern. Schon das Gesetzgebungsverfahren wurde durch vielstimmige Gutachten und Stellungnahmen begleitet, die sich nicht nur mit der verfassungsrechtlichen Problematik der gesetzlichen Regelung auseinandersetzen, sondern auch mit deren Anwendung in der tarifrechtlichen Praxis. Denn mit dem Instrument der Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags im jeweiligen Betrieb nach dem Mehrheitsprinzip in Fällen einer Tarifkollision hat der Gesetzgeber zugleich in vielerlei Hinsicht „Neuland“ betreten.
Mit der vorstehenden Thematik befasst sich dieser Forums-Beitrag von Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht. Er geht dabei insbesondere auf Inhalt und Regelungssystematik der zentralen Kollisionsauflösungsregelung des § 4a Abs. 2 TVG ein.
Wladimir Putin beherrscht seit 15 Jahren die politische Bühne in Russland. In dieser Zeit hat kein anderes Land in Europa vergleichbar dramatische Änderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse, der wirtschaftlichen Ordnung und des politischen Systems erfahren. Die Verknüpfungen zwischen Wirtschaft, Militär, Sicherheitsdiensten, Politik und organisierter Kriminalität haben ein gefährliches Milieu geschaffen. Dort sind Gefahren und Bedrohungen entstanden, die über die Grenzen Russlands hinausreichen. Die Folgen dieser besorgniserregenden Entwicklung, bei der die Staatsfinanzen, aber auch die Aktivitäten der russischen organisierten Kriminalität wie etwa die Geldwäsche eine besondere Bedeutung haben, sind unter anderem Gegenstände dieser Schrift, die zum ersten Mal die strategischen und sicherheitspolitischen Zusammenhänge sowie die konkreten kriminellen Methoden der Beteiligten beschreibt.
Gerade in Zeiten des NSU-Skandals und internationaler Spionage-Affären ist eine Institution in der Bundesrepublik wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: der Verfassungsschutz. Die Rolle des Verfassungsschutzes bei der inneren Sicherheit wird in diesem Beitrag vom Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes sowie zwei seiner Mitarbeiter genauer dargestellt. Dabei werden zunächst die Strukturen und Kompetenzen der Behörde erläutert (Teil I). Zwei besondere Tätigkeitsfelder - die des Rechtsextremismus sowie des Islamismus - werden im Anschluss daran (Teile II und III) genauer beleuchtet und einige wichtige Erkenntnisse aus diesen Bereichen präsentiert.
Das Bundesverfassungsgericht ist an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik angesiedelt. Seine Entscheidungen haben eine hohe politische Relevanz und sehen sich nicht selten auch harscher Kritik ausgesetzt. Der Vorwurf, das Gericht würde als Ersatzgesetzgeber originäre Rechte des Parlaments beschneiden und zunehmend Politik betreiben, ist dabei oftmals zu hören. In der Bevölkerung hingegen genießt das Gericht seit jeher ein besonders hohes Vertrauen. Ihm wird die Sachkompetenz zugesprochen, das Verfassungsrecht politisch neutral zu schützen und zeitgemäß auszulegen. Wo aber liegen die kompetenziellen Grenzen zwischen Gericht und Gesetzgeber? Wie weit reicht die Entscheidungsbefugnis? Über diese spannenden und grundlegenden Fragen diskutierte ein hochkarätig besetztes Podium im Rahmen des vom Institut für Rechtspolitik veranstalteten Rechtspolitischen Kolloquiums am 18. Juli 2014.
Der vorliegende Artikel ist das Manuskript des Vortrages zum Thema "Rechtspolitik im Kontext der Globalisierung", der anlässlich der jährlichen Zeugnisvergabe an die Absolventen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Juli 2014 an der Universität Trier gehalten wurde. Er verdeutlicht die wachsende Bedeutung der vergleichenden Rechtspolitik in einer globalisierten Welt. Besonders bei integrativen Prozessen, wie sie auf Ebene der Europäischen Union und der Eurasischen Wirtschaftsunion stattfinden, sei die Forschung im Bereich der vergleichenden Rechtspolitik von großer Bedeutung, weshalb der Autor eine aktivere Zusammenarbeit verschiedener rechtspolitischer Forschungseinrichtungen anregt.
