930 Geschichte des Altertums bis ca. 499, Archäologie
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Im März 196 v. Chr. erließ eine in Memphis versammelte Synode von Priestern aus den Tempeln Ägyptens ein Ehrendekret in drei verschiedenen Sprachen für den amtierenden Herrscher Ptolemaios V. Epiphanes: Der klassischen Sprache des pharaonischen Ägypten, geschrieben in altägyptischen Hieroglyphen, dem Demotischen, der damals gesprochenen Sprachstufe des Altägyptischen und dem hellenistischen Griechisch des 2 Jh.. Von dieser Textsorte sind bisher insgesamt nur vier relativ vollständig erhaltene Beispiele auf uns gekommen. Diese folgen sämtlich in ihrem Formular in hohem Maße der im griechischen Bereich ubiquitären Psephismata und setzen alle im jeweiligen Beschlussteil Ehrungen fest, die die Rolle des ptolemäisch-hellenistischen Herrschers im Kontext der altägyptischen Kulte betreffen. Die vorliegende Arbeit will zum einen in ihrem Kommentarteil eine Grundlage für die weitere Beschäftigung mit allen drei Sprachfassungen des Dekrets von Memphis durch die ptolemaistisch-althistorische Forschung leisten. Zum anderen möchte sie auf Grundlage des Textes die Rolle des Herrschers aus Sicht der beschließenden Priesterschaft beleuchten. Es kann gezeigt werden, dass das Dekret - anders als bisher angenommen - nicht zur eigentlichen Thronbesteigung, sondern anlässlich eines späteren Thronjubiläums erlassen wurde und gleichwohl die Fiktion eines innenpolitischen Neuanfangs (vermutlich im Sinne des Hofes) angesichts erster, bescheidener Erfolge gegen innere Aufstände der indigenen Bevölkerung in Unter- und Oberägypten inszeniert. Die kultische Herrscherverehrung hellenischer Provenienz erscheint in diesem Text ggü. den früheren Dekreten von Kanobos und Raphia relativ vollständig in den altägyptischen religiösen Kontext übersetzt, sodass hier durchaus von einem "ägyptischen Herrscherkult" gesprochen werden kann. Dabei wird der sehr junge fünfte Ptolemäerkönig sehr auffällig mit Kindformen des Gottes Horus (Harendotes, Harsiese) gleichgesetzt, was zum einen die legitime Machtübernahme durch den Sohn des verstorbenen Herrschers von einer im ägyptischen Kontext religiös definierten Sieghaftigkeit gegen die "Götterfeinde" abhängig erscheinen lässt, zum anderen den König in den Kontext der spätzeitlichen Verehrung von Kindgottheiten und Götterttriaden setzt. Alles in allem scheint die ägyptische Priesterschaft mittels einer für die eigenen Bedürfnisse flexibel adaptierten ursprünglich griechischen Textform den eigenen Anspruch auf Definition religiös legitimierter Königsmacht erhoben und im Diskurs um Privilegien und Unterstützung im ptolemäischen Ägypten kommuniziert zu haben.
Edition und Kommentar von 27 Texten auf Papyrus aus den französisch-italienischen Grabungen in Tebtynis (Umm el-Breigât), Ägypten. Alle Texte stammen aus römischer Zeit und sind in Tebtynis gefunden worden. Sie werden hier erstmals mit Abschrift, Übersetzung und Kommentar herausgegeben und beleuchten diverse Aspekte des täglichen Lebens, so auf Verwaltung, Wirtschaft, Rechtsangelegenheiten, Bevölkerung, Religion, Steuerwesen, Arbeitsalltag, Vertragswesen, geschäftliche und erbrechtliche Angelegenheiten. Es handelt sich somit um Quellenmaterial für alle altertumswissenschaftlichen Nachbarsdisziplinen. Folgende Texte sind enthalten: 1. Rundschreiben des Praefectus Aegypti; 2. Monatsbericht der Sitologen von Kerkesis; 3. κατ'ἄνδρα-Bericht der Sitologen von Kerkesis (Verso von Nr. 2); 4. Fragment eines Amtlichen Schreibens; 5. Verhandlungsprotokoll; 6. Liste von Dörfern und Geldsummen; 7. Liturgie-Vorschlagsliste (?); 8. Personenliste; 9. Aufstellung über Naturalien; 10. Tempelabrechnung; 11. Zensusdeklaration; 12. Schluß einer Eingabe mit Namenliste; 13. Eingabe der Thenherakleia?; 14. Quittungsbogen für verschiedene Steuern; 15. Quittungen für Dammsteuer; 16. Fragment einer Lohnquittung für Arbeiten auf einem Kleros (?); 17. Fragment einer Lohnquittung; 18. Liste von Zahlungen in Weizen; 19. Abrechnung von Außenständen in Naturalien und Geld; 20. Agoranomischer Vertrag über ein Geld- und Getreidedarlehen; 21. Donatio mortis causa; 22. Geschäftsbrief: Heron an Heron; 23. Geschäftsbrief: Heron an Heron; 24. Geschäftsbrief: Heron an Sabinos; 25. Brief; 26. Brief; 27. Fragment mit Erwähnung von Dörfern und Immobilien (descr.)
