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Seit Mitte der 1970er Jahre engagiert sich das Land Nordrhein-Westfalen, in Folge des sozial/ökologischen Wertewandels der 1960er und 1970er Jahre, in der Radverkehrsförderung. Damals wie heute ist die systematische Realisierung von Radverkehrsnetzen, die durchgängig mit einem Leitsystem gekennzeichnet werden, ein zentrales Landesziel. Hierzu entwickelte das Land NRW unterschiedliche Strategien: Ende der 1970er Jahre wurde landesweit ein touristisches Netz erarbeitet, das jedoch seitens der Kommunen nur wenig Akzeptanz fand. Anschließend führte das Land NRW mit zwei Modellvorhaben den Nachweis, dass zur Förderung des Radverkehrs eine systematische Zielnetzplanung verbunden mit einer Kennzeichnung des Netzes mittels Leitsystem zielführend ist. Doch auch dies fand seitens der Kommunen nur wenig Nachahmer. Daher leitete das Land NRW einen weiteren Strategiewechsel von der Bottom-up-Strategie zur Top-down-Strategie ein: 1995 wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung die Realsierung des Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen (RVN NRW) politisch beschlossen. Landesweit sollte ein Radverkehrsnetz geplant und anschließend mit einem Leitsystem vor Ort gekennzeichnet werden. Das RVN NRW wurde zwischen 1996 und 2007 unter vollständiger Finanzierung des Landes NRW in enger Abstimmung mit den 427 Kommunen und ca. 2.000 Projektpartnern erfolgreich umgesetzt. Es hat eine Länge von 14.155 km. Heute wird das RVN NRW durch viele Kommunen weiter lokal verdichtet. Bereits im Rahmen der Projektkonzeption waren auf Grundlage des RVN NRW umfangreiche Synergien vorgesehen, indem u. a. der Radroutenplaner NRW entwickelt wurde. Dieser wird mittels Internet/Smartphone kommuniziert und enthält sowohl alle Informationen zur Planung der Strecke vor der Fahrt, als auch zur Wegefindung während der Fahrt. Mit diesem innovativen Projekt wurden zahlreiche Mehrwerte und Synergien erzielt, indem z. B. radtouristischen Netze neu geordnet, ein landeseinheitliches Qualitätsmanagement zur Pflege entwickelt, ein Repertoire zur Sicherung des Radverkehrs außerorts geschaffen und insbesondere die Verkehrsmittel des Umweltverbunds sowohl in den Netzen (Hardware) als auch in der Informationsvermittlung (Software) miteinander verknüpft wurden. Unter Berücksichtigung der ökologischen, energetischen, demographischen und volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Mobilität der Zukunft, muss ein nachhaltiges selbsterklärendes multimodales Mobilitätssystem mit dem Rückgrat Öffentlicher Verkehr entwickelt werden. Mit der Realisierung des RVN NRW hat das Land NRW bereits eine wesentliche Komponente fertiggestellt. Um die Systemvorteile der jeweiligen Verkehrsarten optimal nutzen zu können, sind umfangreiche weitere Maßnahmen erforderlich, die wiederum einer Landesinitiative bedürfen. Das mit der Konzeption des RVN NRW erfolgreich praktizierte Umsetzungsverfahren lässt sich auf eine Vielzahl von weiteren Zukunftsaufgaben übertragen. Allgemeingültige Handlungsempfehlungen zeigen den Weg auf, wie auch diese Visionen in die Realität übergeleitet werden können.
