930 Geschichte des Altertums bis ca. 499, Archäologie
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Im März 196 v. Chr. erließ eine in Memphis versammelte Synode von Priestern aus den Tempeln Ägyptens ein Ehrendekret in drei verschiedenen Sprachen für den amtierenden Herrscher Ptolemaios V. Epiphanes: Der klassischen Sprache des pharaonischen Ägypten, geschrieben in altägyptischen Hieroglyphen, dem Demotischen, der damals gesprochenen Sprachstufe des Altägyptischen und dem hellenistischen Griechisch des 2 Jh.. Von dieser Textsorte sind bisher insgesamt nur vier relativ vollständig erhaltene Beispiele auf uns gekommen. Diese folgen sämtlich in ihrem Formular in hohem Maße der im griechischen Bereich ubiquitären Psephismata und setzen alle im jeweiligen Beschlussteil Ehrungen fest, die die Rolle des ptolemäisch-hellenistischen Herrschers im Kontext der altägyptischen Kulte betreffen. Die vorliegende Arbeit will zum einen in ihrem Kommentarteil eine Grundlage für die weitere Beschäftigung mit allen drei Sprachfassungen des Dekrets von Memphis durch die ptolemaistisch-althistorische Forschung leisten. Zum anderen möchte sie auf Grundlage des Textes die Rolle des Herrschers aus Sicht der beschließenden Priesterschaft beleuchten. Es kann gezeigt werden, dass das Dekret - anders als bisher angenommen - nicht zur eigentlichen Thronbesteigung, sondern anlässlich eines späteren Thronjubiläums erlassen wurde und gleichwohl die Fiktion eines innenpolitischen Neuanfangs (vermutlich im Sinne des Hofes) angesichts erster, bescheidener Erfolge gegen innere Aufstände der indigenen Bevölkerung in Unter- und Oberägypten inszeniert. Die kultische Herrscherverehrung hellenischer Provenienz erscheint in diesem Text ggü. den früheren Dekreten von Kanobos und Raphia relativ vollständig in den altägyptischen religiösen Kontext übersetzt, sodass hier durchaus von einem "ägyptischen Herrscherkult" gesprochen werden kann. Dabei wird der sehr junge fünfte Ptolemäerkönig sehr auffällig mit Kindformen des Gottes Horus (Harendotes, Harsiese) gleichgesetzt, was zum einen die legitime Machtübernahme durch den Sohn des verstorbenen Herrschers von einer im ägyptischen Kontext religiös definierten Sieghaftigkeit gegen die "Götterfeinde" abhängig erscheinen lässt, zum anderen den König in den Kontext der spätzeitlichen Verehrung von Kindgottheiten und Götterttriaden setzt. Alles in allem scheint die ägyptische Priesterschaft mittels einer für die eigenen Bedürfnisse flexibel adaptierten ursprünglich griechischen Textform den eigenen Anspruch auf Definition religiös legitimierter Königsmacht erhoben und im Diskurs um Privilegien und Unterstützung im ptolemäischen Ägypten kommuniziert zu haben.
