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Es zählt zu den Gemeinplätzen der sozialwissenschaftlichen Forschung, dass politische Wirklichkeit sozial konstruiert ist. Wenig wissen wir hingegen darüber, wie politische Wirklichkeit entsteht, insbesondere wie Sprache bewirkt, dass etwas zu einer allgemein akzeptierten politischen Wirklichkeit wird. In Anknüpfung an die bisherige konstruktivistische Forschung rekonstruiert der Band auf methodisch innovative Weise den Gebrauch von Sprachbildern und Metaphern im deutschen Diskurs über den EU-Verfassungsvertrag. Durch die quantitative und qualitative Extrapolation des metaphorischen Sprechens in der Europadebatte lassen sich nicht nur signifikante Veränderungen in den Diskursen der bundesdeutschen Parteien offenlegen, sondern die Einzelmetaphern lassen sich auch zu machtvollen handlungsleitenden Narrativen verdichten. Dass die europäische Verfassungsfrage vor allem eine Frage der demokratischen Legitimation und europäischen Identität, des politischen Gestaltungswillens und der Finalität Europas ist, scheint dabei wenig überraschend. Dass die Frage der Konstitutionalisierung Europas aber auch und gerade ein Diskurs über neue Grenzziehungen und die partielle Schließung "offener Staatlichkeit" ist, kann hingegen als das eigentlich "Neue" in der deutschen Europapolitik angesehen werden.
In der Folge der großen Datenschutzskandale seit dem Jahre 2006, darunter die illegalen Daten-Screenings bei der Bahn AG, oder auch der "Lidl-Skandal", bei dem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis in die Intimsphäre heimlich überwacht worden sind, ist das Thema Datenschutz stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Schon seit den 80er Jahren liegt ein Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer in den ministerialen Schubladen, aber auch der letzte Anlauf zur gesetzlichen Sicherung der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten scheiterte im Frühjahr des Jahres 2013. Das große Bedürfnis einer gesetzlichen Ausgestaltung dieser Materie besteht nach wie vor. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn es endlich zu einem gesellschaftlichen Konsens, vor allem auch international, über das Gewicht gegenläufiger Werte wie wirtschaftlicher Effizienz, dem Schutz des Arbeitgebers vor Schädigung durch den Arbeitnehmer, sowie dem staatlichen Verfolgungsinteresse kommt. Vor allem aber bedarf es auch einer erhöhten Sensibilität für datenschutzrechtliche Probleme, sowohl in der Bevölkerung, als auch bei Verwaltung und Justiz.
Ziel der Untersuchung ist, in dem durch die Grundkarte des Geschichtlichen Atlas der Rheinlande vorgegebenen Gebiet die höheren Bildungseinrichtungen zu erfassen, sie schulgeschichtlich zu analysieren und darauf aufbauend die Entwicklungslinien dieser Schulen über den Zeitraum vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, auf dem linken Rheinufer noch bis 1814 aufzuzeigen. Von besonderem Interessen sind dabei die Territorien Kurtriers und das pfälzische Gebiet links des Rheins. Zu den untersuchten Schultypen gehören Universitäten, Akademien, protestantische Archigymnasien, Jesuitengymnasien, protestantische Gymnasien sowie protestantische und katholischen Lateinschulen. Die Universitäten bildeten über Jahrhunderte die weltlichen und geistlichen Eliten aus, ließen sich unterschiedlich gut auf die neuen geistesgeschichtlichen Strömungen ein. Es entwickelten sich protestantische und katholische Hochburgen sowie Zentren des Humanismus oder der Aufklärung. Die häufig in der Forschung vertretene These der Rückständigkeit katholischer Einrichtungen kann nur bedingt gehalten werden, da auch die katholischen Universitäten sich Neuerungen öffneten. Dies trifft gerade für die Bonner Hochschule zu, die von den 1780er Jahren an bis zum Ende des Alten Reiches mit am konsequentesten die Anforderung der Aufklärung umsetzte. Die Akademien bzw. Spezialschulen, Gründungen des 18. Jahrhundert, dienten ebenso der Elitenausbildung, vermittelten in besonderem Maße praxisrelevantes Wissen und entstanden teilweise in bewusster Konkurrenz zu den Universitäten. Ihre Bildungsinhalte waren zeitgemäßer als das, was an den Universitäten gelehrt wurde, weshalb sie sich großer Beliebtheit erfreuten. Als dann aber im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts die alten Hochschulen in reformpolitischer Hinsicht gleichzogen, verloren die Akademien ihre anfängliche Attraktivität. Die protestantischen Archigymnasien entstanden hauptsächlich in den Herzogtümern Kleve-Jülich-Berg, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts über keine protestantische Universität verfügten; daher übernahmen diese Anstalten nach dem Konfessionswechsel eines Territoriums die Funktion einer Hochschule, auch wenn hier keine akademischen Grade verliehen werden konnten. Häufig auf den ausdrücklichen Wunsch der Bürgerschaft gegründet, versorgten diese Einrichtungen in akademischen Oberkursen ihr Umfeld mit Verwaltungskräften und Pfarrern und entwickelten sich zu kleineren Bildungszentren. Ihr Ziel war es nie, mit den Universitäten direkt zu konkurrieren. In erster Linie ging es bei diesen Einrichtungen darum, den lutherischen oder reformierten Glauben zu festigen und durch die Vermittlung von profundem Wissen auch auf den Besuch der Universität vorzubereiten. Sie verpflichteten sich fast durchgängig einer bestimmen Orthodoxie und wurden deshalb im 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung mehr und mehr hinterfragt.