Zum Problem eines Bewusstseins bei Tieren am Paradigma der kantischen Theorie des Bewusstseins
(2012)
In einem ersten längeren Teil wird die These begründet und verteidigt, dass vor dem Hintergrund der Bewusstseins- bzw. Erkenntnislehre Kants, die vornehmlich den Menschen in den Blick nimmt, auch die Tiere als Züge transzendentaler Subjektivität aufweisend verstanden werden müssen. Im Anschluss daran wird diese Einsicht kritisch auf Kants Theorie menschlichen Bewusstseins und Erkennens bezogen. Es sind vornehmlich zwei Gesichtspunkte der Bewusstseins- bzw. Erkenntnistheorie Kants, die zur Begründung genannter These herangezogen werden: Zum einen die Lehre Kants von der Apriorität von Zeit und Raum als Formen der Anschauung eines transzendentalen Subjekts - insofern Tiere in Zeit und Raum anschauen, müssen auch sie über die apriorischen Anschauungsformen der Zeit und des Raumes verfügen; zum anderen die mit Kant aufzuweisende Abhängigkeit des Wahrnehmungsbewusstseins von nicht dem Vermögen der Sinnlichkeit zuzurechnenden Synthesisleistungen. Letztere sind vielmehr als von der Einheit eines transzendentalen Subjekts abhängig anzusehen, welche bzw. welches mithin auch bei Tieren zu veranschlagen ist. Vor dem skizzierten Hintergrund - und nachdem noch Kants Begriff des Organismus, des Lebens und seine Position zum Vorstellungsleben von Tieren nähere Betrachtung gefunden haben - werden in einem abschließenden Teil der Arbeit zwei Gesichtspunkte der kantischen Theorie menschlichen Bewusstseins kritisch diskutiert. Zunächst wird problematisiert, inwiefern Kants mindestens implizite These zu verteidigen ist, Vernunft weise gleichsam eine organologische Einheit auf, in der die einzelnen "Glieder" wechselseitig aufeinander bezogen sind und somit eine unauflösbare Einheit bilden. Die Notwendigkeit, auch Tieren transzendentale Subjektivität in bestimmtem Ausmaß zuzusprechen, scheint eine Aufspaltung besagter organologischer Einheit zur Folge zu haben. Des Weiteren wird erwogen, ob bei Tieren " nämlich insofern bei ihnen offenbar die Bewusstseinsebene vorliegt, die Kant beim Menschen die empirische Apperzeption oder den inneren Sinn nennt - nicht auch schon von Selbstbewusstsein zu sprechen ist. Es ist doch in ihrem wie in unserem Fall ein transzendentales Subjekt, das, insofern Zeit und Raum lediglich apriorische Anschauungsformen sind, sich selbst anschaut bzw. sich auch seiner selbst insofern bewusst ist. Es ist, so wird argumentiert, allererst Selbsterkenntnis, die den Menschen wesentlich vom Tier unterscheidet, nicht aber schon Selbstbewusstsein.
Il diritto dell"Unione Europea concerne in misura sempre crescente la religione, le chiese e le associazioni religiose. Da molto si è formato un diritto della religione dell"Unione Europea proprio e autonomo, un diritto della religione in evoluzione.rnLa raccolta delle disposizioni che si riferiscono direttamente a questo diritto della religione europeo dimostra lo stato attuale di un processo dinamico.
Le droit de l'Union européenne réglemente de manière croissante les domaines de la religion, des Églises et des Cultes. Il s'est développé depuis bien longtemps un droit de la religion de l'Union européenne distinct et autonome, un droit européen de la religion en devenir.rnCe recueil de dispositions réglementant directement cette matière en droit européen de la religion est le reflet de la situation actuelle d'une évolution dynamique.
Religion, churches and religious communities have growing importance in the Law of the European Union. Since long a distinct law on religion of the European Union is developing.rnThis collection of those norms of European Union Law directly concerning religion mirrors today's status of this dynamic process.
Das Recht der Europäischen Union erfasst Religion, Kirchen und Religionsgemeinschaften in zunehmendem Maße. Längst hat sich ein eigenes und eigenständiges Religionsrecht der Europäischen Union entwickelt, ein europäisches Religionsrecht im Werden.rnDie Sammlung der unmittelbar einschlägigen Normen dieses europäischen Religionsrecht spiegelt den gegenwärtigen Stand eines dynamischen Prozesses.
Untersucht wurde der Zusammenhang zwischen körperlichen sowie psychischen Beschwerden und kulturellen Wertvorstellungen, Akkulturationsorientierungen, Kompetenz- und Kontrollüberzeugungen, Vertrauen in direkte Bezugspersonen und Hoffnungslosigkeit bei 172 türkischstämmigen Menschen in Deutschland im Alter von 16 bis 73 Jahren. Die deutschen Erhebungsinstrumente wurden mit Ausnahme eines Fragebogens, der bereits in türkischer Sprache vorlag, von der Autorin und einer staatlich anerkannten Dolmetscherin in die türkische Sprache übersetzt. Für die deutschen und türkischen Messinstrumente wurden anschließend Item- und Skalenanalysen durchgeführt, um sie hinsichtlich ihrer psychometrischen Tauglichkeit zu überprüfen. Weiterhin wurde die türkischstämmige Gesamtstichprobe in eine türkisch orientierte und eine deutsch orientierte Subgruppe unterteilt, zwischen denen einige Mittelwertsvergleiche berechnet wurden, um einerseits inhaltlich relevante Unterschiede explorativ zu erforschen und um andererseits zu überprüfen, ob die Variablen Nationalität, Sprache oder Geburtsort für die stärkere Symptomausprägung bei in Deutschland lebenden Türken entscheidend sind.