Die vorliegende Arbeit untersucht das Bild der "Kernfamilie", das hier definitorisch wie folgt umrissen wurde: Auf einem geschlossenen Bildträger müssen beide Elternteile mit mindestens einem Nachkommen dargestellt sein, in einem reduzierten, nicht-narrativen Kontext. Als Hypothese wurde als Bezeichnung für dieses Bild der Begriff des "dynastischen Familienbildes" gewählt. Der Schwerpunkt lag auf kleinformatigen, nicht-sepulkralen Denkmälern, da gerade bei Grabdenkmälern sowohl regionale Traditionen sowie eine völlig andere Bedeutungsebene zu untersuchen wären. Die Untersuchung der römischen Familie und ihre Beurteilung in literarischen, epigraphischen, juristischen, numismatischen und archäologischen Quellen von der Republik bis in die Spätantike hat ergeben, dass sich einige Entwicklungslinien vom weit gefassten Familienverband der gens hin zur Kernfamilie" fassen lassen. Anders als in der Sepulkralkunst, wo eine ununterbrochene Tradition der Bilder der 'Kernfamilie' von den spätrepublikanischen Freigelassenenreliefs bis zu den Grabmedaillons vor allem in Dakien und Pannonien bis ins 4. Jahrhundert n. Chr. hinein besteht, setzt in der Kleinkunst eine dichte Überlieferung für diese Bilder erst in severischer Zeit ein. Seit dem 3. Jahrhundert wurden nun aber neben den Goldgläsern vor allem Gemmen, Ringe und Kameen mit Bildern der "Kernfamilie" geschaffen. In der Kleinkunst sind Aussagen zur Identifizierung der meist nicht benannten Familien schwierig; trotzdem ist es in den meisten Fällen möglich, die Personen in den Verwandtschaftsverhältnissen zueinander sicher zu bestimmen. Die Bilder folgen klaren Regeln, die in vier Deutungsebenen herausgestellt wurden: Das Deutungsmuster des "formalisierten Familienbildes" verweist auf die Regelhaftigkeit der Bildtypen. Die Anordnung der Personen erfolgte nicht willkürlich, jedem wird der ihm gebührende Platz zugewiesen. Damit ist das Bild auf den ersten Blick erfassbar. Nutzbar gemacht hat man sich bei der Schaffung dieser Bilder bereits bestehende Bildtypen; sie zeigten nämlich Ehepaare, Väter mit Nachkommen, Mütter mit Nachkommen oder nur die Kinder. Die Kleinkunst und die Münzen zeigen die Personen sowohl en face als auch im Profil. Allen gemeinsam ist jedoch die Tatsache, dass die Personen weder mit dem Betrachter, noch untereinander Blickkontakt aufnehmen wollen. Es geht also nicht um die Darstellung einer liebevollen Familie, die sich dem Betrachter präsentieren will und die in irgend einer Form interagiert. Das Bild ist stark repräsentativ und nicht-narrativ; es sollen Werte und Tugenden dargestellt werden. Daher kann von einem "hieratischen Familienbild" gesprochen werden. Der "hierarchische" Charakter zeigt sich, wenn die Rangfolge innerhalb der Familie gezeigt werden sollte. Hierzu dienten nicht nur die Position im Bild, die Anordnung im Verhältnis zu den anderen Familienmitgliedern, sondern auch Tracht und Insignien. Insgesamt kulminieren die Deutungsansätze im "programmatischen Familienbild". Das Bild der "Kernfamilie" ist trotz der sehr reduzierten Form in der Lage, eine Vielzahl an Werten und allgemeingültigen Tugenden zu verdeutlichen; Concordia, aeternitas, fecunditas und pietas sind nur die wichtigsten. Der bedeutsamste hinter den Bildern stehende Gedanke ist der der "Dynastie". Diese Absicht bzw. diese Hoffnung auf Fortdauer der Familie konnte durch das Bild der "Kernfamilie" einfach und wirkungsvoll transportiert werden. Aus diesem Grunde kann von einem "dynastischen Familienbild" gesprochen werden. Es wurde die Hypothese aufgestellt, dass die Bilder der "Kernfamilie" nicht nur als Bilder realer Familien zu deuten sind, sondern auch topischen Charakter haben konnten. Es wird häufig nur ein Familienmitglied benannt, andere Personen werden unter Begriffen wie "cum parentibus" subsummiert. In diesen Fällen ist eine Entscheidung, ob die konkrete Familie gezeigt wird oder ob nur der Wert der Familie allgemein angezeigt werden soll, quasi unmöglich. Nur selten zeigen die dargestellten Personen wirklich individuelle Züge. Es handelt sich dabei aber wohl eher nicht um Porträts, sondern vielmehr um Bilder der "Rolle", welche die jeweilige Person in der Familie inne hatte. Es war also wichtiger, die Eltern von den Kindern unterscheiden zu können, als exakte Gesichtszüge wiederzugeben. Daher scheint es mir legitim zu sein, von einem "Kernfamilientopos" zu sprechen, der aber sehr wohl auch eine reale Familie zeigen kann. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es zwar keinen Begriff für die "Kernfamilie" gab, dass man aber nach Auswertung aller Quellen und des "Kernfamilientopos" davon ausgehen kann, dass diese Familieneinheit nicht nur die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen darstellte, sondern auch als Symbol für eine ganze Anzahl von Kerntugenden dienen konnte, die für den Fortbestand der Dynastie, nicht nur im kaiserlichen, sondern auch im privaten Bereich, sowie für die Stabilität des Reiches von elementarer Bedeutung waren.
