930 Geschichte des Altertums bis ca. 499, Archäologie
Thema der Untersuchung ist die Sklaverei im nördlichen Schwarzmeerraum (heute Ukraine und Südrußland), wofür die von der Forschung bislang wenig beachtete Quellengruppe der Grabreliefs ausgewertet wird. An erster Stelle steht dabei die Identifizierung möglicher Dienerdarstellungen anhand verschiedener ikonographischer Kriterien wie 1) dem Prinzip der Bedeutungsgröße bzw. der Bedeutungskleinheit, 2) Komposition und technische Ausführung, 3) Haltung, Gesten und Gebärden, 4) Kleidung und 5) Haartracht. Diese Kriterien werden auf ausgesuchte Grabreliefs aus dem Bosporanischen Reich, Chersonesos und Olbia angewendet. Nach Auswertung der literarischen Überlieferung kann als Ergebnis festgehalten werden, daß es sich bei den auf Grabreliefs regelmäßig erscheinenden Hausdienerinnen, Mundschenken und Waffenburschen in den meisten Fällen tatsächlich um Unfreie gehandelt hat. Die Dissertation widmet sich darüber hinaus der Frage nach dem Status der in Grabinschriften erwähnten threptoi und trophimoi; hierbei bestätigt die Analyse der Reliefs ältere Untersuchungsergebnisse, nach denen die Termini eine Beziehung zwischen Personen unterschiedlichen Ranges ausdrücken. Aufgrund der schmalen Materialbasis von nur vier Stelen können keine allgemeingültigen Aussagen zum Freigelassenenwesen im nördlichen Schwarzmeerraum getroffen werden. Allerdings läßt sich beobachten, daß sich die ehemaligen Sklaven entweder im bürgerlichen Habitus oder realistisch haben darstellen lassen. Abschließend wird nach der Funktion der Dienerfiguren im Bild gefragt. So dienten sie als Attribute zur Charakterisierung der Herrschaften und hatten die Aufgabe, deren hohen sozialen Rang vor Augen zu führen.
"Tempelsklaverei" in Kleinasien: Ein Beitrag zum Tempeldienst in hellenistischer und römischer Zeit
(2007)
Der Begriff "Tempelsklaverei" bezeichnet in der Forschung eine rechtliche und ökonomische Abhängigkeit von Menschen, die einer Gottheit geweiht waren, und in einem Heiligtum arbeiten mußten. Die "Tempelsklaverei" gilt als typisch kleinasiatische Erscheinung mit einer orientalischen Tradition. Bezeugt ist sie in vorwiegend epigraphischen und wenigen literarischen Quellen seit der Mitte des 4. Jhs. v.Chr. bis in das 3. Jh. n.Chr. Eine Besonderheit dieser "Tempelsklaverei" ist, daß nicht nur Sklaven, sondern auch persönlich freie Menschen in sozialer, rechtlicher oder ökonomischer Abhängigkeit von einem Heiligtum standen. Welche Aufgaben im Heiligtum den sog. Tempelsklaven anvertraut wurden und worin ihre rechtliche und ökonomische Abhängigkeit im einzelnen bestand, ist Thema dieser Arbeit. Unter dem Begriff "Tempelsklaven" werden in der Forschung folgende griechische Begriffe subsumiert: hieródoulos und hierós (und feminine Formen), sómata hierá und paídes hieroí. Diese Begriffe werden anhand zahlreicher Texte mit Übersetzungen vorgestellt und ausgewertet (Kapitel 2). Sie werden in Kleinasien nicht als Synonyme verwendet; einige bezeichnen darüber hinaus nicht nur Menschen im Tempeldienst, sondern definieren andere religiöse Bindungen, die keinem Dienst in einem Heiligtum entsprechen. Auf der Basis der bislang besprochenen Quellen sowie weiterer epigraphischer und literarischer Quellen werden die Wege in den Tempeldienst untersucht. In Frage kommen vor allem Weihung, Kindesaussetzung und das Tempelasyl (Kapitel 3). Um die rechtlichen und ökonomischen Aspekte des Tempeldienstes schärfer zu fassen, werden diese mit den wesentlichen Elementen der antiken Sklaverei sowie von kollektiven Abhängigkeitsformen persönlich freier Menschen verglichen (Kapitel 4) . Zur Sprache kommt auch die sakrale Prostitution (Tempelprostitution), die mit den "Tempelsklaven" häufig in Verbindung gebracht wird. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt und knapp diskutiert, warum in der älteren Forschung ein nicht zutreffendes homogenes Bild einer kleinasiatischen bzw. orientalischen "Tempelsklaverei" gezeichnet wurde (Kapitel 5). Ergebnis der Arbeit: "Die" Tempelsklaverei als eine besondere rechtliche Form von Abhängigkeit oder Unfreiheit gibt es im hellenistischen und römischen Kleinasien nicht. Nachweisbar sind unterschiedliche Formen der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bindung an eine Gottheit und ihr Heiligtum. Diese beruhen in weiten Bereichen auf bekannte Rechtsformen der griechisch-römischen Antike: Sklaverei und kollektive Abhängigkeit ländlicher Gemeinden. Im hier bearbeiteten Zeitraum sind die orientalischen Traditionen weitaus weniger nachweisbar als bislang vermutet wurde.