Öffentlichkeitsarbeit ist in der politischen Arbeit unabdingbar geworden, die Wirkungen von Kommunikationsmaßnahmen in die Bevölkerung sind Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Die Wirkungen auf die Durchführenden selber, also auf die Politik und die Verwaltung, sind hingegen noch nicht untersucht worden. Hier setzt diese Arbeit an. Im Zentrum der Untersuchung steht dementsprechend die "interne" Wirkung (auf Verwaltung, Politik) einer Kommunikationsmaßnahme, weniger die "externe" (in die Bevölkerung). Zentrale These ist, dass eine an die Öffentlichkeit gerichtete Maßnahme eine interne Wirkung entfaltet, die die politischen, gesellschaftlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen wesentlich zugunsten des beworbenen Themas verändert. Am Beispiel des Radverkehrs wird diese These überprüft. Als Untersuchungsrahmen dient die "Kopf-an" Kampagne des Bundesumweltministeriums, welche, durchgeführt in neun Kommunen Deutschlands, die Förderung des Alltagsradverkehrs zum Ziel hatte. Mittels einer vergleichenden Untersuchung von Hemmnissen und Erfolgsfaktoren kommunaler Radverkehrspolitik werden Erfolgsfaktoren für den kommunalen Radverkehr extrahiert, die die Kernthesen der Untersuchung bilden. Inwieweit diese Erfolgsfaktoren durch die "Kopf an" Kampagne positiv beeinflusst werden konnten, wird mittels Experteninterviews untersucht. Es wird gezeigt, dass eine Reihe von Faktoren positiv beeinflusst wurde und sich so aufgrund der Kampagne ein positiveres Klima für den Radverkehr in Politik und Verwaltung entwickelt hat.
Mit der Einführung der Schuldenbremse ist eine wesentliche Entscheidung zur Begrenzung der Staatsschulden getroffen worden. Das wirft die Frage auf, ob und inwieweit auch Art und Umfang sozialstaatlicher Aufgaben verändert werden müssen. Sozialpolitische und finanzpolitische Handlungsmöglichkeiten sind vor dem Hintergrund einer Sozialordnung abzuwägen, die auf soziale Sicherheit, die Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen und den Ausgleich sozialer Gegensätze ausgerichtet ist.
Der Beitrag zeichnet die jüngere öffentliche Debatte über die Spannungen in der Europäischen Union und insbesondere innerhalb der Europäischen Währungsunion nach, die durch die Folgen der Finanzkrise und der Staatsverschuldung in mehreren Mitgliedsländern der Europäischen Union entstanden sind. Es wird deutlich, dass die Grundsätze der Solidarität und der Solidität etwa im Hinblick auf die äußerst schwierige Lage in Griechenland mit einer enormen Beanspruchung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts verbunden sind. Der Unterstützungsbedarf mehrerer Mitgliedsländer der Euro-Zone hat auf fast schmerzhafte Weise Grundsatzfragen demokratischer Legitimität aufgeworfen. Europa steht möglicherweise an einem Schweideweg.
The 23rd Annual Congress of the European Consortium for Church and State Research took place in Oxford, United Kingdom from 29 September to 2 October 2011. Founded in 1989, the Consortium unites experts in law and religion from Member States of the European Union. The Oxford conference took as its theme Religion and Discrimination Law focusing on the manner in which State governments had sought to implement the non-discrimination policy of the EU by legislation and through courts and tribunals. The proceedings comprise three introductory papers considering the historical, cultural and social background; the prohibition on discrimination, and the exemptions to the general prohibition. This is followed by national reports from twenty-three countries describing the reach of discrimination law in the field of religion. These are supplemented by further papers analysing the jurisprudence of the Strasbourg Court and the background to EU Directive 2000/78/EC and by some concluding reflections. The proceedings begin with the text of a public lecture given at the opening of the Congress by Sir Nicolas Bratza, President of the European Court of Human Rights on the subject of freedom of religion under Article 9 of the Convention.
The complicated human alternative GR promoter region plays a pivotal role in the regulation of GR levels. In this thesis, both genomic and environmental factors linked with GR expression are covered. This research showed that GR promoters were susceptible to silencing by methylation and the activity of the individual promoters was also modulated by SNPs. E2F1 is a major element to drive the expression of GR 1F transcripts and single CpG dinucleotide methylation cannot mediate the inhibition of transcription in vitro. Also, the distribution of GR first exons and 3" splice variants (GRα and GR-P) is expressed throughout the human brain with no region-specific alternative first exon usage. These data mirrored the consistently low levels of methylation in the brain, and the observed homogeneity throughout the studied regions. Taken together, the research presented in this thesis explored several layers of complexity in GR transcriptional regulation.