"Tempelsklaverei" in Kleinasien: Ein Beitrag zum Tempeldienst in hellenistischer und römischer Zeit
(2007)
Der Begriff "Tempelsklaverei" bezeichnet in der Forschung eine rechtliche und ökonomische Abhängigkeit von Menschen, die einer Gottheit geweiht waren, und in einem Heiligtum arbeiten mußten. Die "Tempelsklaverei" gilt als typisch kleinasiatische Erscheinung mit einer orientalischen Tradition. Bezeugt ist sie in vorwiegend epigraphischen und wenigen literarischen Quellen seit der Mitte des 4. Jhs. v.Chr. bis in das 3. Jh. n.Chr. Eine Besonderheit dieser "Tempelsklaverei" ist, daß nicht nur Sklaven, sondern auch persönlich freie Menschen in sozialer, rechtlicher oder ökonomischer Abhängigkeit von einem Heiligtum standen. Welche Aufgaben im Heiligtum den sog. Tempelsklaven anvertraut wurden und worin ihre rechtliche und ökonomische Abhängigkeit im einzelnen bestand, ist Thema dieser Arbeit. Unter dem Begriff "Tempelsklaven" werden in der Forschung folgende griechische Begriffe subsumiert: hieródoulos und hierós (und feminine Formen), sómata hierá und paídes hieroí. Diese Begriffe werden anhand zahlreicher Texte mit Übersetzungen vorgestellt und ausgewertet (Kapitel 2). Sie werden in Kleinasien nicht als Synonyme verwendet; einige bezeichnen darüber hinaus nicht nur Menschen im Tempeldienst, sondern definieren andere religiöse Bindungen, die keinem Dienst in einem Heiligtum entsprechen. Auf der Basis der bislang besprochenen Quellen sowie weiterer epigraphischer und literarischer Quellen werden die Wege in den Tempeldienst untersucht. In Frage kommen vor allem Weihung, Kindesaussetzung und das Tempelasyl (Kapitel 3). Um die rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Tempeldienstes schärfer zu fassen, werden diese mit den wesentlichen Elementen der antiken Sklaverei sowie von kollektiven Abhängigkeitsformen persönlich freier Menschen verglichen (Kapitel 4) . Zur Sprache kommt auch die sakrale Prostitution (Tempelprostitution), die mit den "Tempelsklaven" häufig in Verbindung gebracht wird. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt und knapp diskutiert, warum in der älteren Forschung ein nicht zutreffendes homogenes Bild einer kleinasiatischen bzw. orientalischen "Tempelsklaverei" gezeichnet wurde (Kapitel 5). Ergebnis der Arbeit: "Die" Tempelsklaverei als eine besondere rechtliche Form von Abhängigkeit oder Unfreiheit gibt es im hellenistischen und römischen Kleinasien nicht. Nachweisbar sind unterschiedliche Formen der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bindung an eine Gottheit und ihr Heiligtum. Diese beruhen in weiten Bereichen auf bekannte Rechtsformen der griechisch-römischen Antike: Sklaverei und kollektive Abhängigkeit ländlicher Gemeinden. Im hier bearbeiteten Zeitraum sind die orientalischen Traditionen weitaus weniger nachweisbar als bislang vermutet wurde.