940 Geschichte Europas
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Das 9.Jahrhundert gilt vielfach als "Goldenes Zeitalter" der Juden in Europa. Die Arbeit prüft diese Einschätzung anhand der Attitüden von acht Theologen der "karolingischen Renaissance", wie sie in den Kommentaren zum Corpus Paulinum deutlich werden (Ps.-Beda, Smaragd von Saint-Mihiel, Alkuin von Tours, Claudius von Turin, Hrabanus Maurus, Haimo von Auxerre, Florus von Lyon und Sedulius Scotus). Nach einer Skizze zur Verbreitung von Juden im karolingischen Europa wird der Gehalt der Aussagen zu Juden in der Exegese der Zeit vorgestellt, der Stoff dabei nach Themengruppen gegliedert. Dazu zählen Deutungen zu Juden in Geschichte und Heilsgeschichte, "Gesetz" und Rechtfertigung, "Feindschaft" der Juden, Anmerkungen zur Prädestinationsdebatte, Juden im Endzeitdenken; ein eigenes Kapitel gilt dem zentralen Kapitel Röm. 11, bei dessen Deutung auffallend abweichende Ergebnisse zu verzeichnen sind. Obwohl die Autoren an Orten wirkten, in deren Umgegend keine oder nur geringe jüdische Präsenz nachzuweisen ist, wurden Juden und Judentum mit dem zweiten Viertel des neunten Jahrhunderts zu einem immer beherrschenderen Thema der Kommentare. Die Feinanalyse zentraler Kommentarstellen kann darlegen, daß die Kompilatoren eigene theologische Konzepte mitbrachten, die sie mittels wörtlicher Väterzitate, deren Verknüpfungen und gezielter Aus-lassungen abbildeten. Danach wird das Interesse für das Thema Juden in der karolingischen Theologie als Ausdruck immanent-christlicher, pastoraler Bedürfnisse verstanden.
Mit der Rechtsentwicklung der jüdischen Minderheit wird ein wesentliches Problem der Herausbildung der modernen Gesellschaft angesprochen. Am Beispiel des strukturell rückständigen Mecklenburgs läßt sich eindrucksvoll sehen, wie langwierig und widersprüchlich die gleichberechtigte Aufnahme einer nichtchristlichen Bevölkerungsgruppe in einem Territorium war, dessen ritterschaftlichen Eliten ein konfessionelles Selbstverständnis von Staat und Gesellschaft hatten. Anders aber als zu erwarten war, gab es im Rahmen der Landespolitik durchaus Chancen für eine dauerhafte Emanzipation der Juden, als die Landesgesetzgebung das Großherzogtum zweimal - 1813 und 1849 - mit an die Spitze der Emanzipationspolitik in Deutschland brachte. Die scharfen Einschnitte machen Mecklenburg zu einem Muster, das in besonderer Weise das Auf und Ab des jüdischen Emanzipationsprozesses in den deutschen Ländern symbolisiert. Wie die Arbeit zeigt, spielte christlich hergeleitete Judenfeindschaft im protestantischen Mecklenburg wohl eine große Rolle; die Ursachen für die Widerstände gegen eine Emanzipation der Juden aber waren eher dort zu suchen, wo konservative ständische Eliten nicht bereit waren, ihren Sonderstatus zugunsten einer strukturell offenen Gesellschaft aufzugeben. Hinsichtlich der Quellenbasis konnte der Autor auf eine Vielzahl zufällig erhalten gebliebener jüdischer Selbstzeugnisse zurückgreifen, so daß biographische Skizzen entstanden, die vielschichtige Einblicke in das sich wandelnde Selbstverständnis mecklenburgischer Juden zulassen und den überraschend großen Eigenanteil der jüdischen Führungsschicht am Prozeß ihrer rechtlichen Gleichstellung sichtbar machen.