Thema der Untersuchung ist die Sklaverei im nördlichen Schwarzmeerraum (heute Ukraine und Südrußland), wofür die von der Forschung bislang wenig beachtete Quellengruppe der Grabreliefs ausgewertet wird. An erster Stelle steht dabei die Identifizierung möglicher Dienerdarstellungen anhand verschiedener ikonographischer Kriterien wie 1) dem Prinzip der Bedeutungsgröße bzw. der Bedeutungskleinheit, 2) Komposition und technische Ausführung, 3) Haltung, Gesten und Gebärden, 4) Kleidung und 5) Haartracht. Diese Kriterien werden auf ausgesuchte Grabreliefs aus dem Bosporanischen Reich, Chersonesos und Olbia angewendet. Nach Auswertung der literarischen Überlieferung kann als Ergebnis festgehalten werden, daß es sich bei den auf Grabreliefs regelmäßig erscheinenden Hausdienerinnen, Mundschenken und Waffenburschen in den meisten Fällen tatsächlich um Unfreie gehandelt hat. Die Dissertation widmet sich darüber hinaus der Frage nach dem Status der in Grabinschriften erwähnten threptoi und trophimoi; hierbei bestätigt die Analyse der Reliefs ältere Untersuchungsergebnisse, nach denen die Termini eine Beziehung zwischen Personen unterschiedlichen Ranges ausdrücken. Aufgrund der schmalen Materialbasis von nur vier Stelen können keine allgemeingültigen Aussagen zum Freigelassenenwesen im nördlichen Schwarzmeerraum getroffen werden. Allerdings läßt sich beobachten, daß sich die ehemaligen Sklaven entweder im bürgerlichen Habitus oder realistisch haben darstellen lassen. Abschließend wird nach der Funktion der Dienerfiguren im Bild gefragt. So dienten sie als Attribute zur Charakterisierung der Herrschaften und hatten die Aufgabe, deren hohen sozialen Rang vor Augen zu führen.
Edition und Kommentar von 27 Texten auf Papyrus aus den französisch-italienischen Grabungen in Tebtynis (Umm el-Breigât), Ägypten. Alle Texte stammen aus römischer Zeit und sind in Tebtynis gefunden worden. Sie werden hier erstmals mit Abschrift, Übersetzung und Kommentar herausgegeben und beleuchten diverse Aspekte des täglichen Lebens, so auf Verwaltung, Wirtschaft, Rechtsangelegenheiten, Bevölkerung, Religion, Steuerwesen, Arbeitsalltag, Vertragswesen, geschäftliche und erbrechtliche Angelegenheiten. Es handelt sich somit um Quellenmaterial für alle altertumswissenschaftlichen Nachbarsdisziplinen. Folgende Texte sind enthalten: 1. Rundschreiben des Praefectus Aegypti; 2. Monatsbericht der Sitologen von Kerkesis; 3. κατ'ἄνδρα-Bericht der Sitologen von Kerkesis (Verso von Nr. 2); 4. Fragment eines Amtlichen Schreibens; 5. Verhandlungsprotokoll; 6. Liste von Dörfern und Geldsummen; 7. Liturgie-Vorschlagsliste (?); 8. Personenliste; 9. Aufstellung über Naturalien; 10. Tempelabrechnung; 11. Zensusdeklaration; 12. Schluß einer Eingabe mit Namenliste; 13. Eingabe der Thenherakleia?; 14. Quittungsbogen für verschiedene Steuern; 15. Quittungen für Dammsteuer; 16. Fragment einer Lohnquittung für Arbeiten auf einem Kleros (?); 17. Fragment einer Lohnquittung; 18. Liste von Zahlungen in Weizen; 19. Abrechnung von Außenständen in Naturalien und Geld; 20. Agoranomischer Vertrag über ein Geld- und Getreidedarlehen; 21. Donatio mortis causa; 22. Geschäftsbrief: Heron an Heron; 23. Geschäftsbrief: Heron an Heron; 24. Geschäftsbrief: Heron an Sabinos; 25. Brief; 26. Brief; 27. Fragment mit Erwähnung von Dörfern und Immobilien (descr.)
