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Anmerkung: Es handelt sich um die 2. überarbeitete Auflage der Dissertation.
1. Auflage siehe:
"https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2083".
Ausgangspunkt der politisch-ikonographischen Untersuchung, in deren
Zentrum zwei Staatsporträts König Maximilians II. von Bayern stehen, ist die Beobachtung, dass diese beiden Bildnisse grundsätzlich unterschiedliche Inszenierungsformen wählen. Das erste von Max Hailer gefertigte Werk zeigt Maximilian II. im vollen bayerischen Krönungsornat und greift eine tradierte Darstellungsweise im Staatsporträt auf. Es entstand zwei Jahre nach Maximilians II. Thronbesteigung und damit nach den revolutionären Unruhen der Jahre 1848/49 im Jahr 1850. Das zweite wurde von Joseph Bernhardt 1857 bis 1858 gemalt und im Jahr 1858 zum zehnjährigen Thronjubiläum des Monarchen erstmals präsentiert. Die Inszenierung ändert sich im zweiten Bildnis: Das bayerische Krönungsornat ist der Generalsuniform gewichen, ebenso weitere Details, die sich noch in der ersten Darstellung finden: Draperie und Wappen fehlen, der übliche bayerisch-königliche Thronsessel ist durch einen anderen ersetzt. In den Hintergrund gedrängt ist die Verfassung, immerhin seit 1818 staatliche Rechtsgrundlage des bayerischen Königreichs. Die beiden Staatsporträts Maximilians II. leiten offensichtlich von den Herrscherbildnissen im vollen bayerischen Krönungsornat seines Großvaters Maximilian I. und Vaters Ludwig I. über zu einer solchen in Uniform mit Krönungsmantel wie sie sich bei Napoleon III. und Friedrich Wilhelm IV. finden und wie sie sein Sohn Ludwig II. weiterführte. Es stellt sich somit die Frage, welche Faktoren zu diesem prägnanten Wandel in der Inszenierung Maximilians II. als König von Bayern führten. Die Arbeit geht der These nach, dass beide Darstellungen grundlegend auf eine reaktionäre, gegen die Revolution 1848/49 gerichtete Politik ausgelegt sind, wobei dieser reaktionäre Charakter in Maximilians II. Bildnis von 1858 noch eine Steigerung im Vergleich zu derjenigen von 1850 erfährt. Zudem wandelt sich die innenpolitisch-historische Ausrichtung des ersten Porträts bei der zweiten Darstellung des bayerischen Monarchen in eine außenpolitisch-progressive. Die Legitimation Maximilians II. begründet sich nicht mehr, wie bei ersterem, in der Geschichte und der Herrschaft der Wittelsbacher, sondern in seinen eigenen Errungenschaften und seiner eigenen Herrschaft. Dieser Wechsel der politischen Bildaussage fußt sowohl auf den politischen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb Bayerns als auch auf der Entwicklung des Staatsporträts in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach nur zehn Jahren wird so eine veränderte Botschaft über Maximilians II. Position und Machtanspruch ausgesendet.
In Luxemburg helfen externe Schulmediator*innen bei schulischen Konflikten. Die Anlaufstelle unterstützt bei drohenden Schulabbrüchen und Konflikten, die bei der Inklusion und Integration von Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf oder mit Migrationshintergrund entstehen. Michèle Schilt sprach mit der Leiterin der Servicestelle, Lis De Pina, über die Arbeit der Schulmediation.
Emotionen gelten als Spiegelbild unserer persönlichen Bedürfnislage. Insbesondere in Konflikt- oder Mediationsgesprächen ist es demnach wichtig, nicht nur über den Moment zu sprechen, an dem ein Streit entstanden ist, sondern auch Bedürfnisse und Gefühle aufzudecken, die unser Handeln, Denken und Fühlen beeinflusst haben. Die folgenden Materialien zeigen, wie man als Lehrkraft Emotionen und Streit mit Grundschulkindern behandeln kann.
Sie haben eine spannende politische Diskussion in der Klasse. Das Gros Ihrer Schüler*innen ist wach, interessiert und engagiert. Alles läuft prima. Doch dann passiert's: Einer oder eine von ihnen stellt – absichtlich oder unreflektiert – eine extremistische oder verschwörungstheoretische Aussage in den Raum. Und nun?
Die Praxishefte Demokratische Schulkultur erscheinen halbjährlich und bieten Schulleitungen und Schulpersonal theoretische Grundlagen und praxisorientierte Anleitungen zur demokratiepädagogischen Schulentwicklung. Jedes Themenheft ist jeweils einer demokratiepädagogischen Bauform oder strategischen Frage der Schulentwicklung gewidmet. Die Praxishefte werden allen Luxemburger Schulen als Printausgabe zur Verfügung gestellt und online mit zusätzlichen Materialien und in französischer Fassung vorgehalten.
Diese Dissertationsschrift befasst sich mit der Erforschung des motorischen Gedächtnisses. Wir gehen der Frage nach, ob sich dort Analogien zu im deklarativen Gedächtnis bekannten kontextuellen und inhibitorischen Effekten finden lassen.