Der Aufsatz beschreibt zunächst die politische Publizistik der Mainzer Jakobiner und sodann die publizistische Reaktion der gegenrevolutionären Kräfte. Die abschließenden Überlegungen kreisen um die Findung von politischem Konsens als Zielvorstellung im Wirken der Mainzer Jakobiner und versuchen, der noch immer verbreiteten Auffassung von einem autoritären Demokratieverständnis der Mainzer Jakobiner entgegenzutreten.
Auf Twitter sind viele Journalisten mit persönlichen Accounts präsent und damit ein potenzieller Interaktionspartner für das Publikum. Untersuchungen aktiver Twitterer zeigen, dass auf der Netzwerkplattform politisch interessierte, persönlichkeitsstarke Nutzer interagieren, die sich vom Durchschnitt typischer Internetnutzer unterscheiden. Nachrichtenjournalisten berichten über negative Erfahrungen im direkten Publikumskontakt auf Twitter. Anders als bei Nutzerkommentaren auf Nachrichtenseiten sind öffentliche Anschriebe und Kontakte zu Journalisten auch unabhängig von einem Beitrag möglich. Zu diesem Phänomen existieren bislang jedoch kaum Studien. Über ein Tracking der Anschriebe wird daher erstens untersucht, wie häufig Politikjournalisten 2017 überhaupt in Tweets erwähnt wurden. Zweitens wurden die Nutzer befragt, die die Journalisten angeschrieben haben. Eine Nutzergruppe aus mehreren zehntausend Accounts nimmt Adressierungen vor. Die Erwähnungen verteilen sich unter den Journalisten ungleich. Die Nutzung von Blogs als alternative Informationsquelle und starke politische Orientierungen erklären das Vorkommen häufiger Interaktionen. Als Hauptmotivationen für Interaktionen zeigen sich das Bedürfnis nach eigener Meinungsäußerung und Kritik sowie das Weitergeben von neuen Informationen und Feedback an Journalisten. Sind diese Motivationen ausgeprägt, tendieren die Nutzer eher zu häufigen Interaktionen.
Das hier beschriebene Qualifizierungskonzept zur Unterstützung eines forschungsprozessbegleitenden Forschungsdatenmanagements (FDM) stellt einen zentralen Baustein im Rahmen des durch das BMBF geförderten Forschungsprojektes „Prozessorientierte Entwicklung von Managementinstrumenten für Forschungsdaten im Lebenszyklus“ (PODMAN) dar. Die Frage, die das PODMAN-Projekt mit dem hier vorgestellten Qualifizierungskonzept adressieren möchte, ist dabei nicht primär, welche Inhalte für den Erwerb der verschiedenen Kompetenzen von Bedeutung sind, sondern vielmehr auf welche Art und Weise diese Inhalte vermittelt werden sollten. Eine Fokussierung auf die Darlegung eines konkreten Designs für Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich FDM anstelle von spezifischen Inhalten ist insofern sinnvoll, als dass letztere transient sind und somit ohnehin einer kontinuierlichen Anpassung bedürfen. Nichtsdestotrotz wird in diesem Qualifizierungskonzept auf hilfreiche FDM-Informationsplattformen verwiesen.
Textkritische Untersuchung der deutschen Überlieferung der mittelniederländischen Evangelienharmonie (die auf Tatians 'Diatessaron' beruht), des heute sog. '(ndl.-dt.) Leben Jesu'. Es handelt sich um die leicht überarbeitete Druckfassung der Einleitung zur Textausgabe der Dissertation Hamburg 1967. Die Textausgabe selbst ist gesondert erschienen: Das Leben Jhesu (Corpus Sacrae Scripturae Neerlandicae Medii Aevi, Ser. Min. I,4), Leiden 1970 (Nr. 2 des Schriftenverzeichnisses von Christoph Gerhardt).