Seit dem beginnenden 19. Jahrhundert entwickelte sich in Deutschland ein breites Netz jüdischer Wohlfahrtseinrichtungen und -organisationen, die Hilfe und Unterstützung in allen wesentlichen individuellen und kollektiven Notlagen anboten. Zum Teil auf älteren Vorläufern basierend, wurden zahlreiche Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Altenfürsorge sowie der Armen- und Arbeitsfürsorge begründet, die in der Regel von auf lokaler Ebene tätigen Vereinen getragen und betrieben wurden. Wie nun, so lautet die zentrale Fragestellung der vorliegenden Studie, ist die Herausbildung einer eigenständigen jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland zu erklären? Welche Bedingungen und Faktoren haben zur Entstehung dieses modernen Systems sozialer Fürsorge beigetragen, vor allem vor dem Hintergrund der sich gleichzeitig vollziehenden rechtlichen Gleichstellung und partiellen sozialen Integration der jüdischen Minderheit in die nichtjüdische Gesellschaft, die ja eher ein Verschwinden als eine Blüte eigenständiger jüdischer Einrichtungen vermuten ließe. In Form einer Fallstudie sucht die Arbeit diesen Fragen nachzugehen. Das Beispiel der Israelitischen Kranken-Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs-Gesellschaft bietet sich hierzu aus mehreren Gründen an: Zum einen handelte es sich bei der 1726 gegründeten Gesellschaft um eine der ältesten karitativen Vereinigungen der deutschen Juden. Das von ihr getragene Krankenhaus entwickelte sich zu einem der größten jüdischen Krankenhäuser im Deutschen Reich. Schließlich ermöglicht es die außerordentlich gute Quellenüberlieferung, die Geschichte dieser Einrichtung über einen Zeitraum von mehr als zweihundert Jahren nachzuvollziehen.
Die Arbeit widmet sich der Geschichte der Juden in den "niederen Landen" von ca. 1200 bis um 1520, mit einem Epilog über die Mitte des 16. Jahrhunderts. In der Hauptsache werden dabei die Landesherrschaften Hennegau, Brabant und Geldern in vergleichender Perspektive betrachtet. - Teil I beschreibt die Siedlungsgeschichte von den Anfängen um das Jahr 1200 über die Verdichtung des Niederlassungsnetzes bis zur Katastrophe der Jahre 1349-50 und weiter bis in die Zeit der spätmittelalterlichen Vereinzelung von Juden und ihres Ausweichens unter kleinere Herrschaften. - Teil II bietet neue Bausteine für eine Sozial- und Kulturgeschichte der jüdischen Geldleihe, welche auch in den mittelalterlichen Niederlanden der bestimmende Erwerbszweig der Juden war. - Teil III widmet sich ausführlich den Judenverfolgungen des 14. Jahrhunderts - dem "Kreuzzug" von 1309, der Verfolgung zur Zeit des "Schwarzen Todes" 1349-50 und der Brüsseler Hostienfrevelaffäre von 1370. Wichtige, weiterführende Ergebnisse bietet vor allem die Analyse der Quellen über die Katastrophe zur Zeit der Pest. - Teil IV spürt den historischen Veränderungen des christlichen Judenbildes und den Entstehungs- und Verbreitungsformen verschiedener judenfeindlicher Legenden (Ritualmord, Bilder- und Hostienschändung) im Untersuchungsraum nach. - Die im zweiten und vor allem im vierten Teil gemachten Beobachtungen werden abschließend im Hinblick auf die Frage nach dem Einfluss der Bettelorden reflektiert. Dabei wird ein Modell entworfen, in dem diese Orden vor allem in ihrer Vermittlerfunktion wirksam waren; entscheidend war auch in diesem Zusammenhang der Faktor Herrschaft.
Die Untersuchung bietet eine erste intensive Aufarbeitung der Geschichte der Juden im westalpinen Transitland Savoyen-Piemont im Spätmittelalter. Das Territorium reichte über die im heutigen Sprachgebrauch bekannten Regionen Savoie und Haute-Savoie in Frankreich sowie Piemont in Italien hinaus. Die Grafschaft, die ab 1416 zum Herzogtum aufstieg, stellte damit nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht eine Transitlandschaft dar, sondern bildete auch sozial, kulturell und sprachlich eine Brücke zwischen dem französischen, italienischen und schweizerischen Gebiet. - Zuwanderungen von Juden nach Savoyen sind aus dem gesamten französischen Raum nachzuweisen; Weiterwanderungen jenseits der Alpen nach Piemont sind jedoch erst nach der Vereinigung der beiden Länder 1418 und nur sehr zögerlich erfolgt. Von landesherrlicher Seite wurde erst mit den Statuten Amadeus' VIII. in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts versucht, Einfluss auf das jüdische Leben im Herzogtum zu nehmen. Weitaus folgenträchtiger war die fiskalische Ausnutzung des landesherrlichen Judenregals. - In Chambéry und weiteren Städten entwickelten sich auch eigene innerjüdische Einrichtungen (Synagogen, Friedhöfe, Gerichte). Weiter reichende Organisationsformen gestalteten sich dagegen - abgesehen von informellen Kontakten - erst unter Einwirkung von Amadeus VIII., der sie jedoch auch zu seinen Gunsten auszunutzen versuchte. So erhielten einzelne Rabbiner die Funktion eines allgemeinen Vertreters der Judenschaft von Savoyen-Piemont. Diese Politik wie auch die Heterogenität der jüdischen Gemeinden bot Konfliktstoff, der sich in zahlreichen, ineinander verwickelten Auseinandersetzungen zwischen jüdischen Notabeln entlud. Verfolgungen von christlicher Seite blieben dagegen selten. Nur die Anklage der Brunnenvergiftung zur Zeit des Schwarzen Todes 1348 wurde von den Obrigkeiten gegenüber den Juden in Savoyen instrumentalisiert. Sie bildete damit ein Scharnier zwischen den Verfolgungen der Juden im Rhônetal und im schweizerisch-elsässischen Raum.