Partizipation im Unterricht von klein auf – geht das? Braucht man für Diskussionen, Aushandlungs-und Entscheidungsprozesse nicht eine bestimmte Reife, über die Dreijährige noch gar nicht verfügen? Das mateneen-Team hat sich auf Limpertsberg ein Bild von der Arbeit mit Vorschulkindern gemacht und festgestellt: das geht sehr wohl!
Dürfen Frauen aus islamischen Kulturkreisen aus freien Stücken heiraten? Ist die "Zwangsehe definitiv unislamisch"? Warum verabschiedete jedoch die "Deutsche Islamkonferenz" im April 2012 eine "Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsheirat"? Warum nehmen Frauenrechtlerinnen wie Serap Çileli, Necla Kelek oder Seyran Ate so engagiert Stellung gegen das Phänomen Zwangsheirat im islamischen Kulturkreis? Liegt die Problematik vor allem in Traditionen, unzureichender Bildung, mangelnden materiellen Resourcen, in Machtmissbrauch oder doch in der Religion begründet? Auf der UNO-Welt-Konferenz des Jahres 2000 in Peking wurden Zwangsehen erstmalig als Verletzung der Menschenrechte anerkannt. In Deutschland wurden sie mit dem 01.07.2011 unter -§ 237 StGB ins Strafrecht aufgenommen; sie können nun in Deutschland mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verlässliche Statistiken zur Zahl der Zwangsehen in westlichen Ländern existieren zwar nicht; in einzelnen Städten wie Berlin oder Hamburg werden allerdings mehrere Hundert Fälle pro Jahr dokumentiert. Ihren Opfern gebührt unsere volle Unterstützung, und auch innerhalb der islamischen Gemeinschaften sollte die Problematik der Zwangsehe beständig thematisiert werden.
"In dem überaus prächtig illuminierten zweiten Band der Arnsteiner Riesenbibel (London, British Library, Harley Ms. 2799; 547 x 371 mm) ist eine Reihe von (Kreis-) Schemata und Zeichnungen überliefert, die, nach dem Eindruck der Schrift zu urteilen, in unmittelbarer zeitlicher Nachbarschaft zu dem Entstehungsdatum der Amsteiner Bibel selbst ( ca. 1172) noch in den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts entstanden sein könnten. […] Diese Federzeichnungen sind mit äußerster Sorgfalt gezeichnet, ja mit ästhetischer Qualität und alles andere als Fingerübungen oder Blattfüllsel. Dass sie in der Amsteiner Bibel dennoch auf den ersten Blick ein Fremdkörper sind, steht auf einem anderen Blatt. Das Miteinander von Bibelprachthandschrift und schematischen Zeichnungen zu Themen aus dem Bereich der Komputistik, Kosmologie, Astronomie und Universalkartographie ist ungewöhnlich, aufregend und fordert eine Erklärung."
Abbildungen der besprochenen vier Seiten 1r, 241v-243r online im Catalogue of Illuminated Manuscripts der British Library:
http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/ILLUMIN.ASP?Size=mid&IllID=32355
http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/ILLUMIN.ASP?Size=mid&IllID=20317
http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/ILLUMIN.ASP?Size=mid&IllID=20319
http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/ILLUMIN.ASP?Size=mid&IllID=20321