Die exempelhafte Kurzerzählung 'Der Welt Lohn' mit Contemptus Mundi-Thematik (Frau Welt-Motiv) des mittelhochdeutschen Dichters Konrad von Würzburg, entstanden wohl um 1250, war ausweislich ihrer Überlieferung in Handschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts außerordentlich beliebt. Die Studie geht der Frage nach, welchem Publikum und welcher Lesehaltung sich dieser Erfolg verdankte.
Perseus kristallîner schilt
(1976)
Anlässlich der Edition des mhd. 'Geiertraktats' (Stürmer 1978), einer heilkundlichen sog. Drogen-Monographie aus dem 13. Jahrhundert mit langanhaltender volkssprachlicher Überlieferung bis in die frühe Neuzeit, werden in diesem weit ausholenden Besprechungsaufsatz unterschiedliche naturkundliche Traditionen des Mittelalters an den beiden Vögeln Geier (Medizin) und Pelikan (christliche Tierallegorese und Ikonographie) vergleichend dargestellt.
Der Aufsatz analysiert den Film "Karl May" von Hans Jürgen Syberberg, welcher am 18.10.1974 in München uraufgeführt wurde. Der Film bildet den mittleren Teil der Film-Trilogie, die Syberberg mit "Ludwig " Requiem für einen jungfräulichen König" begonnen und mit "Hitler, ein Film aus Deutschland" abgeschlossen hatte. Die Filmbiografie "Karl May", produziert von Bernd Eichinger und finanziert von der TMS Film GmbH (München) sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) (Mainz), stellt den alternden Schriftsteller Karl May, gespielt von Helmut Käutner, in den Mittelpunkt - einen Autor, der sich an seinen eigenen Legenden psychisch abarbeitete und nach literarischer Anerkennung strebte. rn- Der Aufsatz gibt einen Vortrag wieder, der von Annette Deeken auf einer Tagung der Karl May-Gesellschaft am 1. Oktober 1983 in Regensburg gehalten wurde.
Heinz Piontek
(1986)
Biographischer Abriss zu Leben und Werk des Schweizer Aufklärers Geord Ludwig Schmid von Auenstein (1720-1806), dessen in französischer Sprache geschriebene Werke (insbesondere seine 'Essais sur divers sujets interessans de politique et de morale' (1760-1763) und seine 'Principes de la Législation Universelle' (1776)) im 18. Jahrhundert ins Deutsche, Englische und Italienische übersetzt wurden.
Den Begriff 'Fabelwesen' konnte es in der mittelalterlichen Naturkunde nicht geben, weil sie wesentlich von literarischer Tradtion und christlicher Naturdeutung geleitet war, nicht von moderner Naturbeobachtung und empirischer Naturwissenschaft. Der Aufsatz illustriert dies auf ebenso unterhaltsame wie lehrreiche Weise an einer Vielzahl von Beispielen und in einem Durchgang durch zentrale lateinisch-theologische Autoritäten wie volkssprachlichen Äußerungen in Literatur für/von Laien.
Karl May wurde Ende des 19. Jahrhunderts zum Erfolgs- und Volksschriftsteller mit seinem Orient-Zyklus "Durch die Wüste". In Abgrenzung dazu stellt dieser Vortrag einige heute unbekannte Frauen vor, deren Reiseschilderungen sich so abenteuerlich lesen wie die Romane Karl Mays - allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass ihre Reisen real, und nicht nur in der Phantasie, stattfanden. - Der Aufsatz gibt einen Vortrag der Verfasserin wieder, der an der Hochschule Darmstadt am 28.04.1989 gehalten wurde. rn
Erörterung grundsätzlicher Fragen der Textkritik volkssprachlicher mittelalterlicher Literatur an dem äußerst seltenen Fall einer autographen Überlieferung, die insbesondere Anlass gibt, die traditionelle textkritische Voraussetzung eines fehlerfreien Originals im Unterschied zum fehlerbehafteten Archetypus der Überlieferung in Frage zu stellen