Die Ritualmordbeschuldigung ist eine von mehreren Anklagen, die in Westeuropa seit dem hohen Mittelalter immer wieder gegen Juden erhoben wurden. Da sie die am weitesten verbreitete unter ihnen war, wirkte sie in besonderem Maße prägend auf das Bild, das in der christlichen Mehrheit von der jüdischen Minderheit in Umlauf war. Der Trienter Fall spielt in diesem Kontext aus vielen Gründen eine herausgehobene Rolle. Die vorliegende Arbeit berücksichtigt alle wesentlichen Elemente des Prozesses, seine Entstehungsbedingungen sowie die Faktoren, die seinen Verlauf beeinflussten und seine weitreichenden Auswirkungen verursachten. Die Ursache für die große Resonanz des Prozesses liegt vor allem im Zusammentreffen der beiden sehr unterschiedlichen Entwicklungen der Judenfeindschaft im deutschen und im italienischen Raum. Die geographische und politische Lage des Fürstbistums Trient im Grenzgebiet zwischen venezianischem und habsburgischem, italienischem und deutschem Einflussbereich führte zu einer Reihe von einmaligen Umständen, die verantwortlich für den Verlauf des Prozesses selbst und auch für seinen ungeheuren Widerhall waren. Hinzu treten andere Faktoren im personellen und institutionellen Bereich und nicht zuletzt die Tatsache, daß mit dem Buchdruck ein völlig neues Medium der Verbreitung und Propaganda zur Verfügung stand, das hier erstmals in großem Umfang eingesetzt wurde. Im Rahmen der Rezeption des Prozesses spielte auch die Entstehung eines Märtyrerkultes für das angebliche Ritualmordopfer, den "seligen Simon von Trient", eine zwar begrenzte, aber keinesfalls zu vernachlässigende Rolle. Langfristig gesehen war es weniger der Kult, der die Bedeutung der Trienter Ereignisse ausmachte, als die Tatsache, daß die Geschichte Simons von Trient wegen ihrer großen Bekanntheit immer wieder als Bestätigung für die Existenz jüdischer Ritualmorde herangezogen wurde und als Vorbild für andere "Ritualmordmärtyrer" fungierte - bis ins 20. Jahrhundert hinein.
Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.
Der Schwarzmeerraum stellte am Ende des Mittelalters einen Schnittpunkt unterschiedlichster Kulturbereiche dar. Hier trafen das zerfallende Byzantinische Reich, die Reste der Kreuzfahrerstaaten, verschiedene mongolische Reiche und das aufsteigende Osmanische Reich aufeinander. Wie sich aus diesem Aufeinandertreffen ein über Jahrzehnte trotz immer wieder entstehender Konflikte fruchtbares und bei aller Dynamik relativ stabiles Miteinander entwickelte, wird anhand der aufschlussreichen Register der genuesischen Massaria von Caffa untersucht. Dabei liegt der Fokus sowohl auf der Organisation des italienischen Netzwerks in der Region als auch auf dem Umgang mit den tatarischen und türkischen Nachbarn, auf deren Gebiet die Genuesen operierten, insbesondere auf den diplomatischen Aktivitäten. Wie sich unter diesen Umständen der Handel als Hauptaktivität entfaltete, wird am Beispiel des Sklavenhandels verdeutlicht.
Detaillierte Beschreibung und Bewertung der im Trierer Stadtarchiv nahezu vollständig für den Zeitraum 1798 bis 1814 aufbewahrten Passregister des Saardepartements.