"Tempelsklaverei" in Kleinasien: Ein Beitrag zum Tempeldienst in hellenistischer und römischer Zeit
(2007)
Der Begriff "Tempelsklaverei" bezeichnet in der Forschung eine rechtliche und ökonomische Abhängigkeit von Menschen, die einer Gottheit geweiht waren, und in einem Heiligtum arbeiten mußten. Die "Tempelsklaverei" gilt als typisch kleinasiatische Erscheinung mit einer orientalischen Tradition. Bezeugt ist sie in vorwiegend epigraphischen und wenigen literarischen Quellen seit der Mitte des 4. Jhs. v.Chr. bis in das 3. Jh. n.Chr. Eine Besonderheit dieser "Tempelsklaverei" ist, daß nicht nur Sklaven, sondern auch persönlich freie Menschen in sozialer, rechtlicher oder ökonomischer Abhängigkeit von einem Heiligtum standen. Welche Aufgaben im Heiligtum den sog. Tempelsklaven anvertraut wurden und worin ihre rechtliche und ökonomische Abhängigkeit im einzelnen bestand, ist Thema dieser Arbeit. Unter dem Begriff "Tempelsklaven" werden in der Forschung folgende griechische Begriffe subsumiert: hieródoulos und hierós (und feminine Formen), sómata hierá und paídes hieroí. Diese Begriffe werden anhand zahlreicher Texte mit Übersetzungen vorgestellt und ausgewertet (Kapitel 2). Sie werden in Kleinasien nicht als Synonyme verwendet; einige bezeichnen darüber hinaus nicht nur Menschen im Tempeldienst, sondern definieren andere religiöse Bindungen, die keinem Dienst in einem Heiligtum entsprechen. Auf der Basis der bislang besprochenen Quellen sowie weiterer epigraphischer und literarischer Quellen werden die Wege in den Tempeldienst untersucht. In Frage kommen vor allem Weihung, Kindesaussetzung und das Tempelasyl (Kapitel 3). Um die rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Tempeldienstes schärfer zu fassen, werden diese mit den wesentlichen Elementen der antiken Sklaverei sowie von kollektiven Abhängigkeitsformen persönlich freier Menschen verglichen (Kapitel 4) . Zur Sprache kommt auch die sakrale Prostitution (Tempelprostitution), die mit den "Tempelsklaven" häufig in Verbindung gebracht wird. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt und knapp diskutiert, warum in der älteren Forschung ein nicht zutreffendes homogenes Bild einer kleinasiatischen bzw. orientalischen "Tempelsklaverei" gezeichnet wurde (Kapitel 5). Ergebnis der Arbeit: "Die" Tempelsklaverei als eine besondere rechtliche Form von Abhängigkeit oder Unfreiheit gibt es im hellenistischen und römischen Kleinasien nicht. Nachweisbar sind unterschiedliche Formen der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bindung an eine Gottheit und ihr Heiligtum. Diese beruhen in weiten Bereichen auf bekannte Rechtsformen der griechisch-römischen Antike: Sklaverei und kollektive Abhängigkeit ländlicher Gemeinden. Im hier bearbeiteten Zeitraum sind die orientalischen Traditionen weitaus weniger nachweisbar als bislang vermutet wurde.
