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Die Dissertation untersucht vergleichend deutsch-japanische fotografische Kriegspropaganda des Zweiten Weltkrieges anhand der zu jener Zeit auflagenstärksten illustrierten Zeitschriften "Illustrierter Beobachter" auf deutscher und "Shashin Shūhō" (Fotografische Wochenzeitung) auf japanischer Seite. Unter Rückgriff auf die ikonographisch-ikonologische Methode des Kunsthistorikers Erwin Panofsky bei gleichzeitiger Bezugnahme auf das Bildverständnis Charles Sanders Peirces werden Muster der bildlichen Darstellung von Kindern und Jugendlichen analysiert, um hierdurch Rückschlüsse zu ziehen auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Ausgestaltung der Bildpropaganda beider Länder unmittelbar vor und im Zweiten Weltkrieg (1939-1945), auf allgemeine Tendenzen in der Gestaltung von Propaganda im selben Zeitraum, auf die Organisation und Funktion von Propaganda in radikalnationalistischen Staaten. Gleichzeitig wird durch Einbeziehung der Rezipientensicht die Frage nach Mehrdeutigkeit und, hiermit einhergehend, Wirkungsweise und Wirkungsgrad der Propaganda gestellt. Schwerpunkt der Untersuchung bilden sämtliche publizierten Ausgaben der zweiten Jahreshälften 1938 und 1943.
Der zentrale Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsfigur des Indigenats im Kontext der württembergischen und preußischen Staatenlandschaft. Das Indigenat lässt sich als ein Recht bestimmen, das seine potenziellen Rechtsträger maßgeblich über das Abstammungsprinzip definiert und ein Verhältnis zwischen Rechtsträger und einem übergeordneten Rechtssubjekt zum Ausdruck bringt, sei es lehns- oder standes-, staats- oder auch bundes- beziehungsweise reichsrechtlicher Natur. Der zeitliche Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf dem 19. Jahrhundert. Es werden jedoch auch Rückblicke in die Frühe Neuzeit geworfen, weil Wandel und Kontinuität in der Entwicklung des Indigenats in einer solch langen Perspektive besonders klar hervortreten können. Die zentrale These dieser Arbeit ist, dass ein enger Zusammenhang zwischen der im 19. Jahrhundert entstehenden und bis heute geläufigen Form der Zuordnung von Menschen zum Staat und den aus diesem Verhältnis entspringenden Rechten einerseits und dem frühneuzeitlichen Indigenat andererseits besteht. Dabei kann gezeigt werden, dass Gesellschaften ihre politischen Machtpositionen gegenüber „fremdstämmigen“, etwa zuwandernden Personen abschirmten, indem sie sich auf indigenatrechtliche, ethnische Bestimmungen beriefen.
Die Abteilung Kunstschutz der deutschen Wehrmacht im besetzten Griechenland (1941-1944) bestand aus wehrpflichtigen deutschen Archäologen. Sie waren zunächst Stipendiaten oder Mitarbeiter des Archäologischen Instituts des Deutschen Reiches (AIDR) unter den Bedingungen des Nationalsozialismus, bevor sie im Zweiten Weltkrieg in der Uniform der Wehrmacht zurückkehrten. Ihre Biografien im Kontext der Abteilung Athen, deren Direktor Georg Karo bis 1936 war, sowie der Zentrale der Instituts, unter dem von 1932 bis 1936 amtierenden Präsidenten Theodor Wiegand, sind ein Untersuchungsgegenstand. Die außenpolitische Legitimation des NS-Regimes durch die Olympischen Spiele und der wichtigste wissenschaftspolitische Erfolg des Institutes, die Wiederaufnahme der Olympiagrabung, die Wiegand und Karo seit 1933 anstrebten und durch ihre politischen Netzwerke 1936 erreichten, werden in der Dissertation in ihrer wechselseitigen Bedingtheit aufgezeigt. Diese Anpassungsleistungen an das NS-Regime prägten den eigenen archäologischen Nachwuchs aber auch die griechische Gesellschaft.
Schutzmaßnahmen waren nur ein kleiner Tätigkeitsbereich der Kunstschützer aber ein wichtiger Teil der Wehrmachtspropaganda. Der Institutspräsident Martin Schede (1937 bis 1945) forderte Mitarbeitern vor allem für zwei AIDR-Projekte an: die Erstellung von Flugbildern von möglichst ganz Griechenland und Ausgrabungen auf Kreta. Bereits diese Zwischenergebnisse berechtigen zu dem Titel „Kunstschutz als Alibi“.
Die Dissertation versucht, die Frage zu beantworten, warum der archäologische Kunstschutz nicht mehr als ein Alibi sein konnte. Dies geschieht vor allem unter Berücksichtigung der politischen aber auch der militärischen Traditionslinien deutscher Archäologie in Griechenland und Deutschland.