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Die Studie vergleicht in einem dreistufigen Mixed-Methods-Design die Repräsentation von Behinderung im öffentlich-rechtlichen Kinderfernsehen Deutschlands und Großbritanniens am Beispiel des KiKA (Kinderkanal von ARD und ZDF) und CBeebies (BBC-Kinderkanal). Die zentrale Forschungsfrage lautet: Wie wird Behinderung im öffentlich-rechtlichen Kinderfernsehen in Deutschland und Großbritannien audiovisuell dargestellt und konstruiert?
Theoretisch fundiert in der Wissenssoziologie (Berger & Luckmann, 1969), der Figurentheorie (Eder, 2014) und der Stereotypenanalyse (Barnes, 1992), konzeptualisiert die Studie mediale Repräsentationen als Konstruktionsprozesse, die gesellschaftliche Kategorien von Normalität und Differenz hervorbringen.
Das Forschungsdesign verbindet erstens eine vergleichende quantitative Programm- und Sichtbarkeitsanalyse der Programmstruktur (144 Formate, 182 Stunden) und des Figurenensembles (186 Figuren mit Behinderung), zweitens eine partizipative Fokusgruppe mit fünf Expert*innen mit Behinderung zur rekonstruktiven Entwicklung von Bewertungsdimensionen und einer Typologie von Repräsentationspositionen sowie drittens eine multimodale Sequenzanalyse prototypischer Ausschnitte zur Rekonstruktion der audiovisuellen Herstellungsweisen dieser Repräsentationspositionen.
Die empirischen Befunde zeigen ausgeprägte strukturelle Asymmetrien zwischen den Sendern KiKA und CBeebies: CBeebies präsentiert rund 36-mal so viele Akteur*innen und Figuren mit Behinderung (181 vs. 5) und weist rund zwölfmal so viel entsprechende Sendezeit aus (16,34 vs. 1,32 Stunden). Während CBeebies Behinderung als strukturelles Programmmerkmal verankert, folgt KiKA einer Praxis selektiver Sichtbarkeit, die zudem im untersuchten Material bei drei der fünf Figuren mit stereotypen Figurenkonstruktionen einhergeht. Auf dieser Basis identifiziert die Arbeit in einer Typologie vier Repräsentationspositionen im narrativen Gefüge (Subjektposition, Ensembleposition, Reduktionsposition, Zeichenposition) und rekonstruiert, wie diese audiovisuell durch Verfahren der Schnittorganisation, Kameraführung und Interaktionsgestaltung hergestellt bzw. unterlaufen werden.
Die Ergebnisse werden an den normativen Bezugsrahmen der UN-Behindertenrechtskonvention rückgebunden, die beide Länder im Jahr 2009 ratifiziert haben, und führen zu der Erkenntnis: Inklusive Repräsentation ist eine strukturelle, nicht eine individuelle Aufgabe – sie muss in institutionellen Routinen und Entscheidungsprozessen verankert werden.
Die Arbeit entwickelt ein integriertes Analysemodell, das Sichtbarkeitsmuster, partizipative Bewertungen und mediale Herstellungsweisen systematisch aufeinander bezieht, und leitet daraus Implikationen für die Medienpraxis sowie für die Forschung in der Medienwissenschaft und den Disability Studies ab.