Die Villa di Diomede in Pompeji : Baugeschichtliche, typologische und stilistische Untersuchungen
(2006)
Die Ende des 18. Jahrhunderts freigelegte Villa di Diomede in Pompeji galt über mehr als 100 Jahre als Musterbeispiel einer luxuriösen römischen Privatvilla und war eine der Hauptattraktionen der Ausgrabungen am Golf von Neapel. Die Phantasie zahlreicher Künstler, Architekten und Literaten wurde durch die hier entdeckten Malereien und den Anblick der im Keller der Villa gefundenen Opfer des Vesuvausbruchs angeregt und befruchtet. Die vorliegende Arbeit wertet zum ersten Mal die umfangreiche schriftliche und graphische Dokumentation zu dem Gebäude möglichst lückenlos aus und setzt sie in Beziehung zu der noch heute erhaltenen Bausubstanz. Diese wurde, soweit im Rahmen eines Dissertationsvorhabens realisierbar, neu vermessen und photographisch erfasst. Ein umfangreicher Katalog listet Zeichnungen und Aquarelle auf, die heute in Archiven in Berlin, London, Neapel, Oxford und Paris aufbewahrt werden. Damit kann die Untersuchung viele bisher in der Forschung geläufige Fehldeutungen korrigieren, neue Ansatzpunkte zur Datierung der Malereien in die Zeit vor 62 n. Chr. liefern und zeigen, dass es sich bei den bourbonischen Ausgrabungen nicht, wie häufig behauptet, um eine bloße Schatzsuche gehandelt hat, sondern dass sich die Freilegung der Villa im Rahmen des damals Möglichen durchaus an den methodischen Ansprüchen heutiger Archäologie messen kann. Die Auswertung der Baubefunde zeigt, dass das vorrömische Gebäude, von Anfang an mit einer schrägen Fassade an einer alten Ausfallstraße vor den Toren der Stadt errichtet und mit großen Sälen ganz auf den Ausblick zum Golf hin konzipiert, in der augusteischen und frühkaiserzeitlichen Epoche einer umfangreichen Umgestaltung unterzogen wird. Die Raumeinheiten werden intimer, es werden Bereiche geschaffen, die nun nach innen orientiert und mehr abgeschlossen sind. Das Erdbeben von 62 n. Chr. macht dann erneut Reparaturen und Veränderungen am Bauwerk notwendig. Die Fundauswertung wirft zusätzlich ein bezeichnendes Licht auf das Leben und die sozialen Verhältnisse in einer Stadt, die sich nach dem verheerenden Erdbeben gerade im Wiederaufbau befand, als sie durch den Ausbruch des Vesuvs 79 n. Chr. dann endgültig auslöscht wurde.
Gegenstand der Dissertation ist das von einem anonymen Autor stammende Bellum Africum, das als Teil des Corpus Caesarianum Caesars Feldzug in Afrika (Dezember 47 bis Juli 46 v.Chr.) umfasst. Hauptteil ist ein Zeilenkommentar der Kapitel 1 bis 47 (S.80-323), in dem der Text sowohl historisch als auch philologisch erfasst und bearbeitet wird. Daraus ergeben sich eine Reihe neuer Erkenntnisse verschiedenster Art in Detailfragen. Daneben treten eine Übersetzung der entsprechenden Kapitel ins Deutsche (S.55-78) sowie weitere Untersuchungen, in denen Einzelprobleme, die sich aus der Arbeit am Kommentar ergaben, bearbeitet werden. Thema dieser Untersuchungen sind in der Einleitung (S.33-54) Sprache und Stil (S.33-39), die Verfasserfrage (S.39-46) und die Chronologie der ersten Tage des Feldzuges (S.47-54). Zwei weitere Untersuchungen im Anschluss an den Kommentar befassen sich mit Caesars Legionen im Afrikanischen Krieg (S.324-342) und der Darstellung von Caesarianern und Pompeianern im Bellum Africum (S.343-382). Eine Prosopographie zum Bellum Africum (S.390-407), ein Index zu den benutzten antiken Quellen (S.408-421) und ein Literaturverzeichnis (S.10-32) vervollständigen die Arbeit.