Der erste von drei peer reviewed Artikeln setzt sich mit der generellen Bedeutung von externen Kontextmerkmalen für einen motorischen Gedächtnisabruf auseinander. Wir veränderten zwei verschiedene Sätze motorischer Sequenzen entlang einer hohen Zahl entsprechender Merkmale. Signifikant unterschiedliche Erinnerungsleistungen wiesen auf eine Kontextabhängigkeit motorischer Inhalte hin. Die Erinnerungsleistung variierte entlang der seriellen Output-Position. Bei einem Kontextwechsel blieb die Erinnerungsleistung über den Abrufverlauf nahezu stabil, bei Kontextbeibehaltung fiel diese schnell signifikant ab.
Beide weiteren peer reviewed Artikel wenden sich dann der Inhibition motorischer Sequenzen zu. Im zweiten Artikel begutachten wir drei Sätze motorischer Sequenzen, die wir mit verschiedenen Händen ausführen ließen, auf ein selektives gerichtetes Vergessen. Die Vergessen-Gruppe zeigte dies nur, wenn für Satz Zwei und Drei dieselbe Hand benutzt wurde und somit ein hohes Interferenzpotenzial zwischen diesen Listen bestand. War dieses im Vergleich niedrig, indem beide Sätze mit verschiedenen Händen auszuführen waren, trat kein selektives gerichtetes Vergessen auf. Das deutet auf kognitive Inhibition als wirkursächlichen Prozess.
Im dritten Artikel schließlich untersuchen wir Effekte willentlicher kognitiver Unterdrückung sowohl des Gedächtnisabrufs als auch des Ausführens in einer motorischen Adaptation des TNT (think/no-think) – Paradigmas (Anderson & Green, 2001). Waren die Sequenzen in Experiment 1 anfänglich stärker trainiert worden, so zeigten willentlich unterdrückte (no-think) motorische Repräsentationen eine deutliche Verlangsamung in deren Zugänglichkeit und tendenziell auch in der Ausführung, - im Vergleich zu Basisraten-Sequenzen. Waren die Sequenzen in Experiment 2 dagegen nur moderat trainiert, wurden diese auch schlechter erinnert und deutlich verlangsamt ausgeführt. Willentliche kognitive Unterdrückung kann motorische Gedächtnisrepräsentation und deren Ausführung beeinflussen.
Unsere drei Artikel bestätigen motorische Analogien bekannter Kontext- und Inhibitionseffekte im deklarativen Gedächtnis. Wir führen ein selektives gerichtetes Vergessen motorischer Inhalte eindeutig auf Inhibition zurück und bestätigen darüber hinaus Effekte der willentlichen Unterdrückung motorischer Gedächtnisrepräsentation.
Anmerkung: Es handelt sich um die 1. Auflage der Dissertation.
2. überarbeitete Auflage siehe:
"https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2166".
Ausgangspunkt der politisch-ikonographischen Untersuchung, in deren Zentrum zwei Staatsporträts König Maximilians II. von Bayern stehen, ist die Beobachtung, dass diese beiden Bildnisse grundsätzlich unterschiedliche Inszenierungsformen wählen. Das erste von Max Hailer gefertigte Werk zeigt Maximilian II. im vollen bayerischen Krönungsornat und greift eine tradierte Darstellungsweise im Staatsporträt auf. Es entstand zwei Jahre nach Maximilians II. Thronbesteigung und damit nach den revolutionären Unruhen der Jahre 1848/49 im Jahr 1850. Das zweite wurde von Joseph Bernhardt 1857 bis 1858 gemalt und im Jahr 1858 zum zehnjährigen Thronjubiläum des Monarchen erstmals präsentiert. Die Inszenierung ändert sich im zweiten Bildnis: Das bayerische Krönungsornat ist der Generalsuniform gewichen, ebenso weitere Details, die sich noch in der ersten Darstellung finden: Draperie und Wappen fehlen, der übliche bayerisch-königliche Thronsessel ist durch einen anderen ersetzt. In den Hintergrund gedrängt ist die Verfassung, immerhin seit 1818 staatliche Rechtsgrundlage des bayerischen Königreichs. Die beiden Staatsporträts Maximilians II. leiten offensichtlich von den Herrscherbildnissen im vollen bayerischen Krönungsornat seines Großvaters Maximilian I. und Vaters Ludwig I. über zu einer solchen in Uniform mit Krönungsmantel wie sie sich bei Napoleon III. und Friedrich Wilhelm IV. finden und wie sie sein Sohn Ludwig II. weiterführte. Es stellt sich somit die Frage, welche Faktoren zu diesem prägnanten Wandel in der Inszenierung Maximilians II. als König von Bayern führten. Die Arbeit geht der These nach, dass beide Darstellungen grundlegend auf eine reaktionäre, gegen die Revolution 1848/49 gerichtete Politik ausgelegt sind, wobei dieser reaktionäre Charakter in Maximilians II. Bildnis von 1858 noch eine Steigerung im Vergleich zu derjenigen von 1850 erfährt. Zudem wandelt sich die innenpolitisch-historische Ausrichtung des ersten Porträts bei der zweiten Darstellung des bayerischen Monarchen in eine außenpolitisch-progressive. Die Legitimation Maximilians II. begründet sich nicht mehr, wie bei ersterem, in der Geschichte und der Herrschaft der Wittelsbacher, sondern in seinen eigenen Errungenschaften und seiner eigenen Herrschaft. Dieser Wechsel der politischen Bildaussage fußt sowohl auf den politischen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb Bayerns als auch auf der Entwicklung des Staatsporträts in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach nur zehn Jahren wird so eine veränderte Botschaft über Maximilians II. Position und Machtanspruch ausgesendet.